Analog-TV als eigenes Produkt?
Forumsregeln
Forenregeln
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Forenregeln
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
-
- Newbie
- Beiträge: 26
- Registriert: 06.10.2011, 00:42
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Danke Scraby ich werde mein Glück nochmal versuchen
-
- Newbie
- Beiträge: 35
- Registriert: 21.07.2012, 13:04
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Warum soll ich Leuten glauben, die mir Dinge andrehen wollen, die kdg per Hotline und Webseite günstiger anbietet. Dass es das Produkt "analoger TV Anschluss" zum Internetanschluss dazu nicht gibt, ist mir nun auch klar geworden. Dass ich dieses Produkt über einen dritten "Medienberater" als völlig eigenständigen Anschluss vielleicht bekommen kann, mag ja sein, da aber fast doppelt so teuer wie der digitale Anschluss als upgrade zum Internet, nicht wirklich relevant. Existent wäre das Produkt, wenn es einen realistischen Preis hätte und über die kdg zu beziehen wäre - dies ist aber offensichtlich nicht der Fall.Scraby hat geschrieben:
@gekkox - Rhetorische Frage:
Wieso meldest du dich eigentlich in einem Forum an, erfragst Informationen zu einem analogen Kabelanschluss und widersprichst dann allen Informationen, die du dahingehend erhälst? Da hättest du dir die Anmeldung auch sparen können. Ruf bei der Hotline (0800) 27 87 000 an, sag das du gern einen Kabelanschluss-Vertrag möchtest und wenn man dir wieder 18,90 Euro als günstigsten Vertrag anbietet, dann bittest du darum, dass der Mitarbeiter nachsieht, was er zu buchen hat, wenn du zu diesem Vertrag keine Geräte möchtest und was der Kabelanschluss dann monatlich noch kostet.
Damit du es auch endlich mal hier nachlesen kannst, habe ich mir jetzt extra die Mühe gemacht und mal die Suchfunktion benutzt.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... perrfilter
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 29.01.2013, 02:52
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Hallo,
ich habe mich nun eigens in diesem Forum angemeldet, aus lauter Unglaube
über die Sturheit von User "gekkox".
Es wurde eigentlich schon alles hinreichend erläutert, trotzdem muss ich noch meinen eigenen Senf dazugeben,
da es genau Kunden wie du sind, die einen in der Service-Hotline Tag für Tag zur Weißglut treiben.
Die Kabeldeutschland bietet wie schon von mb-Berlin erwähnt, über 100 unterschiedliche Produkte und Produktkombinationen an.
Natürlich kommuniziert sie nicht sämtliche Produkte und Buchungsmöglichkeiten gegenüber dem Kunden, da er schlicht und ergreifend überfordert wäre
und es natürlich auch nicht im Geschäftsinteresse der KDG liegt bestimmte, mittlerweile obsolet gewordene Altprodukte wie den KAA, zu vermarkten.
Die Aussage eines einzelnen, meinetwegen auch 3 verschiedenen Callcenter-Mitarbeitern repräsentiert nicht unbedingt unverrückbare Tatsachen, da jeder Mensch Fehler macht und bestimmte Altprodukte, wie z.B ein KAA nur alle 100 Jahre überhaupt aktiv gewünscht werden. Sie sollen nicht AKTIV vermarktet werden, deshalb tauchen sie auf der Internetpräsenz der KDG nicht auf und finden sich unter Umständen auch nicht mehr im Bewusstsein des Callcenter-Agents wieder. Handhabe für den analogen Kabelanschluss ist jedoch: auf aktives Nachfragen seitens des Kunden ist dieser noch buchbar. Ob du das glauben magst oder nicht, es ist so, ich sehe den entsprechenden Buchungscode tagtäglich wieder.
Du hast: einen Internetanschluss ohne Sperrfilter. Du bist dir sicher: kein Objektvertrag vorhanden und damit NE3.
