Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Hier dreht sich alles um die aktuell von Vodafone Kabel Deutschland, von Vodafone West bzw. im Rahmen der eazy-Tarife verschickten Kabelrouter der Marken Arris, CommScope, Technicolor, Compal, Sagemcom und Hitron sowie um die SuperWLAN-Produkte von Vodafone. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf diese Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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koaschten
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von koaschten »

petertxt hat geschrieben:Damit bin ich einverstanden. Würde vielen das Leben erleichtern. Was die Gesetzgebung angeht, ist es vermutlich nicht so einfach, das durchzusetzen. Es gibt zwar die Endgeräteliberalisierung, jedoch kann KD entscheiden, wo die Grenze zwischen dem Netz und dem Endgerät gezogen wird. Das ist davon abhängig, was KD als Anschluss anbietet und was die Schnittstelle ist. Ist die angebotene Schnittstelle Docsis, müsste das Modem als Endgerät zählen. Ist die Schnittstelle Ethernet/IP, dann ist das Modem noch ein Teil des Netzes und fällt nicht unter die Liberalisierung. Ist der Hausverstärker eigentlich noch ein Teil des Netzes von KD? Falls nicht, könnte man nicht so einfach erklären, dass die Geräte, die danach kommen (Modem,...), wieder ein Teil des KD Netzes sind.
Der Verstärker ist Eigentum von KDG, wie auch das Modem. KDG terminiert dir den Telefonanschluss und den IP Anschluss an Ihrem Gerät, Sie übergeben dir einen "funktionsfähigen" :naughty: Telefon und Internet Anschluss.
Die Frage ist aber eigentlich, ob eine IP Schnittstelle mit NAT mit kurzer Verbindungshaltedauer und ohne der Möglichkeit der Portweiterleitung bei IPV4 als Internetzugang ohne Erwähnung dieser Einschränkung beworben werden kann oder nicht. Und ob gemäß den AGB und der Angebotsbeschreibung diese Einschränkung erlaubt und gut genug beschrieben ist. Oder ob vielleicht der Verbraucher durch Verschweigen dieser Tatsache getäuscht wird und unlauterer Wettbewerb besteht.
Sehe ich ähnlich. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
flatty
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von flatty »

petertxt hat geschrieben: Die Frage ist aber eigentlich, ob eine IP Schnittstelle mit NAT mit kurzer Verbindungshaltedauer und ohne der Möglichkeit der Portweiterleitung bei IPV4 als Internetzugang ohne Erwähnung dieser Einschränkung beworben werden kann oder nicht. Und ob gemäß den AGB und der Angebotsbeschreibung diese Einschränkung erlaubt und gut genug beschrieben ist. Oder ob vielleicht der Verbraucher durch Verschweigen dieser Tatsache getäuscht wird und unlauterer Wettbewerb besteht.

Genau hier ist der Knackpunkt. Der technische Tüdelkram interessiert mich nicht, es geht mir um die Leistung, von der der Endkunde was merkt.
Fabian
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von Fabian »

petertxt hat geschrieben: Damit bin ich einverstanden. Würde vielen das Leben erleichtern. Was die Gesetzgebung angeht, ist es vermutlich nicht so einfach, das durchzusetzen. Es gibt zwar die Endgeräteliberalisierung, jedoch kann KD entscheiden, wo die Grenze zwischen dem Netz und dem Endgerät gezogen wird.

