Ich werde eventuell demnächst in ein anderes Haus von uns 3 Straßen weiter umziehen. Bisher war es vermietet. Die Nutzerin hatte auch KDG.
Ich nehme an, eigentlich müsste ich 30€ für den Umzug zahlen? Kann KDG das nachvollziehen, wenn ich mich dort einfach einstöpsele mit meinem Modem? (zumindest so lange bis der Anschluss abgeklemmt werden würde).
Da ich nicht weiß wie lange das sein wird, geht es wohl um den Zeitraum von wenigen Monaten, da sind mir 30€ eigentlich zu schade, nur damit die Adresse geändert werden würde. Würde ich die Straßen zurück gehen, würden dann ja erneut 30€ anfallen.
Kann sein, dass das vllt nicht agb konform ist, aber ich sehe hier eigentlich kein Unrecht. Ist alles unser Eigentum, nur 3 Straßen weiter... Wie seht ihr das?
Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 507
- Registriert: 31.10.2010, 23:51
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
- Registriert: 13.04.2012, 11:24
Re: Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
Zum einen bist du doch verpflichtet, eine Adressenänderung anzugeben, wenn ich nicht irre.
Zum zweiten fliegt deine Täuschung in dem Moment auf, in dem du eine Störung meldest.
Spätestens dann musst du angeben, dass du deine Geräte nicht mehr am Originalanschluss betreibst.
Und wenn du Pech hast, hängen die 2 Anschlüsse auch noch in verschiedenen Segmenten.
Zum zweiten fliegt deine Täuschung in dem Moment auf, in dem du eine Störung meldest.
Spätestens dann musst du angeben, dass du deine Geräte nicht mehr am Originalanschluss betreibst.
Und wenn du Pech hast, hängen die 2 Anschlüsse auch noch in verschiedenen Segmenten.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 507
- Registriert: 31.10.2010, 23:51
Re: Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
1. wohnen meine Eltern immer noch am aktuellen Wohnort. Ich bekomme also die Post nach wie vor.
2. muss ich ja keine Störung melden bzw. kann immer noch Ummelden und
3. Gilt wie 2., kann ich testen und immer noch ummelden. Aber ich wohne hier in einem paar hundert Sehlendorf auf dem Land, das ist sicherlich nicht gesplittet. Zumal ich letztes mal im Januar aus 80km Entfernung umgezogen bin und da war ich auch im gleichen Segment ;P
4. Ist es überhaupt sicher, dass KDG das überhaupt als "Umzug" ansieht? Es muss ja nichts gemacht werden. Die Adresse könnte ich ja selbst im Kundencenter ändern.
2. muss ich ja keine Störung melden bzw. kann immer noch Ummelden und
3. Gilt wie 2., kann ich testen und immer noch ummelden. Aber ich wohne hier in einem paar hundert Sehlendorf auf dem Land, das ist sicherlich nicht gesplittet. Zumal ich letztes mal im Januar aus 80km Entfernung umgezogen bin und da war ich auch im gleichen Segment ;P
4. Ist es überhaupt sicher, dass KDG das überhaupt als "Umzug" ansieht? Es muss ja nichts gemacht werden. Die Adresse könnte ich ja selbst im Kundencenter ändern.
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
- Registriert: 13.04.2012, 11:24
Re: Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
zu1 ) spielt es keine Rolle, dass deine Eltern die an dich adressierte Post an dich weiter geben können.
Es gibt eine Meldepflicht. Die neue Haushaltsabgabe will man ja schliesslich auch von dir haben, gg
Bei nicht erfolgter Meldung können die Einwohnermeldeämter meines Wissens sogar Bußgelder verhängen.
zu4) Ist es nicht so, dass normalerweise bei einem an KD gemeldeten Umzug auf jeden Fall ein Techniker kommt zur Einpegelung des Signals?
Unabhängig davon, dass vorher ein KD Anschluss an der gleichen Adresse in Betrieb war?
Stell dir vor, du störst nach Anschluß deines Modems den Rückweg. Dann steht irgendwann ein KDG Techniker vor deiner Wohnung.
Und ob du dann billig mit einem "Sorry, habe vergessen, den Umzug zu melden" davon kommst, wage ich zu bezweifeln.
Es gibt eine Meldepflicht. Die neue Haushaltsabgabe will man ja schliesslich auch von dir haben, gg
Bei nicht erfolgter Meldung können die Einwohnermeldeämter meines Wissens sogar Bußgelder verhängen.
zu4) Ist es nicht so, dass normalerweise bei einem an KD gemeldeten Umzug auf jeden Fall ein Techniker kommt zur Einpegelung des Signals?
Unabhängig davon, dass vorher ein KD Anschluss an der gleichen Adresse in Betrieb war?
Stell dir vor, du störst nach Anschluß deines Modems den Rückweg. Dann steht irgendwann ein KDG Techniker vor deiner Wohnung.
Und ob du dann billig mit einem "Sorry, habe vergessen, den Umzug zu melden" davon kommst, wage ich zu bezweifeln.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 602
- Registriert: 03.06.2010, 00:19
Re: Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
Bei einen Umzug mit Internet&Telefon kommt immer ein Techniker, auch wenn bereits vorher ein Anschluss in der neuen Wohnung war.
