Internet Hausinstallation
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Internet Hausinstallation
Vor einem Jahr (Januar 2011) stellte ein KD-Techniker bei uns im Haus in nur 5 Minuten (ein Blick genügte) fest, daß die technischen Voraussetzungen (HÜP etc.) für einen Internetkabelanschluß fehlten. Es handelt sich um eine 1896 erbaute Villa, in der es allerdings bereits einen KD-TV-Anschluß gibt.
Heute teilte mir ein KD-Servicemitarbeiter auf meine Nachfrage - ob sich inzwischen neue Erkenntnisse hinsichtlich der Voraussetzungen ergeben hätten- mit, daß seit dem 27.06.2011 vonseiten unserer Hausverwaltung - (wir sind insgesamt 11 Eigentümer) eine Multimediagestattung vorliegt und somit grünes Licht für einen Internetanschluß besteht.
Was bedeutet das jetzt für mich? Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der VORAUSSETZUNGEN für den Anschluß? Oder was besagt diese Multimediagestattung genau?
Servus Inge
Heute teilte mir ein KD-Servicemitarbeiter auf meine Nachfrage - ob sich inzwischen neue Erkenntnisse hinsichtlich der Voraussetzungen ergeben hätten- mit, daß seit dem 27.06.2011 vonseiten unserer Hausverwaltung - (wir sind insgesamt 11 Eigentümer) eine Multimediagestattung vorliegt und somit grünes Licht für einen Internetanschluß besteht.
Was bedeutet das jetzt für mich? Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der VORAUSSETZUNGEN für den Anschluß? Oder was besagt diese Multimediagestattung genau?
Servus Inge
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Re: Internet Hausinstallation
Die Multimediagestattung ist eine rechtliche Voraussetzung. Die technischen Voraussetzungen müssen darüber hinaus auch gegeben sein.leberblume hat geschrieben: Vor einem Jahr (Januar 2011) stellte ein KD-Techniker bei uns im Haus in nur 5 Minuten (ein Blick genügte) fest, daß die technischen Voraussetzungen (HÜP etc.) für einen Internetkabelanschluß fehlten. Es handelt sich um eine 1896 erbaute Villa, in der es allerdings bereits einen KD-TV-Anschluß gibt.
Möglicherweise wurde beides überprüft. Derjenige, der die Multimediagestattung unterschrieben hat, wird das vielleicht wissen.
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Re: Internet Hausinstallation
Hallo Fabian,Die Multimediagestattung ist eine rechtliche Voraussetzung. Die technischen Voraussetzungen müssen darüber hinaus auch gegeben sein.
danke für Deinen Kommentar. Der Verwalter hat mir inzwischen bestätigt, daß diese Multimediagestattung existiert, diese aber nicht gleichzeitig die Genehmigung für irgendwelche Installationsarbeiten "außerhalb" meiner Wohnung bedeutet.
Außer dem HÜP etc. für Kabel TV ist nichts vorhanden und eine Genehmigung vonseiten der 10 Miteigentümer (9 davon sind Zweitwohnsitze) bzw. der Hausverwaltung gibt es nicht.
Bedeutet - wie aktuell vonseiten KD vorgeschlagen -, einen neuen Techniker kommen zu lassen und diesen die entsprechenden Kabel, Verteilerkasten etc. installieren zu lassen, wäre rechtswidrig, wobei bereits die immer anwesenden Hausmeister solche Arbeiten erst garnicht zulassen würden.
Habe dem KD-Mitarbeiter vorgeschlagen sich wegen der Installationsgenehmigung direkt mit der Hausverwaltung (Anschrift ist KD bekannt) in Verbindung zu setzen.
Der Hausverwalter kann das Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache bringen und abstimmen lassen.
Ich denke einen anderen Weg gibt es nicht.
Servus Inge
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Re: Internet Hausinstallation
Der Verwalter hat mir inzwischen bestätigt, daß diese Multimediagestattung existiert, diese aber nicht gleichzeitig die Genehmigung für irgendwelche Installationsarbeiten "außerhalb" meiner Wohnung bedeutet.
Gerade dafür ist eine Multimediagestattung gedacht. Der HÜP befindet sich wohl immer ausserhalb der Wohnung, entweder im Keller oder aussen an der Hauswand.
Ich verstehe nicht ganz, warum der Hausverwalter da nicht von sich aus tätig wird.
Es ist vielleicht besser, da selber nachzuhaken.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die vorhandene Multimediagestattung nur Arbeiten innerhalb einer Wohnung zulässt, zumal eine Wohnung ja bereits Kabel-TV hat.
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Re: Internet Hausinstallation
Gerade dafür ist eine Multimediagestattung gedacht.
Bitte nochmal konkret: Berechtigt diese Multimediagestattung - die ja inzwischen (Datum vom 27.06.2011) vonseiten des Verwalters unterschrieben und bei KD vorliegt - zu den erforderlichen Installationsarbeiten in unserem Haus?