Das geht nur, solange die Kabelnetzbetreiber nicht ähnlich reguliert werden wie die Telekom.
Betrachte ich vom Netz nur die Hardware, dann geht das Kabelnetz zunächst mal nur zum Hausübergabepunkt. In der hauseigenen Verkabelung sind Hausverstärker und Modem eingebettet.
Soweit ich die EU Richtlinien verstanden habe, ist das Modem ein Telekommunikationsendgerät, für die besondere Regelungen gelten. Die EU Richtlinien wurden in nationale Gesetze umgesetzt, in Deutschland in das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Die Umsetzung ist wie bei vielen anderen Sachen das Problem.
petertxt hat geschrieben:Das ist davon abhängig, was KD als Anschluss anbietet und was die Schnittstelle ist. Ist die angebotene Schnittstelle Docsis, müsste das Modem als Endgerät zählen. Ist die Schnittstelle Ethernet/IP, dann ist das Modem noch ein Teil des Netzes und fällt nicht unter die Liberalisierung. Ist der Hausverstärker eigentlich noch ein Teil des Netzes von KD? Falls nicht, könnte man nicht so einfach erklären, dass die Geräte, die danach kommen (Modem,...), wieder ein Teil des KD Netzes sind.
Die Ausreden kommen mir bekannt vor. Ähnliches hat mir die Bundesnetzagentur von KDG ausgerichtet. KDG bietet hiernach "Dienste" an.
Bei dem Modem, was ich habe, ist der Dienst "SIP Telefonie" nicht enthalten.
Falls ich den Dienst haben möchte, muss ich das in Verbindung mit dem "Gerät" Fritzbox 6360 vertraglich vereinbaren.
Ich glaube, ich behalte lieber das Modem.
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Linuxfarmer-HH
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Unterm Strich sollte User lernen, grundsätzlich vor Kauf die AGB eingehend anzuschauen. Hier in HH wird gerade alles mit KD Werbung vollgeklebt, unten im Kleingedruckten sind die technischen Drosselungen jetzt genau erwähnt. 10GB (behält sich vor) und 60GB (auf jeden Fall) sind dort deutlich zu lesen.
Ich sehe die weiteren Einschränkungen bei Firewall / SIP allerdings auch als erwähnenswert an. Sprich man sollte sich ERST einen Zettel machen und drauf schreiben was der gewünschte Internetanschluss können soll, dann die AGB der potenziellen Kandidaten genau durchlesen. KD vermarktet heute CRIPPLENET Zugänge, bedingt durch die technischen Einschränkungen trifft "Internetzugang" nicht mehr zu. Aber andere Anbieter machen dies ebenso, weitere sind auf dem Weg dorthin. Insbesondere gehts um aussperren von unerwünschten Userverhalten wie Sauger oder Fremd-SIP User. Das ist DANN okay, wenn es auch in den AGB steht. Daran könnte man arbeiten, notfalls mal den vzbv darauf hinweisen.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
flatty
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von flatty »

Der Blick in die AGB genügt eben nicht. Das auch Grund für meinen "Aufschrei".
Fabian
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von Fabian »

Linuxfarmer-HH hat geschrieben: Das ist DANN okay, wenn es auch in den AGB steht. Daran könnte man arbeiten, notfalls mal den vzbv darauf hinweisen.
KDG wird sich hüten, irgendetwas in seine AGB zu schreiben, was den verschiedenen Gesetzen zur Telekommunikation widerspricht.
Anfragen hierzu werden von KDG nur ausweichend beantwortet.
Balu
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von Balu »

koaschten hat geschrieben: Der Verstärker ist Eigentum von KDG, ...
Hab mein Vertrag grad nicht zur Hand, kann es sein das bei mir steht dass es in mein Eigentum übergeht bzw. baut KD den Verstärker in Einfamilienhäuser wieder aus?
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VBE-Berlin
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Re: Klage gegen KD: Gebt mir ein Kabelmodem!

Beitrag von VBE-Berlin »

In den Unterlagen zur Hausnetzaufrüstung steht:
Eigentümer der Anlage
Die von Kabel Deutschland eingebauten Bauteile der Anlage werden
nur für die Laufzeit des Kabel Internet- oder Kabel Phone Vertrages
eingebaut und verbleiben damit im Eigentum der Kabel Deutschland.
In den AGB:
1.2. Wird im Rahmen einer Aktion der Anschluss des Kunden durch eine Hausverteilung, einen
Verstärker, eine Multimediadose und/oder weitere technische Teile realisiert, ist Kabel
Deutschland nach Beendigung des Kundenverhältnisses nicht zum Rückbau der installierten
Teile verpflichtet
Auf Deutsch:
Der Verstärker ist Eigentum der KDG, diese kann den nach dem Vertragsende jederzeit ausbauen, muss es aber nicht!

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VBE-Berlin
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