Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Und wieder das nicht existente Sonderkündigungsrecht.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Das kommt gleich nach Sammelklage
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Woran machst du das in der Absolutheit fest? Willst du damit ausdrücken, dass eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund gar nicht möglich ist.koaschten hat geschrieben:Und wieder das nicht existente Sonderkündigungsrecht.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Nu mal Butter bei die Fische:Bielo hat geschrieben:Woran machst du das in der Absolutheit fest? Willst du damit ausdrücken, dass eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund gar nicht möglich ist.koaschten hat geschrieben:Und wieder das nicht existente Sonderkündigungsrecht.
In welchem gesetz, in welchem Paragraphen ist das SonderkündigungsRECHT festgeschrieben?
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 314 BGB vorliegen, dann ist es eine Rechtsfolge daraus.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Es wird auch explizit in den AGB von Kabel Deutschland erwähnt:
Aber nee, das Recht gibt's ja eurer Meinung nach überhaupt nicht. KDG schreibt das aus Spaß in die AGBs, damit die Kunden denken, sie könnten außerordentlich kündigen. Man die sind ja so schlau wie ihr.
Wollt ihr euch jetzt an den Begrifflichkeiten "Sonderkündigungsrecht" vs. "Recht zur außerordentlichen Kündigung" aufreiben?10.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Aber nee, das Recht gibt's ja eurer Meinung nach überhaupt nicht. KDG schreibt das aus Spaß in die AGBs, damit die Kunden denken, sie könnten außerordentlich kündigen. Man die sind ja so schlau wie ihr.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
Das eine ist ein Männer- und das andre ist ein FrauenschuhTim81 hat geschrieben:Es wird auch explizit in den AGB von Kabel Deutschland erwähnt:
Wollt ihr euch jetzt an den Begrifflichkeiten "Sonderkündigungsrecht" vs. "Recht zur außerordentlichen Kündigung" aufreiben?10.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Aber nee, das Recht gibt's ja eurer Meinung nach überhaupt nicht. KDG schreibt das aus Spaß in die AGBs, damit die Kunden denken, sie könnten außerordentlich kündigen. Man die sind ja so schlau wie ihr.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG
wie Du selbst geschrieben hast, heißt das aber nicht "Sonderkündigungsrecht"Bielo hat geschrieben:Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 314 BGB vorliegen, dann ist es eine Rechtsfolge daraus.
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