Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:denn er muss befürchten, dass der Neukunde sonst wieder abspringt.
Was mir aber keiner erklären kann:

Was nutzt dir dieses Recht abzuspringen?

Dann hast Du weder Nummer noch Anschluss!

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14835
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von berlin69er »

Ach, ein anderen Anschluss gibt's schnell, solange er nicht von KDG kommt... :D
Mit der Nummer hast du sicher Recht, aber der entsprechende Anbieter hatte ja dann seine Chance und muss es jetzt eben einen anderen versuchen lassen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:Ach, ein anderen Anschluss gibt's schnell, solange er nicht von KDG kommt... :D
Das stimmt zum Glück nicht!
Im Normalfall hast Du bei der KDG nach spätestens einer Woche Internet.

MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14835
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von berlin69er »

Erst nach einer Woche?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

berlin69er hat geschrieben:Erst nach einer Woche?
Hast recht, geht auch schneller.

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... ead#unread

MB-berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14835
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von berlin69er »

Also ich erwarte, dass das Internet geschaltet wird, wenn ich den Hörer bei der Bestellung auflege... :D
Ne, Spass beiseite: eine pauschale Aussage kann man eh nicht treffen, da es bei jedem Anbieter mal so und mal auch anders läuft... Aber das führt jetzt hier auch alles am Thema vorbei.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von Scraby »

Ich sehe hier einen Unterschied zu Kabel Deutschland und zwar in der Begründung des Urteils
Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages sei die mehrwöchige Nichterreichbarkeit des Anschlusses, ein wesentlicher Teil (Telefonie) der zugesagten Leistungen des abgeschlossenen Vertrags wurde nicht erfüllt.
So wie es formuliert wird, war der Kunde aufgrund des Routingproblems überhaupt nicht erreichbar (abgesehen aus dem Netz des neuen Anbieters). Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Kunde beim DSL-Anbieter nur eine Telefonnummer hatte - nämlich die Portierte.

Allerdings vergibt Kabel Deutschland immer mindestens eine eigene Telefonnummer. Somit wäre der Anschluss des Kunden - wenn auch nicht über die gewünschte Telefonnummer - immer aus allen Netzen erreichbar, womit auch der Teil der Telefonie erfüllt wird.

Dass das Urteil somit auf Kabel Deutschland angewandt werden kann, halte ich für fraglich.
Benutzeravatar
VBE-Berlin
ehemals MB-Berlin
Beiträge: 14082
Registriert: 15.04.2008, 23:50
Wohnort: Berlin

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

Scraby hat geschrieben:So wie es formuliert wird, war der Kunde aufgrund des Routingproblems überhaupt nicht erreichbar
Damit kannst Du recht haben.
Da die KDG immer eine Rufnummer vergibt, kam ich gar nicht auf die Idee, dass der Anschluss gar nicht erreichbar war.

MB-berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
spooky
Ehrenmitglied
Beiträge: 13582
Registriert: 02.06.2006, 11:20
Wohnort: Wolfsburg
Bundesland: Niedersachsen

Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von spooky »

Scraby hat geschrieben:Ich sehe hier einen Unterschied zu Kabel Deutschland und zwar in der Begründung des Urteils
Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages sei die mehrwöchige Nichterreichbarkeit des Anschlusses, ein wesentlicher Teil (Telefonie) der zugesagten Leistungen des abgeschlossenen Vertrags wurde nicht erfüllt.
So wie es formuliert wird, war der Kunde aufgrund des Routingproblems überhaupt nicht erreichbar (abgesehen aus dem Netz des neuen Anbieters). Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Kunde beim DSL-Anbieter nur eine Telefonnummer hatte - nämlich die Portierte.

Allerdings vergibt Kabel Deutschland immer mindestens eine eigene Telefonnummer. Somit wäre der Anschluss des Kunden - wenn auch nicht über die gewünschte Telefonnummer - immer aus allen Netzen erreichbar, womit auch der Teil der Telefonie erfüllt wird.

Dass das Urteil somit auf Kabel Deutschland angewandt werden kann, halte ich für fraglich.
Finde ich persönlich irrelevant, da ich nicht jedem die "neue" Nummer durchgeben will, schließlich ist das auch mit Zeit = Kosten verbunden, jede wichtige Person/Firma die "neue" Nummer zu nennen.
Aber das hätten dann evtl. wieder Gerichte zu entscheiden.
Magenta TV 2.0
G.Fast 1000/250