petertxt hat geschrieben:
Damit bin ich einverstanden. Würde vielen das Leben erleichtern. Was die Gesetzgebung angeht, ist es vermutlich nicht so einfach, das durchzusetzen. Es gibt zwar die Endgeräteliberalisierung, jedoch kann KD entscheiden, wo die Grenze zwischen dem Netz und dem Endgerät gezogen wird.
Das geht nur, solange die Kabelnetzbetreiber nicht ähnlich reguliert werden wie die Telekom.
Betrachte ich vom Netz nur die Hardware, dann geht das Kabelnetz zunächst mal nur zum Hausübergabepunkt. In der hauseigenen Verkabelung sind Hausverstärker und Modem eingebettet.
Soweit ich die EU Richtlinien verstanden habe, ist das Modem ein Telekommunikationsendgerät, für die besondere Regelungen gelten. Die EU Richtlinien wurden in nationale Gesetze umgesetzt, in Deutschland in das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).
Die Umsetzung ist wie bei vielen anderen Sachen das Problem.
petertxt hat geschrieben:Das ist davon abhängig, was KD als Anschluss anbietet und was die Schnittstelle ist. Ist die angebotene Schnittstelle Docsis, müsste das Modem als Endgerät zählen. Ist die Schnittstelle Ethernet/IP, dann ist das Modem noch ein Teil des Netzes und fällt nicht unter die Liberalisierung. Ist der Hausverstärker eigentlich noch ein Teil des Netzes von KD? Falls nicht, könnte man nicht so einfach erklären, dass die Geräte, die danach kommen (Modem,...), wieder ein Teil des KD Netzes sind.
Die Ausreden kommen mir bekannt vor. Ähnliches hat mir die Bundesnetzagentur von KDG ausgerichtet. KDG bietet hiernach "Dienste" an.
Bei dem Modem, was ich habe, ist der Dienst "SIP Telefonie" nicht enthalten.
Falls ich den Dienst haben möchte, muss ich das in Verbindung mit dem "Gerät" Fritzbox 6360 vertraglich vereinbaren.
Ich glaube, ich behalte lieber das Modem.