Kundenservice ala KDG

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spooky
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Kundenservice ala KDG

Beitrag von spooky »

Warnung: Kann lang werden !

Nachdem ich festgestellt habe, dass in den Abendstunden so ab kurz vor 18h der Download von 100.000 auf lt Speedtest nur noch auf bis zu 10.000 gesunken ist, habe ich über das KSC eine Störungsmeldung abgeschickt.
Darin habe ich in dem Aufklapp Kalender den Zeitraum der Störung benannt.
Was kam, war nach 2-3 Tagen eine eMail, ob die Störung noch weiter bestehe, falls ja: solle man das und das machen.
Erstmal habe ich gedacht was soll das? Schließlich ist es nicht 1 Tag gewesen wo was gestört war, sondern mehrere Tage.
Auch hat sich keine Telefonisch gemeldet.

Naja.. dann dieses tolle Formular, was beim besten willen total unlogisch aufgebaut ist.
Dachte ich mir, schickst die Daten dann einfach per eMail zurück (ohne Formular). Getan hat sich nichts.
Der Speed geht zu der Zeit auch massiv in den Keller.

Dann ausführlich einen Brief an das Beschwerdemanagment gesendet, in dem ich alles Haarklein aufgeschrieben habe mit Datum/Uhrzeit/Speed etc.
Und da ich umgezogen bin noch nach TKG §46, Abs. 8 darum gebeten den Vertrag innerhalb von 3 Monaten kündigen zu dürfen und die Rufnummer zu portieren.

Heute kam die Antwort: Bei Ihnen gibt es keine Störung. Und die Rufnummer wird zu dem genannten Tag portiert.

Nochmal: Ich habe kein Problem damit, dass die Portierung erst wesentlich später stattfinden wird, aber was nicht geht ist zu behaupten, es läge keine Störung vor.
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VBE-Berlin
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von VBE-Berlin »

spooky hat geschrieben:Und da ich umgezogen bin noch nach TKG §46, Abs. 8 darum gebeten den Vertrag innerhalb von 3 Monaten kündigen zu dürfen und die Rufnummer zu portieren.
Du bist also an einen Ort gezogen (und wohnst schon da), an dem es keinen KDG-Anschluss gibt, sonst würde die TKG-Regelung für dich nicht gelten.
Wieso soll dann der Anschluss funktionieren?

Verstehe ich nicht.

Oder bist Du doch nicht umgezogen?

Mb-Berlin
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spooky
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von spooky »

MB-Berlin hat geschrieben:
spooky hat geschrieben:Und da ich umgezogen bin noch nach TKG §46, Abs. 8 darum gebeten den Vertrag innerhalb von 3 Monaten kündigen zu dürfen und die Rufnummer zu portieren.
Du bist also an einen Ort gezogen (und wohnst schon da), an dem es keinen KDG-Anschluss gibt, sonst würde die TKG-Regelung für dich nicht gelten.
Wieso soll dann der Anschluss funktionieren?

Verstehe ich nicht.

Oder bist Du doch nicht umgezogen?

Mb-Berlin
Laut TKG interpretiere ich den Paragraphen so, dass wenn die Leistung nicht erbracht wird, hier 100000 Zugang, der zu bestimmten Zeitpunkten nur noch zwischen 10-16000 liefert, mir ein Sonderkündigungsrecht zu steht.
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Thyrael
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von Thyrael »

Vergesst das, hatte den ersten Beitrag nicht richtig gelesen... :roll:
spooky
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von spooky »

Thyrael hat geschrieben:Und den Satz "...wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt..." ignorierst du also?
Ich bin umgezogen!
Und so schlimm, war es dort nicht am Abend mit der 100000er.
Sind zwar nur so 5 km weg, aber halt umgezogen.
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Thyrael
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von Thyrael »

Jojo, schon gesehen, wenn auch zu spät. :D
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Anudeath
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von Anudeath »

spooky hat geschrieben:
Thyrael hat geschrieben:Und den Satz "...wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt..." ignorierst du also?
Ich bin umgezogen!
Und so schlimm, war es dort nicht am Abend mit der 100000er.
Sind zwar nur so 5 km weg, aber halt umgezogen.
Sonderkündigung lt. TKG wäre möglich, wenn dir KDG an der neuen Adresse kein docsis3.0 anbieten kann.

Dann wäre noch zu klären, ob der Umzug bei KDG gemeldet wurde und ein Techniker bei dir im neuen Zuhause das Modem neu eingerichtet hat.
Sollte das nicht so sein, dann kann keine Entstörung eingeleitet werden. Zudem hast du keine Handhabe bezüglich Minderung der Grundgebühren, da du das Modem ja nicht am vertraglich vereinbarten Standort betreibst.
spooky
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von spooky »

Anudeath hat geschrieben:
spooky hat geschrieben:
Thyrael hat geschrieben:Und den Satz "...wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt..." ignorierst du also?
Ich bin umgezogen!
Und so schlimm, war es dort nicht am Abend mit der 100000er.
Sind zwar nur so 5 km weg, aber halt umgezogen.
Sonderkündigung lt. TKG wäre möglich, wenn dir KDG an der neuen Adresse kein docsis3.0 anbieten kann.

Dann wäre noch zu klären, ob der Umzug bei KDG gemeldet wurde und ein Techniker bei dir im neuen Zuhause das Modem neu eingerichtet hat.
Sollte das nicht so sein, dann kann keine Entstörung eingeleitet werden. Zudem hast du keine Handhabe bezüglich Minderung der Grundgebühren, da du das Modem ja nicht am vertraglich vereinbarten Standort betreibst.
Umzug wurde angemeldet, Techniker war unnötigerweise auch hier, die neuen Rufnummern da anderes Ortsnetz wurden schon vorher von KD draufgeschaltet, also als der Tag des Umzuges war
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VBE-Berlin
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von VBE-Berlin »

In diesem Fall hast Du nur die Möglichkeit über Störungsmeldung, Fristsetzung ...

MB-Berlin
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spooky
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Re: Kundenservice ala KDG

Beitrag von spooky »

Ach,
was ich total vergessen habe, ist mir erst weider aufgefallen, nachdem ich den eMail Verkehr ausgedruckt habe, da es ja hieß ich hätte keine Störung gemeldet:

Das Problem wurde auf die Kabeloffensive geschoben, ich solle doch mal das Modem für x Minuten Stromlos machen. Weil es ja Kanaländerungen gab.

Anmerkung von mir: Die KO fand bei uns schon vor meinem Umzug statt.