neuanmeldung
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
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Re: neuanmeldung
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
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- Fortgeschrittener
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Re: neuanmeldung
Was für eine Strafe? KDG muss erst einmal beweisen das der Anschluss genutzt worden ist...mason hat geschrieben:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Gruß Gastanmeldung
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- Fortgeschrittener
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Re: neuanmeldung
Sofern der Kunde sich nicht selber illegal ans Netz gesetzt hat (durch Überbrücken der Sperrdose)Scraby hat geschrieben: Das stimmt so nicht. Kabel Deutschland kann natürlich auch rückwirkend Entgelte für die Nutzung des Kabelanschlusses erheben. Deswegen würde ich das mal nicht so verallgemeinern. Medienberater haben zum Beispiel die Möglichkeit, dieses für 12 Monate zu machen (ggf. auch länger, da bin ich mir gerade nicht sicher). Nur weil es in den seltensten Fällen gemacht wird, bedeutet das nicht, dass es nicht geht.
Wobei die Ausführen wann/warum/wie jetzt aber zuweit führen würden. Wenn du selbst beantragst, bist du auf der sicheren Seite.
gibt es für diese Ansichten keine Grundlage.
Selbst wenn Kabel Deutschland beweisen könnte, das der Kunde während dieser Zeit TV geschaut hat,
wäre ein Nachforderung rechtlich haltlos, da kein Vertrag besteht.
In Analogie dazu, muss ein Verbraucher auch nicht seinen Sky Anschluss weiter bezahlen, der Rechtskräftig
gekündigt wurde, aber Sky vergessen hat, das Signal zu verschlüsseln.
Oder Zeitungsabo, wo die Zeitschrift bei bestätigter Kündigung weiter geliefert wird.
Betrug wäre es auch erst, wenn der Kunde sich illegal an der Sperrdose zu schaffen gemacht hätte,
beziehungsweise sich selber angeschlossen hätte.
RTL . Und ihr Hirn schaltet ab !
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- Kabelfreak
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Re: neuanmeldung
Das einfachste ist, er bestellt, ohne zu geschaut hat.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: neuanmeldung
Lies mal das hier:brixmaster hat geschrieben:Selbst wenn Kabel Deutschland beweisen könnte, das der Kunde während dieser Zeit TV geschaut hat,
wäre ein Nachforderung rechtlich haltlos, da kein Vertrag besteht.
§ 265a StGB
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Re: neuanmeldung
Wo ist hier die Absicht eine Leistung zu erschleichen?1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Wenn der Kabelnetzbetreiber vergisst die Leitung zu kappen, ist es das Problem des Kabelnetzbetreibers.
Oder du nennst mir Präzedenzfälle die deine Ansichten untermauern.
RTL . Und ihr Hirn schaltet ab !
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- Kabelfreak
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Re: neuanmeldung
Darfst du einfach im Kino einen Film ohne zu bezahlen anschauen, nur weil gerade kein Kartenabreisser da steht?
Darfst du im Schwimmbad einfach an der Kasse vorbei marschieren, nur weil sie nicht besetzt ist?
Kabelfernsehen ist gebührenpflichtig. Und der TE weiss das sogar.
Nur weil es nicht gesperrt war, heisst das nicht, das er es einfach nutzen darf, ohne zu bezahlen.
Darfst du im Schwimmbad einfach an der Kasse vorbei marschieren, nur weil sie nicht besetzt ist?
Kabelfernsehen ist gebührenpflichtig. Und der TE weiss das sogar.
Nur weil es nicht gesperrt war, heisst das nicht, das er es einfach nutzen darf, ohne zu bezahlen.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: neuanmeldung
Lies mal das:brixmaster hat geschrieben:Wo ist hier die Absicht eine Leistung zu erschleichen?
http://www.frag-einen-anwalt.de/Anschlu ... 52960.html
Wichtig ist dieser Absatz:
Der TE müßte beweisen, dass nicht irgendjemand oder er selbst rechtswidrig den Anschluss in Betrieb genommen hat, sondern der Anschluss tatsächlich von der KDG vergessen wurde abzuklemmen.Ein Problem könnte hierbei jedoch auftauchen, wenn der Kabelzugang tatsächlich manipuliert wurde (ohne Ihr Wissen).
Allerdings sind rückwirkende Zahlungen selten.
Der Aufwand der Beweisführung ist den meisten Medienberatern viel zu aufwändig.
Teilweise bestehen allerdings die Kunden darauf, ab Einzug zu zahlen!!
MB-berlin
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Re: neuanmeldung
Also bei KDG ist es so, wenn sich im Gespräch heraus stellt, dass der Kunde Schwarznutzer ist, so hat dieser 2 Optionen:
1. Es wird ein Filter gebucht/gesetzt
2. Wenn der Kd den Filter verweigert, wird ein spezieller 16,90€ Vertrag angelegt, der nur analog beinhaltet.
KDG verlangt rückwirkend keine Entgelte bei Schwarznutzern.
Edit: Eig. 3 Optionen: Der Kd entscheidet sich direkt für einen Neuvertrag mit digitalem Anteil
1. Es wird ein Filter gebucht/gesetzt
2. Wenn der Kd den Filter verweigert, wird ein spezieller 16,90€ Vertrag angelegt, der nur analog beinhaltet.
KDG verlangt rückwirkend keine Entgelte bei Schwarznutzern.
Edit: Eig. 3 Optionen: Der Kd entscheidet sich direkt für einen Neuvertrag mit digitalem Anteil
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Re: neuanmeldung
In Strafrechtlichen Fällen müsste immer noch ggf die Staatsanwaltschaft beweisen, das der (jetzige)Kabelkunde diesen illegal in Betrieb genommen hat.MB-Berlin hat geschrieben: Der TE müßte beweisen, dass nicht irgendjemand oder er selbst rechtswidrig den Anschluss in Betrieb genommen hat, sondern der Anschluss tatsächlich von der KDG vergessen wurde abzuklemmen.
Medienberater sind weder Detektive oder Polizei.Der Aufwand der Beweisführung ist den meisten Medienberatern viel zu aufwändig.
Teilweise bestehen allerdings die Kunden darauf, ab Einzug zu zahlen!!
Bestehen drauf könnte Kabel Deutschland als Vertragspartner; aber kämen auf dem Rechtswege nicht durch.
RTL . Und ihr Hirn schaltet ab !