Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Ja, im Nachhinein ist man immer schlauer.. Aber nachdem ich jetzt schon fast 4 Monate ohne Telefon und Internet bin habe ich nach dem stornierungsschreiben den neuen Auftrag gleich abgeschlossen, da das ja dann nochmal n paar Wochen dauert. Ich bin ja davon ausgegangen, dass alles storniert ist.
Und dass das mit den 23€ da steht, hab ich jetzt auch gemerkt, war nur leider in einem 10 seitigen Dokument gut versteckt..
Ich habe in dem Beratungsgespräch etwa 30min lang versucht alles Eventualitäten abzuklopfen, da ich bisher mit fast allen DSL Anbietern schlechte Erfahrungen gemacht habe, leider wird man anscheinend einfach angelogen.
Dass in meinem bisher Haus kein KD verlegt ist, wusste ich und habe ich dem Verkäufer auch dargelegt und wenn er nur eine Situation genannt hätte, in der ich die Verkabelung selbst machen oder bezahlen müsste, hätte ich den Vertrag ja niemals abgeschlossen.
Und dass das mit den 23€ da steht, hab ich jetzt auch gemerkt, war nur leider in einem 10 seitigen Dokument gut versteckt..
Ich habe in dem Beratungsgespräch etwa 30min lang versucht alles Eventualitäten abzuklopfen, da ich bisher mit fast allen DSL Anbietern schlechte Erfahrungen gemacht habe, leider wird man anscheinend einfach angelogen.
Dass in meinem bisher Haus kein KD verlegt ist, wusste ich und habe ich dem Verkäufer auch dargelegt und wenn er nur eine Situation genannt hätte, in der ich die Verkabelung selbst machen oder bezahlen müsste, hätte ich den Vertrag ja niemals abgeschlossen.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Ach eine Sache hab ich noch gefunden, da steht: der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ihr Anschluss aktiviert bzw. erfolgreich installiere wurde.
Da hier nichts zum aktivieren ist und nichts installiert wurde könnte das ja evtl. reichen.
Und mir ist jetzt auch eingefallen, was der Verkäufer zu dem fall 'nur Fernsehen' gesagt hat: er meinte, dass das nur für Kunden mit bestehenden Kabelanschluss relevant ist, da es Varianten gibt, in denen kein rückkanalfähiger verstärker installiert werden kann (braucht man wohl für Internet& Tel), aber eben die aufrüstung auf das erweiterte Fernsehprogramm möglich ist. Wenn bei mir gar kein Anschluss vorhanden sei, kann dieser fall nicht eintreten..
So oder ähnlich die worte des Beraters -ist halt schon 4 Monate her..
Da hier nichts zum aktivieren ist und nichts installiert wurde könnte das ja evtl. reichen.
Und mir ist jetzt auch eingefallen, was der Verkäufer zu dem fall 'nur Fernsehen' gesagt hat: er meinte, dass das nur für Kunden mit bestehenden Kabelanschluss relevant ist, da es Varianten gibt, in denen kein rückkanalfähiger verstärker installiert werden kann (braucht man wohl für Internet& Tel), aber eben die aufrüstung auf das erweiterte Fernsehprogramm möglich ist. Wenn bei mir gar kein Anschluss vorhanden sei, kann dieser fall nicht eintreten..
So oder ähnlich die worte des Beraters -ist halt schon 4 Monate her..
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Du könntest mal bei der KDG Hotline anrufen & fragen, was mit dem Auftrag über TV passiert. Eventuell haben sie den ja mittlerweile auch storniert.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Ja, das hatte ich natürlich schon gemacht, leider fühlte sich keine Abteilung richtig zuständig und stellte mich immer nur an eine andere Abteilung durch.
Ich denke heute müsste ich die Antwort auf meinen Widerruf in der Post haben, mal sehen, was da drin steht..
Ich denke heute müsste ich die Antwort auf meinen Widerruf in der Post haben, mal sehen, was da drin steht..
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Leider hilft es in diesem Fall nicht mehr weiter.
Wenn man kein Kabel bis in die Wohnung hat, sollte man auf jeden Fall erst einmal nur den Internetanschluss bestellen.
Wenn dieser dann gelegt ist, kann man TV nachbestellen (Achtung! Nicht über den Techniker, der Installiert! Da gibt es schlechtere Konditionen!).
Wenn man nur TV haben wil, dann mit Installationsservice bestellen.
Dieser Vertrag wird dann auch storniert, falls die KDG die Leitungen nicht legen kann.
MB-Berlin
Wenn man kein Kabel bis in die Wohnung hat, sollte man auf jeden Fall erst einmal nur den Internetanschluss bestellen.
Wenn dieser dann gelegt ist, kann man TV nachbestellen (Achtung! Nicht über den Techniker, der Installiert! Da gibt es schlechtere Konditionen!).
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Dieser Vertrag wird dann auch storniert, falls die KDG die Leitungen nicht legen kann.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Der Techniker ist bei TRP-verträgen dazu verpflichtet eine Rückmeldung bezüglich Nutzbarkeit TV zu geben... Nur wenn dieser bestätigt, dass TV möglich ist, dann wir der TV-vertrag einzeln aktiviert und nur IP storniert.MB-Berlin hat geschrieben:Leider hilft es in diesem Fall nicht mehr weiter.
Wenn man kein Kabel bis in die Wohnung hat, sollte man auf jeden Fall erst einmal nur den Internetanschluss bestellen.
Wenn dieser dann gelegt ist, kann man TV nachbestellen (Achtung! Nicht über den Techniker, der Installiert! Da gibt es schlechtere Konditionen!).