Daraus resultiert zwingend (Internetanschluss und Fernsehanschluss sind 2 verschiedene Paar Schuhe, du kannst einen Internetanschluss nutzen ohne einen Fernsehanschlussvertrag zu besitzen, beides wird über den Kabelanschluss übermittelt, ob auch für beide Produkte Entgelte entrichtet werden ist eine andere Frage, dafür gibt es eben diesen Sperrfilter.) die Notwendigkeit eines eigenständigen Kabelanschlussvertrags für Fernsehen.
Hierbei gibt es wie schon x-Mal erwähnt 2 Möglichkeiten: den Kabelanschluss HD zu buchen, der als eigenständiges Produkt 18,90 kostet. Da du allerdings zeitgleich IP-Kunde bist, bietet die KDG dir eine IP-Promo an. Diese IP-Promo hat den Sinn einen größeren Anreiz beim Kunden zu schaffen IP UND TV von der KDG zu beziehen, greift allerdings nur bei AKTUELLEN Produkten. Du würdest mit IP-Promo also für einen Kabelanschluss HD 13,90 bezahlen.
Auf ausdrücklichen Kundenwunsch, wie in deinem Fall, gibt es, ebenfalls schon tausend mal erwähnt, ob dir das sinnig erscheint oder nicht, die Möglichkeit einen uralten stinknormalen analogen Kabelanschluss zu buchen. Schön blöd wer das will, diese kundenseitige Blödheit "subventioniert" die KDG dementsprechend auch nicht mit einer 5 Euro IP-Promo, da, wie oben beschrieben, dieser Vertrag nicht mehr abgeschlossen werden soll (Ja, er existiert dennoch).
Im Klartext heißt das: du brauchst sowohl einen Kabelanschlussvertag für Fernsehen, als auch einen Kabelanschlussvertrag für Internet/Telefon, das bedingt sich in keinster Weise gegenseitig.
Die von dir bereits erwähnten Preise wie 10,90, 2,90 etc. beziehen sich auf rein digitale Produktpakete, die du nicht abschließend kannst ohne einen Objektvertrag in NE4 (Abrechnung KAS also über Mietnebenkosten) oder bestehenden Kabelanschlussvertrag in NE3 besitzen. Es ist hierbei auch VÖLLIG wumpe ob du einen Kabelanschluss für Internet gebucht hast, den Kabelanschluss für TV benötigst du dennoch.
Entweder buchst du also einen entsprechenden Kabelanschluss für Fernsehen oder der freundliche Medienberater aus deiner Nachbarschaft (/Techniker) setzt dir früher oder später einen Sperrfilter, also aus die Maus mit Schwarzsehen. Ob du danach irgendwann wieder einen Kabelanschluss für Fernsehen buchst oder nicht macht keinen Unterschied, egal ob der Mb/Techniker nun einmal oder zweimal oder 129 Mall kommen muss.
Ich hoffe, dir das jetzt (abermals, wie auch schon die freundlichen User über mir versucht haben) verständlich gemacht zu haben.
Meine VPKN teile ich dir jetzt nicht mit, du wirst mir leider so glauben müssen, dass das mein Tagesgeschäft ist und ich weiß wovon ich rede
Mit freundlichen Grüßen und dem nicht persönlich gemeinten Wunsch, dich hoffentlich nie in der Line zu haben
Omega1992
ich habe mich nun eigens in diesem Forum angemeldet, aus lauter Unglaube
über die Sturheit von User "gekkox".
Es wurde eigentlich schon alles hinreichend erläutert, trotzdem muss ich noch meinen eigenen Senf dazugeben,
da es genau Kunden wie du sind, die einen in der Service-Hotline Tag für Tag zur Weißglut treiben.
Die Kabeldeutschland bietet wie schon von mb-Berlin erwähnt, über 100 unterschiedliche Produkte und Produktkombinationen an.
