Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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Nibelungen
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Nibelungen »

delfin hat geschrieben:Na, scheinbar bist Du ein KDG Mitarbeiter.
boah - gähhhnnnn

Wichtig: MACH NEN EIGENEN THREAD AUF! HIER gehts um allgemeine Tips und Hinweise im Umgang mit KDG. HIER hat Deine Leidensgeschichte nix verloren!

Schnall es endlich man!
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Tipps gelesen und die richtige Antwort gefiltert ...

Ist aber schon erstaunlich, wenn jemand
warum? - damit ich meine Ruhe habe
und
Werde jetzt auch diesen Betrag am Montag bezahlen, damit ich meine Ruhe habe.
schreibt, aber zeitgleich eine Prizipdiskussion anfängt.

Und zum Glück kann ich hier zu
SO: Wer ist nun so schlau und hilfsbereit und kann mir da weiterhelfen?
schreiben:

Den Beiträgen nach ist das ohnehin nicht gewollt, von daher ...

Was
ODER: Hilft nur noch gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Sperrung?
angeht -
natürlich reine Mutmaßung meinerseits, da keinerlei Vertrags- und Konteneinblick:

einmal mahnen langt, unter Umständen ist auch nicht einmal die erforderlich, und wann aus einem Verzug (so er denn vorliegt, egal in welcher Höhe) eine Sperrung resultieren darf, ist für für Kabelanschlussverträge nicht in der Art geregelt wie bei ortsfesten Telefonanschlüssen.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

KD: Gutschriften und Ausbuchungen

Einmal in Rechnung gestellt, wird diese im System der KD bis zur Erledigung (=Zahlung) nicht mehr verändert.
Gutschriften, Korrekturen werden (frühestens) in der nachfolgenden Rechnung berücksichtigt.

Ergebnis einer geminderten Zahlung ist ein Rechnungsübertrag und eine anteilig offene Rechnung ...

Eine "Auskunft" zu geben, eine Rechnung nur teilweise zu begleichen setzt voraus, dass der Erlass oder die Korrektur eines Rechnungsanteils von einer nachfolgenden Mahnung ausgeschlossen wird und der Betrag auch wirklich in die Bearbeitung geht.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Zur Ergänzung der Link zu den aktuellen Informationen zum "neuen Abrechnungssystem" , der sich auch in den Tipps im Helpdesk wiederfindet. Die betreffenden Passagen bei Zahlung, Rechnung & Co wurden angepasst.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG-Bankverbindung

Beitrag von Bubblegum »

Seit der Umstellung im April gibt es eine einheitliche Bankverbindung bei (kostenpflichtiger) Selbstüberweisung.

Für Zahlungen der Vertragsentgelte und direkt abgerechnete Nutzungskosten (Telefon, Filmabrufe)
Deutsche Bank AG BLZ: 380 700 59 Kontonummer: 0 045 335 700

Für Zahlungen der indirekten Nutzungskosten (Telefon) - Offlinerechnungen:
Deutsche Bank AG BLZ: 380 700 59 Kontonummer: 0 044 262 400

Bei den jeweiligen Überweisungen ist der Eintrag der Rechnungsnummer als Verwendungszweck vorgesehen.

Eine kontenübergreifende Verrechnung findet im Regelfall nicht statt. Das Verfahren richtet sich nach dem Eingang der Zahlung und der jeweiligen Fälligkeit.
windsperling
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Wohnort: Region Hannover (KD Region 2)

Re: Tipps im Umgang mit KDG-Bankverbindung

Beitrag von windsperling »

Bubblegum hat geschrieben:Seit der Umstellung im April gibt es eine einheitliche Bankverbindung bei (kostenpflichtiger) Selbstüberweisung.

...

Eine kontenübergreifende Verrechnung findet im Regelfall nicht statt. Das Verfahren richtet sich nach dem Eingang der Zahlung und der jeweiligen Fälligkeit.
Scheisse, hab erst heute nach einer (bewusst geplatzten :twisted: :skull: ) Lastschrift manuell an Kabel Deutschland, Kontonr. 43xxxx00 BLZ 38070059 DEUTSCHE BANK BONN ueberwiesen, aber an Rechnungsnummer und Kundenummer im Verwendungszweck gedacht. Hoffentlich wird die Ueberweisung entsprechend zugeordnet, werd die Tage nochmal die Kundenbetreuung damit nerven.

Gibt oder Gab es nicht im Helpdesk eine Aufzaehlung das fuer jede Region ein eigenes Konto existiert?

Ps. Eine doppelte Ruecklastschrift Gebuehr von 07,50 Euro wollte mir die Callcenter Lady wenigstens erlassen, mal schauen ob sie ihr Wort haelt.
Die im oben genannten Posting geäusserte/n
Meinung/en könnte/n sich inzwischen geändert haben.
Entern oder Kentern? Beides!
Sei frei und sei dabei, Deine Gedanken sind frei, für ein Bedingungsloses Grundeinkommen
und die Piratenpartei, gegen Bevormundung, Zensur und Zwang!
Mit freundlichen Grüßen Windsperling :wink:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Gibt oder Gab es nicht im Helpdesk eine Aufzaehlung das fuer jede Region ein eigenes Konto existiert?
Ja - und seit der Umstellung auch den Hinweis auf die neue, einheitliche Bankverbindung mit Übergangsphase.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Themenkreis Entsperrung
Anfragen dazu führen nochmal zu einer Wiederholung:
(Ist weder eine Rechtfertigung, Schönreden oder Bewertung - lediglich Beschreibung ...)

Entsperrung
Eine automatische Entsperrung wird erst eingeleitet, wenn alle offenen Beträge des Mahnlaufes ausgeglichen sind. Dies schliesst den aktuellen Rechnungsmonat ein!

Mit Ausgleich der Rechnung wird der automatisierte Entsperrprozess in Gang gesetzt, und der kann dauern - in den Mahnschreiben wird auf eine Entsperrdauer von drei bis sieben Tagen, abhängig von der Überweisungsdauer hingewiesen. (Beobachtungswert: 4 Tage, Onlineüberweisungen sind nicht deutlich schneller, Bareinzahlungen kosten nur zusätzliche Gebühren.)


Entsperrung vor Zahlungseingang

Die Zusendung von Zahlungsnachweisen (Brief, Fax, Mail) werden jedoch erst durch die Bearbeitung zugewiesen . Diese sind bis dahin nicht im Kundendatensatz erkennbar und bewirken grundsätzlich keine vorzeitige Freischaltung.

Wer eine erneute Einzugsermächtigung erteilt, löst eine vorzeitige Lastschrift aus. Dies kann eine Entsperrung bewirken, bevor der Buchungsvorgang tatsächlich abgeschlossen ist.

Negativ:
Mancher wird gerne weitergeleitet, um freigeschaltet zu werden, gerne scheint auch eine "sofortige" Freischaltung zugesagt zu werden. Dies hat bei offenen Beträgen kaum Aussicht auf Erfolg. Sollte die Aussage auf einem laufenden Verfahren zur Kontenklärung beruhen, erfolgt eine Bearbeitung nicht an der Hotline und eine Zusage zum Erledigungszeitpunkt kann seriös auch keiner treffen.
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

Nach der im Beitrag Kostenfrei mit dem Kundenservice telefonieren und der Verlautbarung im Bericht des DF angekündigten Veränderung nun auch hier der Hinweis zur neuen kostenfreien Rufnummer im Kundenservice der KDG:

ab 04.10.2010
(0800) 27 87 000
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Bubblegum
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bubblegum »

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