Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

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Doc. Sis

Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von Doc. Sis »

berlin69er hat geschrieben:@Doc.Sos: Das Problem ist nicht, dass niemand in die Wohnung will. Das Problem, was ich & auch viele andere haben, ist diese arrogante Selbstverständlichkeit, ja schon Selbstherrlichkeit mit der hier auf Kundenfang gegangen wird. Es besteht und bestand offensichtlich NIE eine Kundenbeziehung zwischen dem TE und KDG, also nochmal: was bitte soll dann das Schreiben? Wenn es tatsächlich um das bloße "Bereinigen des Anschlusses" gehen würde, könnte man ihn auch einfach kommentarlos "abklemmen", denn schließlich darf er ja garnicht genutzt werden. Aber nein: man versucht über zumindest zweifelhafte, wenn wirklich am Briefkasten abgelesen, sogar illegale Adressenbeschaffung Kunden zu gewinnen. Genau das, und noch einige andere Verhaltensweisen ist es, was den Ruf der MB & KDG ruiniert! Merkt ihr das nicht?
Dann scheinst Du einen anderen Eröffnungsthread zu haben als ich.
Ich kann da u.a. lesen:
"(...)In meine Wohnung will und werde ich niemanden hineinlassen den ich nicht kenne. Nun habe ich mal gegoogelt und las das man angeblich die in die Wohnung lassen muss damit die eine Plombe an den Dosen (die ich nicht habe) anbringen können.(...)"
Der TE hat sich dieses Scenario selbst zusammengebastelt, denn im Schreiben steht ja nun wirklich nicht,
daß da jemand in die Wohnung möchte.

Und das mit dem einfach so abklemmen ist auch nicht unproblematisch.
Vllt. ist de TE ja doch Kunde, nur die Unterlagen stimmen nicht;
oder der TE nutzt den Anschluß weil er meint daß die Grundversorgung über die Miete bezahlt wird;
oder der TE nutzt den Anschluß illegal, und hat nun die Gelegenheit, seine Handlungsweise zu legalisieren...
In allen Fällen wäre es doch ärgerlich für den TE , wenn einfach ohne "Vorwarnung" abgeklemmt wird.
Würde einer diese Beispiele zutreffen, KDG kennt die Situation ja nicht, wäre der TE über das "heimliche"
abklemmen natürlich verärgert und der Subunternehmer müßte ein zweites mal einen Techniker schicken,
der den Anschluß wieder anklemmt.

Von Kundenfang oder gar "Selbstherrlichkeit" kann ich in dem vom TE veröffentlichten Schreiben nun wirklich nichts erkennen.
Es wird sachlich auf das Abklemmen hingewiesen und eine Frist gesetzt bis zu der es möglich ist, das evtl ungerechtfertigte
Abklemmen zu verhindern.

Wenn Du da was von Werbung siehst, zeige mir bitte die Stelle in dem Schreiben.

Und deine Meinung bzgl. Kontaktaufnahme trotz fehlender Kundenbeziehung geht wohl auch ins Leere.
Ob eine Kundenbeziehung besteht, soll ja gerade durch diese Aktion festgestellt werden.
Außerdem gilt die "Kontaktsperre" m.W. nur für die telefonische Kontaktaufnahme/Werbung.
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berlin69er
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von berlin69er »

MIR geht's doch garnicht um den Zugang in die Wohnung. Mir geht's einzig und allein um die "Beschaffung" der Anschrift und da widersprecht ihr euch! Entweder ist der TE Kunde über seine Nebenkostenzahlungen, dann müsste sein Objekt ja im Kundensystem zu finden sein & ein Abklemmen wäre sowieso unnötig. Aber dann wäre das Schreiben doch als Werbung zu empfinden, denn der Kunde müsste befürchten, dass sein bezahlter Anschluss abgeklemmt wird.
Oder er bezahlt nichts über die Nebenkosten & ist auch sonst nicht als Kunde bei KDG geführt, was dann allerdings die Beschaffung des Namens und der Anschrift in Frage stellen würde.
So oder so, finde ich die Vorgehensweise anrüchig! Außerdem wurde hier schon in anderen Freds "bestätigt", dass diese Schreiben einen reinen Werbezweck erfüllen sollen.
Letztlich ist es aber immer eine persönliche Meinung, wie man dieses Vorgehen befindet! Und da hier schon etliche KDG-Kunden (!) meiner Meinung zugestimmt haben oder die Art und Weise der "Kontaktaufnahme" in anderen Freds auch schon bemängelt haben, kann ich sooo alleine ja nicht da stehen. KDG sollte dieses ganze "System Medienberater" einfach mal überdenken oder stärker kontrollieren, um Auswüchse (wenn's denn solche sind) zu unterbinden!
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sauer
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von sauer »

Nein ich schaue nicht schwarz TV. Ich nutze einen dvb t Receiver. Die demokratie Abgabe für die Kurtaxe zahle ich ebenso (Gez).

