Tipps im Umgang mit Vodafone Kabel Deutschland

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koaschten
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von koaschten »

Und wieder das nicht existente Sonderkündigungsrecht.
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VBE-Berlin
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von VBE-Berlin »

Das kommt gleich nach Sammelklage ;-)

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koaschten
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von koaschten »

:D
Bielo

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bielo »

koaschten hat geschrieben:Und wieder das nicht existente Sonderkündigungsrecht.
Woran machst du das in der Absolutheit fest? Willst du damit ausdrücken, dass eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund gar nicht möglich ist.
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Kabelmensch
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Kabelmensch »

Bielo hat geschrieben:
koaschten hat geschrieben:Und wieder das nicht existente Sonderkündigungsrecht.
Woran machst du das in der Absolutheit fest? Willst du damit ausdrücken, dass eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund gar nicht möglich ist.
Nu mal Butter bei die Fische:
In welchem gesetz, in welchem Paragraphen ist das SonderkündigungsRECHT festgeschrieben? :wink2: :brüll:
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Bielo

Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bielo »

Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 314 BGB vorliegen, dann ist es eine Rechtsfolge daraus.
Tim81
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Tim81 »

Es wird auch explizit in den AGB von Kabel Deutschland erwähnt:
10.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Wollt ihr euch jetzt an den Begrifflichkeiten "Sonderkündigungsrecht" vs. "Recht zur außerordentlichen Kündigung" aufreiben?

Aber nee, das Recht gibt's ja eurer Meinung nach überhaupt nicht. KDG schreibt das aus Spaß in die AGBs, damit die Kunden denken, sie könnten außerordentlich kündigen. Man die sind ja so schlau wie ihr.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Kabelmensch »

Tim81 hat geschrieben:Es wird auch explizit in den AGB von Kabel Deutschland erwähnt:
10.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Wollt ihr euch jetzt an den Begrifflichkeiten "Sonderkündigungsrecht" vs. "Recht zur außerordentlichen Kündigung" aufreiben?

Aber nee, das Recht gibt's ja eurer Meinung nach überhaupt nicht. KDG schreibt das aus Spaß in die AGBs, damit die Kunden denken, sie könnten außerordentlich kündigen. Man die sind ja so schlau wie ihr.
Das eine ist ein Männer- und das andre ist ein Frauenschuh ;-)
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von Bielo »

Ich glaub, ich verstehe eure Insidergespräche nicht.
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Re: Tipps im Umgang mit KDG

Beitrag von VBE-Berlin »

Bielo hat geschrieben:Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 314 BGB vorliegen, dann ist es eine Rechtsfolge daraus.
wie Du selbst geschrieben hast, heißt das aber nicht "Sonderkündigungsrecht"

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