Wenn man nur TV haben wil, dann mit Installationsservice bestellen.
Dieser Vertrag wird dann auch storniert, falls die KDG die Leitungen nicht legen kann.
MB-Berlin
Falsch machen kann man da als Kd. eigentlich nix. Der Techniker hat aber im vorliegenden Fall die Rückmeldung entweder garnicht, oder fehlerhaft gegeben. Denkbar ist auch, dass die Verträge einzeln angelegt wurden und der Techniker somit keine Info hatte, dass der Kd. auch TV mit bestellt hat.
@ Rebec: auf den Widerruf von dir gibt es auf jeden Fall erstmal die Absage wegen Handelsvertrag. Stellt sich heraus, dass TV nicht möglich ist und auch nicht realisiert werden kann, dann erfolgt der technische Storno seitens KDG.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Ich habe vollstes Verständnis mit dem TO. Man muss schon hart im nehmen sein um das Gequassel der Medienberater geistig gesund zu überstehen. Wenn du die fragst, geht grundsätzlich immer irgendwie alles.
Du kannst hinweisen auf was du willst, ist völlig egal, am Ende kommt bei KD nur ein normaler Aufrag an - ohne Zusatzinformation. Danach läuft alles nach dem Zufallsprinzip. Mit etwas Glück hast du fähige und freundliche Techniker.
Letzte Ausstiegsmöglichkeit:
Der Techniker kann tatsächlich vor Ort bestätigen, dass ein Produkt nicht funktioniert, nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird. Und dann kann er die Storno einleiten, selbst wenn dir vorher alle Stellen gesagt haben das ginge nicht.
Du kannst hinweisen auf was du willst, ist völlig egal, am Ende kommt bei KD nur ein normaler Aufrag an - ohne Zusatzinformation. Danach läuft alles nach dem Zufallsprinzip. Mit etwas Glück hast du fähige und freundliche Techniker.
Letzte Ausstiegsmöglichkeit:
Der Techniker kann tatsächlich vor Ort bestätigen, dass ein Produkt nicht funktioniert, nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird. Und dann kann er die Storno einleiten, selbst wenn dir vorher alle Stellen gesagt haben das ginge nicht.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Genau das ist der Weg, der gegangen werden muss. Die Rückmeldung des Technikers ist jetzt ausschlaggebend.Kabelheini hat geschrieben:Letzte Ausstiegsmöglichkeit:
Der Techniker kann tatsächlich vor Ort bestätigen, dass ein Produkt nicht funktioniert, nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird. Und dann kann er die Storno einleiten, selbst wenn dir vorher alle Stellen gesagt haben das ginge nicht.
Ein Widerruf des Kd. selbst ist ja durch den Handelsvertrag ja nicht möglich. Daher werden allgemein formulierte Widerrufe auch immer abgelehnt.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
KDG lehnt einen Teil des Auftrags aus wirtschaftlichen Gründen ab, und die Durchführung des TV-Vertrages soll von einem Gutachten eines Technikers abhängig sein ?
Klingt für mich sehr einseitig.
Hier wurde ein Angebot von einem Mitarbeiter der Firma Saturn gemacht, in dem sämtliche Leistungen als Paket dargestellt wurden.
KDG kann dieses Angebot nicht realisieren, da Internet/Phone in dem Haus nicht zur Verfügung stehen.
Der Saturn Mitarbeiter lag also in dem Punkt schon falsch. Das waren aber nicht die einzigen falschen Angaben.
KDG möchte jetzt einen TV Vertrag abschliessen, ohne ein neues Angebot an den Kunden zu machen, indem einfach Geräte zugeschickt werden.
Die gingen bei mir sofort zurück, da das ursprüngliche Angebot der Firma Saturn auf völlig falschen Angaben beruhte.
Hätte der Saturn Mitarbeiter korrekte Angaben gemacht, wäre der Auftrag nicht zustande gekommen.
Korrekt wäre es, wenn KDG nunmehr ein neues Angebot gemacht hätte und die Zustimmung des Kunden abgewartete hätte. In diesem Angebot hätte auch der Punkt Installation im Haus mit angesprochen werden müssen.
Deshalb würde ich hier eine Auseinandersetzung mit KDG riskieren.
Klingt für mich sehr einseitig.
Hier wurde ein Angebot von einem Mitarbeiter der Firma Saturn gemacht, in dem sämtliche Leistungen als Paket dargestellt wurden.
KDG kann dieses Angebot nicht realisieren, da Internet/Phone in dem Haus nicht zur Verfügung stehen.
Der Saturn Mitarbeiter lag also in dem Punkt schon falsch. Das waren aber nicht die einzigen falschen Angaben.
KDG möchte jetzt einen TV Vertrag abschliessen, ohne ein neues Angebot an den Kunden zu machen, indem einfach Geräte zugeschickt werden.
Die gingen bei mir sofort zurück, da das ursprüngliche Angebot der Firma Saturn auf völlig falschen Angaben beruhte.
Hätte der Saturn Mitarbeiter korrekte Angaben gemacht, wäre der Auftrag nicht zustande gekommen.
Korrekt wäre es, wenn KDG nunmehr ein neues Angebot gemacht hätte und die Zustimmung des Kunden abgewartete hätte. In diesem Angebot hätte auch der Punkt Installation im Haus mit angesprochen werden müssen.
Deshalb würde ich hier eine Auseinandersetzung mit KDG riskieren.
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Re: Widerruf bei nicht gewollter Vertragsänderung
Dazu müsste man die Angaben des Saturn Mitarbeiters beweisen können, denn unterschrieben wurde ja offensichtlich was ganz anderes, als abgesprochen...
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