Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Aber Adressen ankaufen & damit dann Schreiben zu verfassen, ist vielleicht weit verbreitet & üblich, meist aber eher bei zwielichtigeren Firmen, kundenfreundlich finde ich es trotzdem nicht!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Das steht ja sicher auf jedem Schreiben, weil vorgedruckt, aber in diesem Falle glaube ich eher, daß ein von KDG Beauftragter die Adresse am Briefkasten/Klingelschild abgelesen hat, denn es geht ja nicht um Werbung sondern um Bereinigung des KDG-Hausnetzes bzw. der Hausanschlüsse.berlin69er hat geschrieben:Aber Adressen ankaufen & damit dann Schreiben zu verfassen, ist vielleicht weit verbreitet & üblich, meist aber eher bei zwielichtigeren Firmen, kundenfreundlich finde ich es trotzdem nicht!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Die Adresse am Klingelschild bzw. Briefkasten ablesen und daraus dann persönliche Schreiben zu verfassen wäre allerdings illegal! Wenn das so gelaufen ist, könnte der "KDG-Beauftragte" ne Menge Ärger bekommen...
Aber sei es drum, mir geht die Art und Weise dieser Kundenkommunikation einfach gegen den Strich! Es bleibt, für mich immer etwas anrüchiges zurück!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Wieso wäre das illegal!?berlin69er hat geschrieben:Die Adresse am Klingelschild bzw. Briefkasten ablesen und daraus dann persönliche Schreiben zu verfassen wäre allerdings illegal! Wenn das so gelaufen ist, könnte der "KDG-Beauftragte" ne Menge Ärger bekommen...
Aber sei es drum, mir geht die Art und Weise dieser Kundenkommunikation einfach gegen den Strich! Es bleibt, für mich immer etwas anrüchiges zurück!
Wie anders soll denn KDG in diesem Falle mit dem TE kommunizieren?
In diesem Zusammenhang ist deine Einstellung schon etwas seltsam!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Du findest gesetzeskonform seltsam? Okay...
Der TE hat keine Kundenbeziehung mit KDG & daher besteht auch kein Grund einer persönlichen Kommunikation. Der MB hätte sich ja sowohl an den Ansprechpartner des Eigentümers/Vermieters/Verwalters wenden können oder ein neutrales Schreiben an alle Bewohner schicken können. Für ein persönliches (!) Schreiben an den TE gab es keinen Grund!
Der TE hat keine Kundenbeziehung mit KDG & daher besteht auch kein Grund einer persönlichen Kommunikation. Der MB hätte sich ja sowohl an den Ansprechpartner des Eigentümers/Vermieters/Verwalters wenden können oder ein neutrales Schreiben an alle Bewohner schicken können. Für ein persönliches (!) Schreiben an den TE gab es keinen Grund!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Wer sonst, als der TE selbst, sollte denn über die Abschaltung seines Anschlußes informiert werden!?berlin69er hat geschrieben:Du findest gesetzeskonform seltsam? Okay...
Der TE hat keine Kundenbeziehung mit KDG & daher besteht auch kein Grund einer persönlichen Kommunikation. Der MB hätte sich ja sowohl an den Ansprechpartner des Eigentümers/Vermieters/Verwalters wenden können oder ein neutrales Schreiben an alle Bewohner schicken können. Für ein persönliches (!) Schreiben an den TE gab es keinen Grund!
Ein neutrales Schreiben an alle Bewohner:
"Wir schalten am xx.xx den Anschluß von Herrn Y ab", damit sich jeder was (falsches) dazu denken kann!
Oder an die Hausverwaltung, die sich dann auch (falsche) Gedanken zum Hintergrund dieser Maßnahme macht!
Wie schon weiter oben von mir geschrieben:
Fall 1: der TE nutzt den Anschluß, dann kann er jetzt noch reagieren;
Fall 2: Der TE nutzt den Anschluß nicht, dann kann er das Schreiben getrost entsorgen!
Irgendwie siehst Du Probleme wo keine sind!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
@ doc.Sis, es gibt überhaupt keinen Anschluss, der irgendwie stillgelegt werden sollte, müsste oder ähnliches. Es gibt allenfalls ein HÜP, von dem aber keine Anschlüsse abgehen - also was soll hier stillgelegt werden. Die ganze Vorgehensweise einschließlich der Adressbeschaffung ist äußerst unseriös und hat offensichtlich nur den Zweck, Kunden zu aquirieren.
Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts funktioniert
Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiß warum
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Genau daß soll doch geklärt werden!ttmicro hat geschrieben:@ doc.Sis, es gibt überhaupt keinen Anschluss, der irgendwie stillgelegt werden sollte, müsste oder ähnliches. Es gibt allenfalls ein HÜP, von dem aber keine Anschlüsse abgehen - also was soll hier stillgelegt werden. Die ganze Vorgehensweise einschließlich der Adressbeschaffung ist äußerst unseriös und hat offensichtlich nur den Zweck, Kunden zu aquirieren.
Da kündigt vermutl. ein Subunternehmer seine Tätigkeit an.
Wird bei dem Ortstermin festgestellt, daß die Wohnung des TE am HÜP/Hausverteiler angeschlossen ist, wird dieser Anschluß entfernt.
Für diesen Fall hätte der TE noch die Möglichkeit, das Abklemmen zu verhindern.
Wird bei dem Ortstermin festgestellt, daß der Anschluß am HÜP/Hausverteiler gar nicht mehr existiert, werden die Unterlagen
des Subunternehmers berichtigt und verm. eine entsprechende Mitteilung an KDG gemacht.
Das sich KDG oder der Subunternehmer nicht auf die tel. Auskunft des TE verläßt, daß kein Anschluß (mehr) existiert, ist für mich verständlich. Das ist bestimmt kein persönliches Mißtrauen dem TE gegenüber, sondern ergibt sich einfach aus der Tatsache, daß es noch viel zu viele Leute gibt, die sich die Leistung von KDG erschleichen.
Wie schon mehrfach geschrieben, wenn der TE keinen Anschluß hat und auch keinen will, einfach das Schreiben entsorgen und die
Angelegenheit ist erledigt.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Die Plombe muß an den HÜP dran.
Auch die Kontrolle dieser Plombe ist nach Ankündigung statthaft.
Man könnte ja mit einem Verlängerungskabel an der Meßbuchse des offenen HÜPs .......
PS: Es wird Zeit, daß der ganze Müll grundverschlüsselt wird.
Auch die Kontrolle dieser Plombe ist nach Ankündigung statthaft.
Man könnte ja mit einem Verlängerungskabel an der Meßbuchse des offenen HÜPs .......
PS: Es wird Zeit, daß der ganze Müll grundverschlüsselt wird.
Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
richtig, das hatte ich vergessen zu erwähnen.Besserwisser hat geschrieben:Die Plombe muß an den HÜP dran.
Auch die Kontrolle dieser Plombe ist nach Ankündigung statthaft.
Natürlich wird dann sicherlich der HÜP/Verteiler verschlosssen und/oder wieder verplompt.
Eine regelmäßige, auch unangekündigte Kontrolle der Plompe sollte wohl selbstverständlich
sein, denn sonst würde das ja keinen Sinn machen!