Falsche Versprechungen?!

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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berlin69er
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von berlin69er »

Und noch einen Tipp: das ganze Thema hätte man auch in 1-2 einfachen Sätzen beschreiben können, statt in "endlosen" Schachtelsätzen. So wird's für potentielle Helfer nur schwierig den eigentlichen Sinn rauszufiltern... Und ausserdem: hier im Forum "darf" man sich duzen..
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Dorian Gray
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von Dorian Gray »

Danke!

Ich sehe das dennoch als falsch und unberechtigt an und werde - ganz Revoluzzer, wie ich bin und bleibe - ganz beispielhaft NICHT zahlen!

Dennoch, besten Dank fuer die Einschaetzung dazu.
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berlin69er
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von berlin69er »

Dann wird's am Ende vermutlich nur noch teurer für dich... Aber es steht dir ja frei, diese Erfahrung zu machen.
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Dorian Gray
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von Dorian Gray »

Also den geforderten Betrag zaehneknirschend zahlen und bereits vorher und erst recht danach 1und1 auf niemals wieder Liste setzen, so vorgehen?
chepri

Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von chepri »

Dorian Gray hat geschrieben:Danke!

Ich sehe das dennoch als falsch und unberechtigt an und werde - ganz Revoluzzer, wie ich bin und bleibe - ganz beispielhaft NICHT zahlen!

Dennoch, besten Dank fuer die Einschaetzung dazu.
Nun, ich würde hier nicht von Revoluzzer o.ä. sprechen wollen und als was du das ansiehst, dürfte ziemlich unerheblich sein.

In § 46 Abs. 8 Satz 3 Telekommunikationsgesetz steht nämlich:

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Und das steht so auch erst seit ein paar Monaten dank der Novelle des TKG da. Vorher hätte der Anbieter Anspruch auf Bezahlung für die gesamte Restlaufzeit gehabt, und da hätte dein ganzes Revoluzzertum keine Chance gehabt, denn dass das in Ordnung ist, hat der BGH im Dezember 2010 festgestellt.

Manchmal hilft halt doch ein Blick in die einschlägige Rechtsnorm bevor man auf wilden Mann macht.
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Dorian Gray
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von Dorian Gray »

Ist mir auch so bereits klar, eben deswegen gehoert in diesem Bereich sehr viel eher das Verbraucherrecht noch weiter gestaerkt, es sollte ja doch eben nicht angehen koennen, dass ich dann fuer deren Unfaehigkeit mir nun an dem neuen Standort den bisherigen Vertrag erneut zur Verfuegung zu stellen nun noch 3 Monate fuer nichts und wieder nichts Gebuehren zahlen darf, das ist schlichtweg eine Sauerei, wie auch immer bereits vom BGH entschaerft, es ist und bleibt was es schlichtweg ist.

Ach, mit solchen Spruechen wie jenem von Albert Einstein waere ich an Ihrer Stelle doch etwas vorsichtiger. Denn man trifft sicherlich auf viele Dumme, es sind aber eben nicht alle voellig dumm.
chepri

Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von chepri »

Auch wenn ein weiterer Erklärungsversuch vermutlich wenig bringt, so sei doch darauf hingewiesen, dass schließlich der Kunde derjenige ist, der den bestehenden Vertrag (vorzeitig) beenden will. Und in diesem Vertrag ist nunmal an keiner Stelle festgemacht, dass er beendet werden kann, wenn der Kunde an einen Ort verzieht, an dem der Leistungserbringer seine vertragliche Leistung nicht mehr erbringen kann.
Wie häufig im Leben, wird auch in diesen Fällen Ursache und Wirkung einfach vertauscht.
Was nun A. Einstein betrifft sei angemerkt, dass es diesbezüglich keiner Vorsicht bedarf. Der Mann wusste schon, wovon er spricht.
Und deinem nick entnehme ich, dass du dem Schriftsteller Oscar Wilde nahestehst. Von diesem stammt der Spruch: Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. Wie einfach wäre doch das Leben, wenn die Menschen aus Einstein´s Zitat den Spruch von Wilde befolgten.
mason
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von mason »

Kannst natürlich das Zahlen sein lassen, dann kommen Mahngebühren, Anschluss wird gesperrt, Schufa Eintrag etc.
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Dorian Gray
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Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von Dorian Gray »

Leute, ist schon gut, wobei ich dieses Sinnspruch dranhaengen eben selbst etwas uebertrieben finde, ich habe Studium hinter mir und duerfe damit ja doch nicht ganz in die von A. Einstein beabsichtigte und auch wohl mit gutem Grund eroeffnete Kategorie passen, ausserdem lerne ich ja schliesslich immer gerne auch noch was hinzu, soviel also dazu.

Klar, dieser Saftladen 1und1 sitzt letztendlich am laengeren Hebel, das ist bedauerlich und zeigt nur zu gut, dass eben in diesem ganzen Bereich noch sehr viel an Baustelle vorhanden ist, aber das Verbraucherrecht schreit an sich zum Himmel, dort waere ganz gewaltig viel Nachbesserungsbedarf vorhanden, dessen koennte ihr dann versichert sein.

Werde denen also Anfang des nun kommenden Monats ihre paar Kroeten, also irgendwas mit 24,65 Euro, ueberweisen und im Verwendungszweck noch "1und1, von Kundenfreundlichkeit keine Spur" anfuegen, damit hat mich dieser miese Laden dann auf ewig gesehen.

Weiterempfehlen werde ich die damit garantiert auch nicht, bei Kabeldeutschland bin ich mir momentan mal noch nicht so sicher, mal sehen eben....

Besten Dank fuer allen Input zu dieser Thematik!

So long,

Dorian
chepri

Re: Falsche Versprechungen?!

Beitrag von chepri »

Dorian Gray hat geschrieben:Leute, ist schon gut, wobei ich dieses Sinnspruch dranhaengen eben selbst etwas uebertrieben finde, ich habe Studium hinter mir und duerfe damit ja doch nicht ganz in die von A. Einstein beabsichtigte und auch wohl mit gutem Grund eroeffnete Kategorie passen, ...
Ich habe doch auch zu keiner Zeit in irgendeiner Art und Weise angedeutet, dass dies der Fall ist :confused:
Allerdings kann ich der Ansicht, wer ein Studium hinter sich hat, kann allein aus diesem Grund von der "Einstein'schen Regel" ausgeschlossen werden, nicht folgen.