Natürlich kommuniziert sie nicht sämtliche Produkte und Buchungsmöglichkeiten gegenüber dem Kunden, da er schlicht und ergreifend überfordert wäre
und es natürlich auch nicht im Geschäftsinteresse der KDG liegt bestimmte, mittlerweile obsolet gewordene Altprodukte wie den KAA, zu vermarkten.
Die Aussage eines einzelnen, meinetwegen auch 3 verschiedenen Callcenter-Mitarbeitern repräsentiert nicht unbedingt unverrückbare Tatsachen, da jeder Mensch Fehler macht und bestimmte Altprodukte, wie z.B ein KAA nur alle 100 Jahre überhaupt aktiv gewünscht werden. Sie sollen nicht AKTIV vermarktet werden, deshalb tauchen sie auf der Internetpräsenz der KDG nicht auf und finden sich unter Umständen auch nicht mehr im Bewusstsein des Callcenter-Agents wieder. Handhabe für den analogen Kabelanschluss ist jedoch: auf aktives Nachfragen seitens des Kunden ist dieser noch buchbar. Ob du das glauben magst oder nicht, es ist so, ich sehe den entsprechenden Buchungscode tagtäglich wieder.
Du hast: einen Internetanschluss ohne Sperrfilter. Du bist dir sicher: kein Objektvertrag vorhanden und damit NE3.
Daraus resultiert zwingend (Internetanschluss und Fernsehanschluss sind 2 verschiedene Paar Schuhe, du kannst einen Internetanschluss nutzen ohne einen Fernsehanschlussvertrag zu besitzen, beides wird über den Kabelanschluss übermittelt, ob auch für beide Produkte Entgelte entrichtet werden ist eine andere Frage, dafür gibt es eben diesen Sperrfilter.) die Notwendigkeit eines eigenständigen Kabelanschlussvertrags für Fernsehen.
Hierbei gibt es wie schon x-Mal erwähnt 2 Möglichkeiten: den Kabelanschluss HD zu buchen, der als eigenständiges Produkt 18,90 kostet. Da du allerdings zeitgleich IP-Kunde bist, bietet die KDG dir eine IP-Promo an. Diese IP-Promo hat den Sinn einen größeren Anreiz beim Kunden zu schaffen IP UND TV von der KDG zu beziehen, greift allerdings nur bei AKTUELLEN Produkten. Du würdest mit IP-Promo also für einen Kabelanschluss HD 13,90 bezahlen.
Auf ausdrücklichen Kundenwunsch, wie in deinem Fall, gibt es, ebenfalls schon tausend mal erwähnt, ob dir das sinnig erscheint oder nicht, die Möglichkeit einen uralten stinknormalen analogen Kabelanschluss zu buchen. Schön blöd wer das will, diese kundenseitige Blödheit "subventioniert" die KDG dementsprechend auch nicht mit einer 5 Euro IP-Promo, da, wie oben beschrieben, dieser Vertrag nicht mehr abgeschlossen werden soll (Ja, er existiert dennoch).
Im Klartext heißt das: du brauchst sowohl einen Kabelanschlussvertag für Fernsehen, als auch einen Kabelanschlussvertrag für Internet/Telefon, das bedingt sich in keinster Weise gegenseitig.
Die von dir bereits erwähnten Preise wie 10,90, 2,90 etc. beziehen sich auf rein digitale Produktpakete, die du nicht abschließend kannst ohne einen Objektvertrag in NE4 (Abrechnung KAS also über Mietnebenkosten) oder bestehenden Kabelanschlussvertrag in NE3 besitzen. Es ist hierbei auch VÖLLIG wumpe ob du einen Kabelanschluss für Internet gebucht hast, den Kabelanschluss für TV benötigst du dennoch.
Entweder buchst du also einen entsprechenden Kabelanschluss für Fernsehen oder der freundliche Medienberater aus deiner Nachbarschaft (/Techniker) setzt dir früher oder später einen Sperrfilter, also aus die Maus mit Schwarzsehen. Ob du danach irgendwann wieder einen Kabelanschluss für Fernsehen buchst oder nicht macht keinen Unterschied, egal ob der Mb/Techniker nun einmal oder zweimal oder 129 Mall kommen muss.
