KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

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Aerius
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KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Aerius »

Hallo zusammen,

habe mir Kabelanschluss HD online bestellt (also nur TV das für 18,90), ist ein Mehrfamilienhaus, KD verfügbar, Geräte gekommen, alles angeschlossen soweit sogut, jedoch ist meine Wohnung/Dose noch nicht angeklemmt laut KD Info. Hotline meinte 6 von 18 Wohnungen nutzen schon KD, meine muss jedoch noch angeklemmt werden (analog geht näml. auch nicht rein).

Die Frau an der KD Hotline meinte zu mir, ich hab drei Möglichkeiten:

1. KD Techniker für 99€
2. TV Techniker selbst beauftragen (wäre evtl. günstiger)
3. selber anklemmen.

Zu 3. (was sie selber vorgeschlagen hat) meinte Sie "das dürfen Sie".
Jetzt sind bei mir im Keller ein paar Kästen einer von der Telekom, ein paar andere ohne Aufschrift.
Jedoch alle abgeschlossen, wobei der Hausmeister soweit ich weiß die Schlüssel hat.

Wenn das ganze einfach zu machen ist, würde ich es natürlich gern selber machen, wie die KD Frau vorgeschlagen hat.

Deshalb hier meine Frage:
Weiß jemand was man da genau machen muss? Ist das kompliziert?
Ist das nen Schalter umlegen, oder muss man ein Kabel ziehen oder was wäre das übliche, was man an so nem Verteilerkasten machen muss?

Würde dann nämlich mal zusammen mim Hausmeister (schon älter kein Technikverständnis zu erwarten) in den Keller gehen und schauen was möglich ist.

Danke im Voraus und VG
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Aerius
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Aerius »

hmm also anscheinend müsste ich nur mein Kabel verbinden, aber Hausmeister meinte zur mir eben, der KD Vertriebspartner hat den Kasten blombiert, d.h. er kann auch nicht mehr ran. :(

Mit dem habe ich auch schon telefoniert, der sagt ich soll den Online Vertrag widerrufen und dann beim Ihm den Vertrag neu machen, dann könne er eine Gutschrift von 80eur auf die 99eur machen.
Allerdings habe ich dann nicht mehr die 2-monatige Testmöglichkeit und auf die will ich auf keinen Fall verzichten, da ich das Ganze in Zusammenspiel mit meinem AVR, Beamer und TV etc. erstmal testen wollte, ob das gut funktioniert (habe da ein paar Sachen gelesen, HDMI an AVR ginge wegen HDCP nicht, man muss direkt an TV etc.)
Ansonsten kann er mir nicht helfen ich muss mich an die Hotline wenden, was ich ja siehe oben getan habe.

Hmm wirklich suboptimal :(
Kann der KD Vertriebsmensch das Ding einfach so verblomben, sodass niemand menr ran kann?
Ich hab ja anscheinend nichtmal die Grundversorgung, da ich keine analogen reinbekomme wenn ich das richtig verstehe ...
:(
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Scraby
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Scraby »

Was genau am Übergabepunkt gemacht werden muss, kann ich dir nicht erklären. Ist auch immer etwas mit Vorsicht zu genießen, falls die Wohnungsnummern nicht nummeriert sind.

Es gibt noch eine dritte Alternative:

Beantrage telefonisch die nachträgliche Vor-Ort-Installation. In diesem Fall wird dir die Vor-Ort-Installation mit 99,90 Euro berechnet und im Gegenzug das Bereitstellungsentgelt über 49,90 Euro erlassen. Somit kostet dich der Techniker lediglich 50,- Euro und du bist auf der sicheren Seite, dass alles ordnungsgemäß abläuft.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Kabel Deutschland für dich dann bis zur Antennendose zuständig ist. Falls aktuell Störungen auftreten, endet der Zuständigkeitsbereich im Keller am Übergabepunkt. Somit bist du (dein Vermieter) selbst verantwortlich, falls mal etwas mit der Hausverkabelung oder dem Verstärker sein sollte. Wenn du die Vor-Ort-Installation in Anspruch nimmst, ist Kabel Deutschland für die Signallieferung bis zur Antennendose zuständig und das beinhaltet dann auch Störungen nach dem Übergabepunkt. Beispielsweise am Verstärker oder der Antennendose.
(gilt allerdings nur für Störungen die du selbst meldest, bei den restlichen Mietern bleibt die Entstörung bis zum Übergabepunkt).

Denke, dass du mit dieser Investition besser fährst.

Nachtrag:
Die Plombe am Übergabepunkt dürft ihr selbst lösen.
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Aerius
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Aerius »

Hi,

also das klingt nicht schlecht, nur habe ich auf meiner Rechnung lediglich 14,90 "Bereitstellungentgelt TV einmalig".
Blieben 85 übrig :(

Wohnungen sind nummeriert (ich weiß die von meiner), d.h. ich vermute das ganze wäre sehr einfach ...

