IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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TechnikFrak
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IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von TechnikFrak »

Hallo,
Ich habe ein paar Fragen.
Jemand hat eine Email über eine Fakeadresse in meinem Namen versendet. Ich habe die IP-Adresse aus dem Header auslesen können. Es handelt sich um eine Kabel Deutschland - IP.
1. GIbt Kabel Deutschland auf Anfrage kundenbezogene Daten, also in dem Fall den Namen des Vertragsnehmers heraus?
2. Wie lange kann Kabel Deutschland das zurückverfolgen? 48 Stunden ab diesem Zeitpunkt?
3. Wenn eine neue IP-Adresse bezogen wurde nach Versenden der Mail (neue MAC-Adresse des Modems) kann dann die alte IP noch zugeordnet werden? Oder beginnt die 48 Stunden Frist ab neuer IP-Adresse?

Danke und vielen Dank
TechnikFreak
Zuletzt geändert von TechnikFrak am 10.02.2013, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
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koaschten
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von koaschten »

1. Welcher ISP tut das nicht wenn Sie rechtlich dazu verpflichtet werden
2. was für eine Email?
3. klar, warum sollte das nicht funktionieren
TechnikFrak
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von TechnikFrak »

1. Weil ich als Privatperson ohne rechtliche handhabe nachfrage? Ich habe eine Email von einer Emailadresse, dessen Account gelöscht wurde in der Zwischenzeit. (Ich will ja auch nicht, dass an Hinz und Kunz meine Daten rausgegeben werden)
2. In der Email wurde nichts Schlimmes geschreiben (keine Beleidigung, nichts gekauft oder so). Es geht mir nur drum, wer dsa tut.
3. Ich hab gelesen, dass KD die IP-Adressen nur 48 Stunden speichert und danach löscht. Die Frage ist ab welchem Zeitpunkt die 48 Stunden gelten. 48 Stunden nach der Aktivität (also nach Verschicken der Email) oder 48 Stunden nach IP-Adresswechsel.
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VBE-Berlin
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von VBE-Berlin »

TechnikFrak hat geschrieben:In der Email wurde nichts Schlimmes geschreiben (keine Beleidigung, nichts gekauft oder so). Es geht mir nur drum, wer dsa tut.
Da man in der Email so ziemlich alle Headerfelder faken kann, würde Dir das absolut nichts nutzen!

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TechnikFrak
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von TechnikFrak »

Danke für die herzliche Aufnahme und die schon gegebenen Antworten ;)
Sehr wichtig wären mir Antworten auf die Fragen 1. und 3.
1. GIbt Kabel Deutschland auf Anfrage kundenbezogene Daten, also in dem Fall den Namen des Vertragsnehmers heraus?
--> Hier hab ich eben nur die Email als Beweis, wird nicht reichen, oder?
Wenn eine neue IP-Adresse bezogen wurde nach Versenden der Mail (neue MAC-Adresse des Modems) kann dann die alte IP noch zugeordnet werden? Oder beginnt die 48 Stunden Frist ab neuer IP-Adresse?
Da die "Tat" schon am Samstag war würde die Frist der 48 Stunden ja schon morgen Vormittag verstreichen?!

Vielen Dank für Eure Hilfe. Ist mir wirklich wichtig.
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Thyrael
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von Thyrael »

Den sinnfrei-Beitrag von "KDG-Kunde" habe ich entfernt. :roll:
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koaschten
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von koaschten »

Das Problem ist, das du ja eine rechtliche Basis brauchst zum herausgeben der Daten. Da wirst du wohl einen Anwalt brauchen und einen Richter der die Herausgabe der Daten anordnet.

Die 48h lassen sich "einfrieren" damit die Daten nicht verloren gehen. Die mit der meisten Ahnung in der Richtung sind die üblichen "Abmahn Rechtsverdreher" die können sowas echt gut. :roll:
TechnikFrak
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von TechnikFrak »

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist für das was passiert ist zu aufwendig und teuer.
Von daher wird die Geschichte wohl im Sande verlaufen.

Danke für die Antworten.
Nimda.E
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von Nimda.E »

1) Ja, dies tut es. Aber nicht jeden dahergelaufenen. Mann muss schon einen Anwalt kennen der das Recht hat diese Daten abzurufen um innerhalb der 48 Stunden den Anschlussinhaber identifizieren zu können. Die Möglichkeit des einfrierens der Daten ist mir nicht bekannt, vielleicht kann mich koaschten da aufklären?
3) Wenn das Modem eine neue Mac adresse bekommt, ist der Anschluss bei KDG unbrauchbar, da man erstens das Modem hacken müsste und zweitens aufgrund der neuen MAC adresse dieses Modem nicht mehr teil des KDG Netzes wäre. Ab 48 Stunden werden die Daten gelöscht.

mfg
Nimda.E
mason
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von mason »

Zu 1) Dieses Recht hat ohne weiteres erstmal gar kein Anwalt.