IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Doc. Sis

Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von Doc. Sis »

mason hat geschrieben:Zu 1) Dieses Recht hat ohne weiteres erstmal gar kein Anwalt.
so siehts aus!
Der Anwalt kann nur (rechtzeitig!) die Speicherung der Daten verlangen und dann mit mit einem richterlichen(!) Beschluß
die Herausgabe erwirken.
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koaschten
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von koaschten »

Was aber nach 12 Tagen völlig müssig ist zu probieren...
cable_guy
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von cable_guy »

So sieht's aus. Auskunft zur einer IP-Adresse gibt es in Deutschland nur mit richterlichem Beschluss.
Dieser muss innerhalb der Speicherfrist des Providers nach der Straftat eingehen. (KD = 2 Tage)
Bei Kabel Deutschland ist die Zeit recht kurz. Eine Übersicht gibt es hier: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/ ... ersicht.29
docksiz
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von docksiz »

Auch wenn die Sache schon gegessen ist widme ich dir mal mein erstes Posting ;)

Mal angenommen, der komplette Mailheader ist nicht gefaked und die Mail kam wirklich von einem KDG Anschluss, heißt das trotzdem nicht das der Anschlussinhaber die Mail auch versendet hat.
Wenn es einfacher Spam alá Viagra oder dubiose Jobangebote war, hat der Anschlussinhaber sich ziemlich sicher einen Trojaner eingefangen und ist somit Teil eines Botnetzes.
Wenn man Spam mit seiner eigenen Mailadresse und Namen als Absender bekommt, hat das den Hintergrund, dass die Absender an deinem Spam-Filter vorbei kommen wollen. Meistens trägt man sich ja nicht selber in die Blacklist ein ;)

Ich hoffe ich lag jetzt nicht allzu daneben..

KD-Kunde seit ca. 2006/2007
Früher: 32/2 Mbit/s und 64/4 Mbit/s
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LOS
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von LOS »

cable_guy hat geschrieben:So sieht's aus. Auskunft zur einer IP-Adresse gibt es in Deutschland nur mit richterlichem Beschluss.
Schön wärs, aber das ist wishfull thinking. Für Bestandsdaten, das sind nach TKG auch die einer dynamischen IP zugeordneten Anschlussdaten, bedarf es keines richterlichen Beschlusses. Jeder "kleine" Dorfpolizeiposten darf das unter Glaubhaftmachung eines Straftatverdachtes per Fax beim Internet Acces Provider beauftragen. Und dann steht es in den Akten und kann vom RA eingesehen werden. Der RA zieht den Strafantrag zurück und verfolgt den zB. illegalen Download privatrechtlich per Abmahnung. Eine rechtzeitiges Verhindern der Löschung der Daten durch den cleveren RA vorausgesetzt. Denn die Polizei kümmert sich auch nicht sofort um jeden Eierdieb im WWW.
Lediglich für die Herausgabe von Verbindungsdaten sind die Hürden höher und ein solcher richterlicher Beschluss zwingend (innerhalb von drei Tagen nachzureichen :brüll: ).

grüße
cable_guy
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Re: IP-Adressen Speicherung und Rückverfolgbarkeit

Beitrag von cable_guy »