Hausmeister meinte er hat keinen Schlüssel und hat mir die Nummer von dem KD Vertriebspartner gegeben ... hmm

:wand:
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Scraby
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Scraby »

Ok, das normale Bereitstellungsentgelt beträgt 49,90 Euro. War allem Anschein nach eine Sonderaktion oder etwas Ähnliches.

Verplomt und abgeschlossen sind in meinen Augen allerdings zwei unterschiedliche paar Schuhe. Wie sich das jetzt verhält, kann ich nicht beurteilen.

Musst du denn zwingend zwei Monate testen? Ob es funktioniert oder nicht, sollte sich sich doch auch innerhalb von 14 Tagen feststellen lassen. Sprich du könntest den Vertrag widerrufen, über den Medienberater abschließen und dann 14 Tage testen. Passt es nicht, widerrufst du den Vertrag innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist.

Vielleicht äußert sich ja auch noch jemand anderes zu diesem Thema und hat noch eine vernünftige Idee.
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berlin69er
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von berlin69er »

Beim MB gibt's aber kein Widerrufsrecht, es sei denn dieser kommt von sich aus zur Haustür & schließt ein solches Geschäft ab...
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Scraby »

berlin69er hat geschrieben:Beim MB gibt's aber kein Widerrufsrecht, es sei denn dieser kommt von sich aus zur Haustür & schließt ein solches Geschäft ab...
Wie kommst du denn darauf? Ein Medienberater ist kein Händler und somit gibt es auch bei Medienberatern ein Widerrufsrecht. Beispielsweise könnte man diesen ja auch anrufen und somit würde der Vertrag telefonisch zustande kommen.
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von berlin69er »

Widerrufsrecht gibt's laut Gesetz doch aber nur bei Haustürgeschäften und Bestellungen im Internet. Wenn er also zum MB geht oder ihn zu sich bestellt, gibt's kein Recht auf Widerruf.
Edit: wenn du deinen Post nachträglich änderst, muss ich darauf auch eingehen! Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag, gilt dann natürlich als Fernabsatzvertrag und ist somit widerrufsfähig. Wann das aber nicht der Fall ist, schrieb ich ja.
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Aerius
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Aerius »

Also 2 Monate muss ich natürlich nicht testen, da würde mir ein Tag reichen ;)
Nur leider funktioniert es ja nicht, und 85€ zahlen, wenn danach mein Test ergibt, dass es für mich nicht passt ist nat. schlecht.

Wobei ich gerade mit der Hotline nochmal telefoniert habe und die Situation geschildert habe (verschlossener Kasten durch MB etc.).

Nach einigen Recherchen des Hotline Menschen das imo recht komische Ergebnis:

Ich habe selbst gar nicht die Möglichkeit einen KD Techniker kommen zu lassen :( Das könne nur meine Hausverwaltung, d.h. ich habe lt. neuer Hotline Info nur noch 2 Varianten:
1. Hausverwaltung überzeugen, dass sie für mich 99€ zahlen und KD beauftragen mich anzustöpseln.
2. Ich muss mir einen externen Techniker suchen und beauftragen.

Zu 1. kann ich mir denken, die werden das nicht übernehmen, warum auch, jeder Mieter hat einen Direkt Vertrag mit KD.
2. kommt für mich aber auch nicht in Frage, da mir das zuviel Aufwand ist und ggf. kann der dann auch ned an den Kasten etc. etc. ...

Puhh ... ich bin aktuell recht ratlos ... :(
Ich denke ich muss ohne Test rausfinden, ob das ganze für mich was ist und wenn ja MB beauftragen.
Bleibt also erstmal wohl nur Widerruf ...

Find ich aber schon wirkich komisch, was mir der Hotline Mensch am Ende erzählt hat ... dass ich nur die beiden Möglichkeiten haette.
Zuletzt geändert von Aerius am 27.02.2013, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Scraby
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Re: KD TV Anschluss anklemmen (Mehrfam. Haus)

Beitrag von Scraby »

berlin69er hat geschrieben:Widerrufsrecht gibt's laut Gesetz doch aber nur bei Haustürgeschäften und Bestellungen im Internet. Wenn er also zum MB geht oder ihn zu sich bestellt, gibt's kein Recht auf Widerruf.
Das stimmt so nicht ganz:

Nach der zentralen Schutznorm des § 312 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt als Haustürgeschäft ein Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher in der Wohnung, am Arbeitsplatz, auf der Straße oder an anderen öffentlichen Orten abgeschlossen wurde.

Das Büro eines Medienberaters zählt hierbei nach meinem Kenntnisstand zu einem öffentlichen Ort. Somit gilt ein Widerrufsfrecht.