Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Nach meiner Meinung soll dies nur zu zusätzlichen Verträgen führen.
Man stelle sich nur mal vor der Medienberater erscheint und stellt fest das man Kabelempfang hat. Er könnte ja dann sagen, das man eine Strafe zahlen müßte aber man könnte dieser umgehen mit dem Abschluss eines Vertrages.
Man stelle sich nur mal vor der Medienberater erscheint und stellt fest das man Kabelempfang hat. Er könnte ja dann sagen, das man eine Strafe zahlen müßte aber man könnte dieser umgehen mit dem Abschluss eines Vertrages.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Wozu sonst?sauer hat geschrieben:Nach meiner Meinung soll dies nur zu zusätzlichen Verträgen führen.
Wer den Anschluß nutzt, soll ihn bezahlen.
Wer ihn nicht nutzt, wird sich eh kaum auf das Schreiben melden.
Diese Aussage klingt so, als ob du unbedingt schwarz schauen willst.sauer hat geschrieben: Man stelle sich nur mal vor der Medienberater erscheint und stellt fest das man Kabelempfang hat. Er könnte ja dann sagen, das man eine Strafe zahlen müßte aber man könnte dieser umgehen mit dem Abschluss eines Vertrages.
Nicht genutzte Anschlüsse sollten eh stillgelegt sein, sind sie aber leider nicht immer.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Und, wäre das rechtlich nicht ok?sauer hat geschrieben:Nach meiner Meinung soll dies nur zu zusätzlichen Verträgen führen.
Man stelle sich nur mal vor der Medienberater erscheint und stellt fest das man Kabelempfang hat. Er könnte ja dann sagen, das man eine Strafe zahlen müßte aber man könnte dieser umgehen mit dem Abschluss eines Vertrages.
Meines Wissen könnte dann KDG sogar bis zu drei Jahre rückwirkend Gebühren nachfordern, es sei denn, daß der "Zechpreller" glaubhaft nachweisen kann, daß er noch nicht solange die Leistung erschlichen hat.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Es wird doch wohl eher umgekehrt sein! Nach deutschen Recht, und danach geht's hier auch, muss KDG hier nachweisen, dass der Anschluss genutzt wurde! Es gilt hier Unschuldsvermutung, auch wenn KDG das vielleicht gerne anders hätte...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Dann schau Dir mal die Rechtsprechung an!berlin69er hat geschrieben:Es wird doch wohl eher umgekehrt sein! Nach deutschen Recht, und danach geht's hier auch, muss KDG hier nachweisen, dass der Anschluss genutzt wurde! Es gilt hier Unschuldsvermutung, auch wenn KDG das vielleicht gerne anders hätte...
Hier geht es nicht um Strafrecht, sondern um Privatrecht!
Als Beispiel, was hier oft genug zu lesen ist, mag die Rücksendung der Geräte nach Vertragsende gelten.
Wenn KDG behauptet, das die Geräte nicht zurückgegeben wurden, muß der Kunde nachweisen, daß er die Geräte
verschickt hat, also quasi sein Unschuld beweisen!
Ich gehe in dem Fall natürlich davon aus, daß bei einer Kontrolle festgestellt wurde, daß der Anschluß bei der
Konztrolle genutzt wird!
Es könnte dann der Zeitraum bis zum Bezug der Wohnung, aber nicht länger als drei Jahre rückwirkend (Verjährungsfrist),
der Beitrag gefordert werden.
Bitte jetzt aber nicht wieder in die Diskussion eintreten, wie das festgestellt wurde.
Ich habe auch nur auf den Beitrag von @sauer geantwortet:
"Man stelle sich nur mal vor der Medienberater erscheint und stellt fest das man Kabelempfang hat. Er könnte ja dann sagen, das man eine Strafe zahlen müßte aber man könnte dieser umgehen mit dem Abschluss eines Vertrages."
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Deshalb will ich hier auch garnicht wieder einen "Diskussionsmarathon" anzetteln...Doc. Sis hat geschrieben:Bitte jetzt aber nicht wieder in die Diskussion eintreten, wie das festgestellt wurde.
Ich habe auch nur auf den Beitrag von @sauer geantwortet
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Unbedigt schwarz sehen?
Nein das war nicht mein Gedanke. Das zeigt mir eigentlich nur das diese Vertreter unter großem Druck stehen müssen um Verträge abzuschließen.
Bis vor ein paar Jahren habe ich sogar gedacht das diese grauen Kästen auf dem Füßgängerweg auch für Kabel Deutschland sein würden um die Anschlüsse freizuschalten.
Mir hatte jemand mal vor ca. 15 Jahren erzählt das man es Messen könnte, ob jemand einen Anschluss nutzt.
Schönes Wochenende noch.
Nein das war nicht mein Gedanke. Das zeigt mir eigentlich nur das diese Vertreter unter großem Druck stehen müssen um Verträge abzuschließen.
Bis vor ein paar Jahren habe ich sogar gedacht das diese grauen Kästen auf dem Füßgängerweg auch für Kabel Deutschland sein würden um die Anschlüsse freizuschalten.
Mir hatte jemand mal vor ca. 15 Jahren erzählt das man es Messen könnte, ob jemand einen Anschluss nutzt.
Schönes Wochenende noch.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Meine Freundin hat auch so ein Wisch bekommen. Soll sich bis zum 27 melden!
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Diese Schreiben kommen nicht von den Medienberatern.sauer hat geschrieben: Das zeigt mir eigentlich nur das diese Vertreter unter großem Druck stehen müssen um Verträge abzuschließen.
Keine Ahnung, welche Agentur diese Schreiben verfaßt.
Unter "Druck" steht jeder Verkäufer.
Ob bei Kabel Deutschland oder woanders.
Wenn man nichts verkauft, ist man irgendwann weg.
Ob selbständig oder angestellt ist da völlig egal.
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Re: Abschaltung des ungenutzen Kabelanschlusses
Musst du auch nicht, da du recht hast.berlin69er hat geschrieben:Deshalb will ich hier auch garnicht wieder einen "Diskussionsmarathon" anzetteln...
Gruß Gastanmeldung