Auch wenn Du die AGB nicht magst, hier mal 2 für Dich wesentliche Inhalte:
4.1.4.
eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift,
Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Kabel Deutschland unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht
zugestellt werden, ist Kabel Deutschland berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen
Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der
Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist,
1.3.
Kabel Deutschland weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb des Kabelmodems inklusive
Telefonadapter bzw. der HomeBox nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da
die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem Kabel
Deutschland mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist. Kabel Deutschland weist weiter darauf
hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und
Einbruchmeldeanlagen geeignet ist; ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des
Kunden. Kabel Deutschland haftet bei der vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie
bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufs an die
zuständige Notrufstelle.
Der Informant
Auch wenn Du die AGB nicht magst, hier mal 2 für Dich wesentliche Inhalte:
4.1.4.
eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift,
Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Kabel Deutschland unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und kann daher vertragsrelevante Post nicht
zugestellt werden, ist Kabel Deutschland berechtigt, für die zur Adressermittlung erforderlichen
Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Pauschale gemäß der
Preisliste zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist,
1.3.
Kabel Deutschland weist den Kunden darauf hin, dass der Betrieb des Kabelmodems inklusive
Telefonadapter bzw. der HomeBox nur an dem vom Kunden mitgeteilten Standort zulässig ist, da
die Notruffunktion des Anschlusses bei der Nutzung an einem anderen als dem Kabel
Deutschland mitgeteilten Standort nicht gewährleistet ist. Kabel Deutschland weist weiter darauf
hin, dass der Telefonanschluss nicht für die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und
Einbruchmeldeanlagen geeignet ist; ein derartiger Betrieb erfolgt daher auf eigenes Risiko des
Kunden. Kabel Deutschland haftet bei der vorgenannten Nutzung des Telefonanschlusses sowie
bei Stromausfall nicht für eine fehlerhafte bzw. nicht erfolgte Übermittlung des Notrufs an die
zuständige Notrufstelle.
Der Informant
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 507
- Registriert: 31.10.2010, 23:51
Re: Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
Es ging ja nur um KDG. Ich hab ja noch mehr Verträge die umgemeldet werden. Ja, auch das Einwohnermeldeamt, was anderes habe ich auch nie geschrieben.mason hat geschrieben:zu1 ) spielt es keine Rolle, dass deine Eltern die an dich adressierte Post an dich weiter geben können.
Es gibt eine Meldepflicht. Die neue Haushaltsabgabe will man ja schliesslich auch von dir haben, gg
Bei nicht erfolgter Meldung können die Einwohnermeldeämter meines Wissens sogar Bußgelder verhängen.
Aber gut, ich sehe schon, dass das nicht kostenfrei geht, wie ich es mir erhofft hatte.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 353
- Registriert: 06.01.2011, 18:35
Re: Kabel Umzug - 3 Straßen weiter
Ich kann in den zitierten Stellen aus den AGB keinen zwingenden technischen Grund erkennen, es nicht doch mit dem einfachen Umstecken des Modems zu versuchen.
Die Postzustellung wird funktionieren, wenn an der bisherigen Adresse weiterhin die Eltern wohnen. Entweder schmeißt der Postbote die Briefe (wenn denn überhaupt welche kommen) weiterhin im alten Briefkasten ein, oder er kennt in dem Dorf sowieso seine Pappenheimer und stellt an der neuen Adresse zu. Mit der Meldepflicht hat das erstmal gar nichts zu tun.
Wenn es so ein kleines Dorf ist, ist die Notruffunktion auch nicht beeinträchtigt, denn es wird 3 Straßen weiter keine andere Leitstelle zuständig sein. Und die übrigen Schreckensszenarien (Rückwegstörer o.ä.) scheinen mir doch ein wenig weit hergeholt, obwohl sie natürlich nie völlig auszuschließen sind.
Das Nicht-Melden des Umzugs bleibt zwar ein Verstoß gegen die AGB, aber KDG wird es vermutlich nicht merken, und auch technische Störungen dürfte es dadurch nicht geben. Soll der Thread-Ersteller selbst entscheiden, ob ihm das reine Gewissen und der Ausschluss eines Restrisikos 30 Euro wert sind oder nicht.
Die Postzustellung wird funktionieren, wenn an der bisherigen Adresse weiterhin die Eltern wohnen. Entweder schmeißt der Postbote die Briefe (wenn denn überhaupt welche kommen) weiterhin im alten Briefkasten ein, oder er kennt in dem Dorf sowieso seine Pappenheimer und stellt an der neuen Adresse zu. Mit der Meldepflicht hat das erstmal gar nichts zu tun.
Wenn es so ein kleines Dorf ist, ist die Notruffunktion auch nicht beeinträchtigt, denn es wird 3 Straßen weiter keine andere Leitstelle zuständig sein. Und die übrigen Schreckensszenarien (Rückwegstörer o.ä.) scheinen mir doch ein wenig weit hergeholt, obwohl sie natürlich nie völlig auszuschließen sind.
Das Nicht-Melden des Umzugs bleibt zwar ein Verstoß gegen die AGB, aber KDG wird es vermutlich nicht merken, und auch technische Störungen dürfte es dadurch nicht geben. Soll der Thread-Ersteller selbst entscheiden, ob ihm das reine Gewissen und der Ausschluss eines Restrisikos 30 Euro wert sind oder nicht.