Und in meinen Nebenkosten ist nichts mit Kabelfernsehen aufgeführt. Jeder soll sich selber darum kümmern. Und das mit in die Wohnung wollen hatte ich vorher bei googel gelesen.

Fazit: Ich habe mit denen keinen Vertrag, Kabel führen nicht in meine Wohnung und wenn die mir wieder wie beim Einzug blöd ankommen dann werde ich diesmal meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Doc. Sis

Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von Doc. Sis »

Ich habe Dir auch nichts deratiges unterstellt, sondern ledigtlich aufgezählt, was sein könnte und
weshalb daher eine "stille Abschaltung" nicht die richtige Vorgehensweise wäre.
Wie schon mehrfach von mir geschrieben, wenn es so ist, wie Du es hier schreibst, will niemand in deine
Wohnung und die Angelegenheit kannst Du getrost vergessen.

@berlin69er
Kannst Du mir bitte mal nachweisen, nach welcher Recht5snorm es nicht zulässig ist, eine einzelne Adresse
am Briefkasten/Klingelschild abzulesen und die Anschrift dan für ein persönliches, berechtigtes Anschreiben
zu verwenden?

Kann es sein, daß Du unter einer eigenartigen Form einer "Medienberater-Phobie" leidest. :wink2:
In der Mehrzahl deiner Beiträge greifst Du diese Leute aus meiner Sicht ungerechtfertigt an! :evil:
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berlin69er
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von berlin69er »

Ich kann die jetzt weder "Recht5snorm" noch den genauen Paragraphen nennen. Müsste ich erst raussuchen. Und das ich nicht alleine an dieser, wie du es nanntest "Phobie" leide, zeigen eine Vielzahl von Beiträgen anderer User! Ich bin der Kunde, mit dem der MB sein Geld verdient & zwar nur dann, wenn er mir was verkauft. Das "einigen" da offensichtlich alle Mittel & Wege recht sind, konnte man doch hier schon mehrfach lesen! Im übrigen hab ich doch als Kunde garkein Interesse einen MB "schlecht zu reden", wenn es nicht wirklich so wäre. Umgekehrt hat ein MB aber natürlich kein Interesse, dass irgendwelche "Machenschaften" aufgedeckt werden, da es sein Geschäft versaut, wenn sowas publik wird. Du siehst den Unterschied?
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von VBE-Berlin »

@Berlin69er:

Mache doch mal einen Vorschlag, wie du als Bewohner eines Einfamilienhauses kontaktiert werden willst, damit die KDG den unbenutzten Anschluss des Voreigentümers abschalten kann?

- Medienberater soll nicht
- Karte des Medienberaters soll nicht
- Schreiben (so wie jetzt) sollen nicht
....

MB-Berlin
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Doc. Sis

Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von Doc. Sis »

berlin69er hat geschrieben:Ich kann die jetzt weder "Recht5snorm" noch den genauen Paragraphen nennen. Müsste ich erst raussuchen. Und das ich nicht alleine an dieser, wie du es nanntest "Phobie" leide, zeigen eine Vielzahl von Beiträgen anderer User! Ich bin der Kunde, mit dem der MB sein Geld verdient & zwar nur dann, wenn er mir was verkauft. Das "einigen" da offensichtlich alle Mittel & Wege recht sind, konnte man doch hier schon mehrfach lesen! Im übrigen hab ich doch als Kunde garkein Interesse einen MB "schlecht zu reden", wenn es nicht wirklich so wäre. Umgekehrt hat ein MB aber natürlich kein Interesse, dass irgendwelche "Machenschaften" aufgedeckt werden, da es sein Geschäft versaut, wenn sowas publik wird. Du siehst den Unterschied?
Ich will Dir ja nicht absprechen, daß Du und manch anderer schlechte Erfahrungen mit einem MB gemacht haben.
Aber im Falle von @sauer läuft für mein Verständnis alles korrekt.
Auch ist gar kein Medienberater mit der Angelegenheit befasst.
Ein Subunternehmer, der im Auftrag von KDG techn. Arbeiten ausführt, ist für mein Verständnis kein Medienberater.
Und daher sind deine Beiträge in diesem Thread unsachlich, weil die von die angeprangerten Mißstande gar nicht vor liegen!
Und die Rechtsnorm, bzgl. des persönlichen Anschreibens wirst Du vermutlich sehr lange suchen müssen und dann doch nicht finden! :shock:

