KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Der Vertrag ist nach 12 Monaten kündbar gewesen. Auf der aktuellen KD Seite ist dieser Vertrag nun auf 24 Monate erweitert worden (stand: 06.06.2012).
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- Kabelexperte
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Tja, "kündbar" heißt aber nunmal nur, dass man kündigen kann, und nicht, dass der Vetrag automatisch endet, also dürfte die Forderung schon berechtigt sein. Auf keinen Fall musst du aber 2mal bezahlen. Die Inkassoforderung bezieht sich doch nur auf die Rechnung von KDG.Mr.White hat geschrieben:Der Vertrag ist nach 12 Monaten kündbar gewesen. Auf der aktuellen KD Seite ist dieser Vertrag nun auf 24 Monate erweitert worden (stand: 06.06.2012).
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Logisch das sich der Vertrag nach 12 Monaten um weitere 12 verlängert, klar. Der Vertrag wurde aber von KD fristlos im April gekündigt, es sollten also keine weiteren Kosten für weitere 12 Monate aufkommen...
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- ehemals MB-Berlin
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Der Schadenersatz wird immer bis zum nächst möglichen Kündigungstermin berechnet.Mr.White hat geschrieben:Der Vertrag wurde aber von KD fristlos im April gekündigt, es sollten also keine weiteren Kosten für weitere 12 Monate aufkommen...
Also in diesem Fall bis Mai 2013.
Da stellt sich allerdings die Frage, warum die Kündigung seitens der KDG so spät erfolgte, wenn wirklich seit August nicht mehr bezahlt wird.
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- Kabelexperte
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Doch, ganz normal, dass KDG ( wie übrigens jede andere Firma auch ) in einem solchen Fall für die entgangenen Einnahmen aus der Restlaufzeit dann Schadenersatz will. Aber das würde hier möglicherweise zu weit führen, besser mal den Anwalt deines Vertrauens befragen
Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Doch!Mr.White hat geschrieben:Logisch das sich der Vertrag nach 12 Monaten um weitere 12 verlängert, klar. Der Vertrag wurde aber von KD fristlos im April gekündigt, es sollten also keine weiteren Kosten für weitere 12 Monate aufkommen...
Die fristlose Kündigung entbindet nicht von der Bezahlung bis zum Vertragsende!
Das wäre sonst ja ein genialer Trick, um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
Du solltest Dir mal in Ruhe die AGB von KDG, die Du bei Vertragsabschluß anerkannt hast, durchlesen!
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf
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- Newbie
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Natürlich... macht ja auch jeder der einen Vertrag abschließt
Ein kleiner Auszug:
"Einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Die außerordentliche Kündigung wird auch Kündigung aus wichtigem Grund bezeichnet.
Da sie in der Regel fristlos erfolgt, wird sie auch mit dem Begriff "fristlose Kündigung" gleichgesetzt. Sie kann jedoch auch mit einer so genannten Auslauffrist verbunden sein"
(Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Auss ... igung.html)
Demnach ist das Vertragsverhältnis im April beendet worden.
Ein kleiner Auszug:
"Einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Die außerordentliche Kündigung wird auch Kündigung aus wichtigem Grund bezeichnet.
Da sie in der Regel fristlos erfolgt, wird sie auch mit dem Begriff "fristlose Kündigung" gleichgesetzt. Sie kann jedoch auch mit einer so genannten Auslauffrist verbunden sein"
(Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Auss ... igung.html)
Demnach ist das Vertragsverhältnis im April beendet worden.
Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Ob die AGB gelesen wurden oder nicht ist unerheblich.Mr.White hat geschrieben:Natürlich... macht ja auch jeder der einen Vertrag abschließt
Ein kleiner Auszug:
"Einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Die außerordentliche Kündigung wird auch Kündigung aus wichtigem Grund bezeichnet.
Da sie in der Regel fristlos erfolgt, wird sie auch mit dem Begriff "fristlose Kündigung" gleichgesetzt. Sie kann jedoch auch mit einer so genannten Auslauffrist verbunden sein"
(Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Auss ... igung.html)
Demnach ist das Vertragsverhältnis im April beendet worden.
Du hast mit deiner Unterschrift und mit einem Häkchen bestätigt, daß Du die AGB gelesen hast und diese anerkennst!
Die Kündigung aus wichtigem Grund gem. 314 BGB kannst Du dir für deinen Fall abschminken!
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit: zahlen, wenn nicht in einer Summe, die Zahlungsbereitschaft erklären und angemessene Ratenzahlung vereinbaren.
2. Möglichkeit: Die Beratung und weitere Bearbeitung durch den Rechtsanwalt deines Vertrauens.
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- Newbie
- Beiträge: 12
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Oha, das hört sich ja fast nach einem Offiziellen an
Wenn ich das machen wollen würde, wüsste ich bis jetzt immer noch nicht welche Rechnung ich zahlen sollte, da aktuell zwei verschiedene Forderungen im Raum stehen!1. Möglichkeit: zahlen, wenn nicht in einer Summe, die Zahlungsbereitschaft erklären und angemessene Ratenzahlung vereinbaren.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 434
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Re: KD Vertrag und BFS Risk Inkasso - Nur Probleme
Das kann zum Beispiel passieren, wenn man eine Forderung bestreitet und dann am Telefon mit einer Strafanzeige wegen zum Beispiel mit Leistungserschleichung gedroht wird. Das fällt dann für mich in die Kategorie sehr unseriös und ist jetzt auch sehr offtopDoc. Sis hat geschrieben: Strafanzeige
Hier geht es um Forderungen nach den Vorschriften des BGB!
Da gibt es keine Strafanzeigen
Gruß Gastanmeldung