Ich hoffe, dir das jetzt (abermals, wie auch schon die freundlichen User über mir versucht haben) verständlich gemacht zu haben.
Meine VPKN teile ich dir jetzt nicht mit, du wirst mir leider so glauben müssen, dass das mein Tagesgeschäft ist und ich weiß wovon ich rede
Mit freundlichen Grüßen und dem nicht persönlich gemeinten Wunsch, dich hoffentlich nie in der Line zu haben
Omega1992
-
- Newbie
- Beiträge: 35
- Registriert: 21.07.2012, 13:04
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Süsser, nur weil Deine Kollegen offensichtlich von der Produktpalette der kdg überfordert sind, brauchst Du mich weder mich als stur bezeichnen, noch glauben, dass Eure Kunden zu doof wären diese zu kappieren. Eure Kunden können aber eben nur das kappieren, was man ihren offiziell mitteilt. Beklag Dich also besser bei Deinen dummen Kollegen oder fass Dir gleich selber an die eigene Nase, als Kunden zu beleidigen.
-
- Insider
- Beiträge: 14833
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Keiner verlangt doch von den Mitarbeitern, dass sie alles wissen sollen. Aber wie heißt es so schön: man sollte wissen wo es steht! Gibt es bei den KDG-Callcentern keine "intelligenten PC-Masken"? Ich kenne das so, dass man bestimmte Daten eingibt & das Computerprogramm einem die passenden Produkte/Lösungsansätze anbietet. Wenn die Callagents bei KDG wirklich "alles aus dem Kopf" kennen müssen, stimmt aber gewaltig was nicht...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
-
- Newbie
- Beiträge: 35
- Registriert: 21.07.2012, 13:04
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Ach so, und noch ein paar Anmerkungen zu Deiner Logik:
So, wer ist nun doof oder überfordert die Produktpalette zu verstehen?
Im übrigen wundert mich gar nix mehr, nachdem ich weiss, dass die kdg nicht in der Lage ist die Zwangssicherheitstestpacketoption trotz rechtzeitiger Kündigung und Bestätigung der Kündigung durch die kdg termingerecht aus dem Vertrag zu nehmen. Abr klar, der Kunde ist zu doof die Komplexe Angebotspalette der kdg zu verstehen. Ist es nicht eher so, dass Kunden die das Spielchen das man versucht mir ihnen zu spielen, durchschauen einfach nur lässtig sind?
Zumindest ist das die Aussage meines Vermieters.omega1992 hat geschrieben: Du hast: einen Internetanschluss ohne Sperrfilter. Du bist dir sicher: kein Objektvertrag vorhanden und damit NE3.
Das mag ja sein, und so habe ich es ja auch verstanden, nur werden mir eben nicht die in diesem Fall logischen Produkte-Preis-Kombis angeboten. Weder vom Callcenter, noch über die Webseitenabfrage.Daraus resultiert zwingend (Internetanschluss und Fernsehanschluss sind 2 verschiedene Paar Schuhe, du kannst einen Internetanschluss nutzen ohne einen Fernsehanschlussvertrag zu besitzen, beides wird über den Kabelanschluss übermittelt, ob auch für beide Produkte Entgelte entrichtet werden ist eine andere Frage, dafür gibt es eben diesen Sperrfilter.) die Notwendigkeit eines eigenständigen Kabelanschlussvertrags für Fernsehen.