Du hast mir auch immer noch nicht die Stelle in dem Schreiben genannt, wo es in irgend einer Form um Werbung geht! :cry:

PS: Dass Du dich jetzt an der versehentlich getippten "5" in dem Wort "Recht5snorm" hochziehst, passt zu dem Eindruck den ich von Dir habe. Die "5" liegt halblinks oberhalb vom "t" und da kann es schon mal vorkommen, daß die "5" mitgetippt wird.
Um das Spiel mitzuspielen: "garkein" schreibt man gar nicht zusammen! 1 : 1 :wink2:
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berlin69er
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von berlin69er »

Mensch, das letzte hab ich doch auch nur spaßig gemeint... :D In der Mobilversion hat man aber nicht so viele Emoticons zur Verfügung bzw. kenne ich nicht alle als Kürzel auswendig...
Was mich aber wundert: woher weisst du, dass das Schreiben von einem Sub ist? Und wenn ja, dürfen die auch ohne "Zuruf" von KDG in Vertragsangelegenheiten tätig werden? Denn wenn KDG doch die Anschrift kennt, hätten sie doch das Schreiben selber schicken können? Wenn nicht, müssen sie den Sub doch beauftragt haben, die Anschrift zu "erkunden"? Ich meine in einem anderen Fred, in dem es um das gleiche bzw. ein ähnliches Schreiben ging hat jemand "Offizielles" geschrieben, dass solche Schreiben sehr wohl von einem MB stammen & als Werbung gedacht sind. Hab den Fred jetzt leider nicht gefunden, aber deshalb wundert mich deine Aussage, dass es von einem Sub kommen soll...
Natürlich wird in dem Schreiben nichts von Werbung stehen, aus dem plausiblen Grund, dass es dann, wie die oben von dir genannten Schreiben in der Ablage P landen würden...
@MB-Berlin: Es geht mir ja nicht um dieses Schreiben alleine, sondern das ganze System, was dahinter steckt. Die Schreiben, in denen es um die "Störung" von Bayern 3 Analog und eine daher notwendige "Überprüfung des Kabelempfang" ging, kennst du ja sicher auch. Solche Schreiben summieren sich einfach & haben deshalb Auswirkung auf euer Ansehen. Vielleicht hast du ja recht, dass eine Überprüfung nicht anders möglich ist, aber in Zusammenhang mit den ganzen anderen "Vorfällen", die hier im Forum ja auch zur Genüge geschildert wurden, steht sowas dann in einem anderen Licht.
Ich verstehe ja, dass ihr was verkaufen wollt, aber warum versuchen das dann einige mit diesen "Taschenspielertricks"? Das kann doch nichtig Interesse von KDG sein, oder doch? Und warum kommen diesen Fälle dann in völlig verschiedenen Bundesländern vor? Das ist halt das, was mich aufhorchen lässt...
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Newty
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von Newty »

berlin69er hat geschrieben: hätten sie doch das Schreiben selber schicken können?
Wie soll KDG an einen neuen Mieter adressieren? "An die Nachmieter von Herrn Müller" "An die Bewohner von Wohnung 2/3 nach Zählweise der KDG" - das geht eiskalt zurück.
Wenn nicht, müssen sie den Sub doch beauftragt haben, die Anschrift zu "erkunden"?
Auftrag: Abschaltung nach Umzug. Wenn der Ursprungsnutzer des Anschlusses verzogen ist und der Nachmieter nicht bekannt ist und keine (illegalen) Daten vorliegen, aus deinen hervorgeht, welche Klingel zu welcher Wohnung gehört, dann bleibt halt nur ein "Massen"mailing, wenn der Sub sein Geld bekommen will. Solange man diese Daten nicht speichert, sehe ich rein vom Datenschutz keine Verbote.
Mit Glasfaser in den Keller
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icefly
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses

Beitrag von icefly »

Meine Eltern haben auch vor kurzem so ein schreiben bekommen, Sie hatten noch nie was mit KDG zutun gehabt.
Sie Nutzen schon seit 20 Jahren TV via Sat, ich versteh nicht wieso Sie extra dafür informiert werden müssen.

Ich finde das vorgehen schon komisch.

Gruß Icefly