Der Verwalter verneint das mir gegenüber.
Gibt es irgendwo eine Quelle wo ich den Inhalt/Text dieser MMG nachlesen bzw. einsehen kann?
Existieren evtl. unterschiedliche Formulare, offensichtlich gibt es hier ein deutliches Mißverständnis zwischen KD und Hausverwaltung, was diese MMG betrifft.
Servus
Inge
Servus Inge
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Re: Internet Hausinstallation
hallo Lederblume,
habe dieses PDF gefunden http://www.kimpel.de/downloads/multimediagestattung.pdf
und wenn man weiter liest,nämlich 2.2, dann steht unter Installationsarbeiten, dass diese erst nach Zustimmung gemacht werden.
Also ist so ne MMG auch für die Katz
habe dieses PDF gefunden http://www.kimpel.de/downloads/multimediagestattung.pdf
und wenn man weiter liest,nämlich 2.2, dann steht unter Installationsarbeiten, dass diese erst nach Zustimmung gemacht werden.
Also ist so ne MMG auch für die Katz
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Re: Internet Hausinstallation
Danke, habe mir diese MMG direkt ausgedruckt und es ist richtig, unter 2.2 steht da klar und deutlich daß die "Bauausführung" erst nach ZUSTIMMUNG durch den Vertragspartner erfolgt. Und das deckt sich exakt mit dem was mir der Hausverwalter mitgeteilt hat, nämlich daß er zwar diese MMG an KD abgesandt, aber keinerlei Genehmigung für irgendwelche Installationsarbeiten erteilt hat.und wenn man weiter liest,nämlich 2.2, dann steht unter Installationsarbeiten, dass diese erst nach Zustimmung gemacht werden.
Und genau aus diesem Grund habe ich KD bzw. den Servicemitarbeiter gebeten, d a s (erforderliche Arbeiten) erneut mit der Hausverwaltung abzuklären.
Servus Inge
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Re: Internet Hausinstallation
Zunächst mal müssten in der Multimediagestattung die Wohneinheiten aufgeführt sein, für die sie gültig ist. Punkt 1.1 und 1.2 (Gestattung) befasst sich damit und auch mit dem Recht von KDG, mit den Wohnungsnutzern bzw. Mietern Einzelverträge abzuschliessen.leberblume hat geschrieben: Danke, habe mir diese MMG direkt ausgedruckt und es ist richtig, unter 2.2 steht da klar und deutlich daß die "Bauausführung" erst nach ZUSTIMMUNG durch den Vertragspartner erfolgt. Und das deckt sich exakt mit dem was mir der Hausverwalter mitgeteilt hat, nämlich daß er zwar diese MMG an KD abgesandt, aber keinerlei Genehmigung für irgendwelche Installationsarbeiten erteilt hat.
Punkt 2.1 bis 2.5 befassen sich mit der Art und Weise wie die Installationsarbeiten durchzuführen sind. Das git für Arbeiten innerhalb und ausserhalb der Wohnung. Das sollte ein Verwalter entscheiden können. Wofür brauchte man den sonst ?
Das lässt sich nur aus der Ferne schlecht abstimmen. Als Hausbesitzer habe ich das wie viele andere auch mit dem Techniker, der die Installation vornahm, direkt abgesprochen.leberblume hat geschrieben: Und genau aus diesem Grund habe ich KD bzw. den Servicemitarbeiter gebeten, d a s (erforderliche Arbeiten) erneut mit der Hausverwaltung abzuklären.
Wenn der Verwalter hier ängstlich ist, irgendetwas mal selbst zu entscheiden, würde ich lieber einen Medienberater einschalten oder mir von KDG ein Angebot ausarbeiten lassen.
Der andere Weg kann klappen, kann aber auch ziemlich lange dauern.
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Re: Internet Hausinstallation
Danke für die Stellungnahme. Habe inzwischen auch den für unser Gebiet zuständigen Medienberater kontaktiert und warte auf Nachricht.Wenn der Verwalter hier ängstlich ist, irgendetwas mal selbst zu entscheiden, würde ich lieber einen Medienberater einschalten oder mir von KDG ein Angebot ausarbeiten lassen.
Die Entscheidungs-Möglichkeiten der Hausverwaltung sind relativ beschränkt, es sei denn es handelt sich um erforderliche unaufschiebbare Instandsetzungen.
Im Fall dieses Internet/Telefon-Anschlusses über Kabel müßte zumindest die Mehrheit aller Eigentümer dafür sein und dazu dient u.a. die jährliche Versammlung.
Servus Inge
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Re: Internet Hausinstallation
Wenn die das bezahlen müßten, könnte ich es ja verstehen.. aber die brauchen ja nicht einen Cent bezahlen.leberblume hat geschrieben:
Im Fall dieses Internet/Telefon-Anschlusses über Kabel müßte zumindest die Mehrheit aller Eigentümer dafür sein und dazu dient u.a. die jährliche Versammlung.