Siehst Du, und mir werden eben nicht die 18,90 noch die 13,90, sondern die 10,90 angeboten. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder mein Vermieter ist doof und ich habe doch NE4 oder die Callcentermitarbeiter sind doof. Wenn ich aber NE4 hätte, müsste man mir Deiner Logik zu Folge auch die 2,90 Option anbieten - das geht jedoch laut Call-Center angeblich nicht.Hierbei gibt es wie schon x-Mal erwähnt 2 Möglichkeiten: den Kabelanschluss HD zu buchen, der als eigenständiges Produkt 18,90 kostet. Da du allerdings zeitgleich IP-Kunde bist, bietet die KDG dir eine IP-Promo an. Diese IP-Promo hat den Sinn einen größeren Anreiz beim Kunden zu schaffen IP UND TV von der KDG zu beziehen, greift allerdings nur bei AKTUELLEN Produkten. Du würdest mit IP-Promo also für einen Kabelanschluss HD 13,90 bezahlen.
So, wer ist nun doof oder überfordert die Produktpalette zu verstehen?
Was die kdg natürlich in ihrer Vertragsfreiheit so handhaben kann, sich aber dann nicht wundern braucht, wenn ihre Kunden den irrsinn nicht mitmachen.Im Klartext heißt das: du brauchst sowohl einen Kabelanschlussvertag für Fernsehen, als auch einen Kabelanschlussvertrag für Internet/Telefon, das bedingt sich in keinster Weise gegenseitig.
Da braucht man sich nicht mehr wundern, dass Dinge bei kdg nichts mit Logik zu tun haben, sondern reine Willkür sind. Mag ja sein, dass sich die Mehrzahl der Kunden dieser Willkür beugen, deswegen sind die anderen aber noch lange nicht stur.Entweder buchst du also einen entsprechenden Kabelanschluss für Fernsehen oder der freundliche Medienberater aus deiner Nachbarschaft (/Techniker) setzt dir früher oder später einen Sperrfilter, also aus die Maus mit Schwarzsehen. Ob du danach irgendwann wieder einen Kabelanschluss für Fernsehen buchst oder nicht macht keinen Unterschied, egal ob der Mb/Techniker nun einmal oder zweimal oder 129 Mall kommen muss.
Im übrigen wundert mich gar nix mehr, nachdem ich weiss, dass die kdg nicht in der Lage ist die Zwangssicherheitstestpacketoption trotz rechtzeitiger Kündigung und Bestätigung der Kündigung durch die kdg termingerecht aus dem Vertrag zu nehmen. Abr klar, der Kunde ist zu doof die Komplexe Angebotspalette der kdg zu verstehen. Ist es nicht eher so, dass Kunden die das Spielchen das man versucht mir ihnen zu spielen, durchschauen einfach nur lässtig sind?
-
- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Bitte hier unterscheiden, ob die Kündigung vergessen wurde, oder lediglich eine anteilige Berechnung erfolgte. Die Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen. Insofern die Rechnungslegung vor dem Wirksamwerden der Kündigung ist, werden alle Entgelte - auch die für das Sicherheitspaket - bis zum Monatsende berechnet und automatisch mit der nächsten Rechnung korrigiert. Sollte aber sinngemäß auch so in der dir übersandten Kündigungsbestätigung drinstehen.gekkox hat geschrieben: Im übrigen wundert mich gar nix mehr, nachdem ich weiss, dass die kdg nicht in der Lage ist die Zwangssicherheitstestpacketoption trotz rechtzeitiger Kündigung und Bestätigung der Kündigung durch die kdg termingerecht aus dem Vertrag zu nehmen.
Bevor hier ewig weiter diskutiert wird. Mach doch bitte einmal eine Verfügbarkeitsprüfung deiner Adresse auf der Internetseite von Kabel Deutschland. Dann postet du uns nen Screenshot wie in meinem Beitrag ein paar Seiten vorher und wir sehen, was dir angeboten wird.
