Hallo,
ich war bis zum 22.09.2012 Kunde bei KD mit Internet & Telefon. Meine Vertragslaufzeit lief eigentlich bis Sommer 2013 noch. Kabel Deutschland hat mir zum 22.09.2012 außerordentlich gekündigt, da sie mir die Leistungen nicht mehr anbieten können/dürfen. Das können/dürfen sie nicht mehr weil die Firma KMS München für meine Hausnummer nun zuständig ist, obwohl das KD-Signal anliegt. Nun darf KD aber keine Verträge mehr bei meiner Hausnummer anbieten. Jetzt verlangt KD ich soll das Modem auf meine Kosten zurücksenden und begründen das mit den AGB's. Da steht zwar, dass ich mich "nach Beendigung der Vertragsverhältnisses" verpflichte die Geräte auf meine Kosten und auf meine Gefahr zurückzugeben, jedoch frage ich mich ob das auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens KD der Fall sein darf?!
Was meint ihr? Darf KD mir überhaupt einfach so kündigen und gar keine Entschädigung leisten? Die Mindestlaufzeit gilt doch für beide Seiten, oder?
Grüße,
Tud
Frage wegen AGB, Kündigung und Rücksendung der Geräte
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Frage wegen AGB, Kündigung und Rücksendung der Geräte
Da spielen zu viele Einzelheiten eine Rolle. Das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
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Re: Frage wegen AGB, Kündigung und Rücksendung der Geräte
Ich sehe das so:
KMS München versorgt dich mit dem Kabelanschluß selbst. Nun haben sie KDG die Durchleitungsrechte (oder wie man es nennt) entzogen.
KDG kann seiner Vertragspflicht also nicht weiter nachkommen und kündigt dirausserordentlich aus wichtigem Grund (so weit rechtens und in Ordnung).
Warum sollen sie eine Entschädigung zahlen, wenn sie ja nichts dafür können?
Da du dich mit Ahnahme der AGB verpflichtet hast, die Geräte nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf deine Kosten zurück zu senden, musst du dieses nun tun, da der Vertrag ja nun beendet wurde.
Da spielt es eigentlich keine Rolle, ob zum Ende der regulären Laufzeit oder vorher. Dir entstehen ja keine finanziellen Nachteile dadurch.
KMS München versorgt dich mit dem Kabelanschluß selbst. Nun haben sie KDG die Durchleitungsrechte (oder wie man es nennt) entzogen.
KDG kann seiner Vertragspflicht also nicht weiter nachkommen und kündigt dirausserordentlich aus wichtigem Grund (so weit rechtens und in Ordnung).
Warum sollen sie eine Entschädigung zahlen, wenn sie ja nichts dafür können?
Da du dich mit Ahnahme der AGB verpflichtet hast, die Geräte nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf deine Kosten zurück zu senden, musst du dieses nun tun, da der Vertrag ja nun beendet wurde.
Da spielt es eigentlich keine Rolle, ob zum Ende der regulären Laufzeit oder vorher. Dir entstehen ja keine finanziellen Nachteile dadurch.