so siehts aus!mason hat geschrieben:Zu 1) Dieses Recht hat ohne weiteres erstmal gar kein Anwalt.
Der Anwalt kann nur (rechtzeitig!) die Speicherung der Daten verlangen und dann mit mit einem richterlichen(!) Beschluß
die Herausgabe erwirken.
so siehts aus!mason hat geschrieben:Zu 1) Dieses Recht hat ohne weiteres erstmal gar kein Anwalt.
Schön wärs, aber das ist wishfull thinking. Für Bestandsdaten, das sind nach TKG auch die einer dynamischen IP zugeordneten Anschlussdaten, bedarf es keines richterlichen Beschlusses. Jeder "kleine" Dorfpolizeiposten darf das unter Glaubhaftmachung eines Straftatverdachtes per Fax beim Internet Acces Provider beauftragen. Und dann steht es in den Akten und kann vom RA eingesehen werden. Der RA zieht den Strafantrag zurück und verfolgt den zB. illegalen Download privatrechtlich per Abmahnung. Eine rechtzeitiges Verhindern der Löschung der Daten durch den cleveren RA vorausgesetzt. Denn die Polizei kümmert sich auch nicht sofort um jeden Eierdieb im WWW.cable_guy hat geschrieben:So sieht's aus. Auskunft zur einer IP-Adresse gibt es in Deutschland nur mit richterlichem Beschluss.