-
- Newbie
- Beiträge: 35
- Registriert: 21.07.2012, 13:04
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Es wird gesagt, dass event. zum Kündigungszeitpunkt zu viel bezahlte (man beachte die Vergangenheitsform) Entgelte mit der nächsten Rechnung verrechnet werden. Wenn man aber sofort kündigt, dann sollten die 2 1/2 Monate zwischen Kündigungsbestätigung und Ablaufen dieser Zwangsoption reichen dies rechtzeitig aus dem Vertrag zu nehmen. Es ist einfach eine Frage des Anstands. KDG sichert sich auf diese Art und Weise eine zinsloses Darlehn. Man muss ja bedenken, dass es hier um eine Option geht, die man bei Abschluss des Vertrages nicht abwählen kann, also kdg seinen Kunden eh schon einen zusätzlichen Aufwand (Kündigung einer nie gewollten Option) aufzwingt.Scraby hat geschrieben: Bitte hier unterscheiden, ob die Kündigung vergessen wurde, oder lediglich eine anteilige Berechnung erfolgte. Die Entgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen. Insofern die Rechnungslegung vor dem Wirksamwerden der Kündigung ist, werden alle Entgelte - auch die für das Sicherheitspaket - bis zum Monatsende berechnet und automatisch mit der nächsten Rechnung korrigiert. Sollte aber sinngemäß auch so in der dir übersandten Kündigungsbestätigung drinstehen.
-
- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Ich weiß worauf du raus willst, aber es wurde schon immer so gehandhabt und es wird sich wohl auch nicht ändern. Auf nen Screenshot deiner Verfügbarkeitsprüfung warte ich aber immer noch
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 29.01.2013, 02:52
Re: Analog-TV als eigenes Produkt?
Wenn dir mehrmals Kabel Komfort HD für 10,90 angeboten wurde bist du NE4 und dein Vermieter hat keine Ahnung von seiner Buchhaltung.
In diesem Fall ist es aber auch ohne weiteres möglich das Produkt "Digitale Senderwelt" für 2,90 monatlich zu buchen, gewissermaßen die digitale Grundversorgung.
Warum das bei dir nicht möglich ist hat einen einfachen Grund; du besitzt keinen Receiver mit dem du die Smartcard verwenden kannst.
Ohne die Aufnahme einer gültigen Receivernummer beim Bestellvorgang bekommst du dementsprechend auch keine Smartcard zugesandt.
Das günstigste Angebot wäre in deinem Fall, so denn du NE4 bist, was immer noch ein von dir ,warum auch immer, nicht angehängter Screenshot deiner Verfügbarkeitsampel abschließend klären könnte, das Produkt "Digitale Senderwelt+ Leihgerät" für 4,90 im Monat.
Aber anscheinend hat ja alles seine Richtigkeit, dir wurde kein Sperrfilter gesetzt, dir werden digitale Produkte angeboten und kein KAS, damit verfügst du wohl über einen.
Falls nicht, hat mein erster Post weiterhin Gültigkeit. Aus der Ferne aber unmöglich beurteilbar.
In diesem Fall ist es aber auch ohne weiteres möglich das Produkt "Digitale Senderwelt" für 2,90 monatlich zu buchen, gewissermaßen die digitale Grundversorgung.
Warum das bei dir nicht möglich ist hat einen einfachen Grund; du besitzt keinen Receiver mit dem du die Smartcard verwenden kannst.
Ohne die Aufnahme einer gültigen Receivernummer beim Bestellvorgang bekommst du dementsprechend auch keine Smartcard zugesandt.
Das günstigste Angebot wäre in deinem Fall, so denn du NE4 bist, was immer noch ein von dir ,warum auch immer, nicht angehängter Screenshot deiner Verfügbarkeitsampel abschließend klären könnte, das Produkt "Digitale Senderwelt+ Leihgerät" für 4,90 im Monat.
Aber anscheinend hat ja alles seine Richtigkeit, dir wurde kein Sperrfilter gesetzt, dir werden digitale Produkte angeboten und kein KAS, damit verfügst du wohl über einen.
Falls nicht, hat mein erster Post weiterhin Gültigkeit. Aus der Ferne aber unmöglich beurteilbar.