Was mir aber keiner erklären kann:berlin69er hat geschrieben:denn er muss befürchten, dass der Neukunde sonst wieder abspringt.
Was nutzt dir dieses Recht abzuspringen?
Dann hast Du weder Nummer noch Anschluss!
MB-Berlin
Was mir aber keiner erklären kann:berlin69er hat geschrieben:denn er muss befürchten, dass der Neukunde sonst wieder abspringt.
Das stimmt zum Glück nicht!berlin69er hat geschrieben:Ach, ein anderen Anschluss gibt's schnell, solange er nicht von KDG kommt...
Hast recht, geht auch schneller.berlin69er hat geschrieben:Erst nach einer Woche?
So wie es formuliert wird, war der Kunde aufgrund des Routingproblems überhaupt nicht erreichbar (abgesehen aus dem Netz des neuen Anbieters). Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Kunde beim DSL-Anbieter nur eine Telefonnummer hatte - nämlich die Portierte.Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages sei die mehrwöchige Nichterreichbarkeit des Anschlusses, ein wesentlicher Teil (Telefonie) der zugesagten Leistungen des abgeschlossenen Vertrags wurde nicht erfüllt.
Damit kannst Du recht haben.Scraby hat geschrieben:So wie es formuliert wird, war der Kunde aufgrund des Routingproblems überhaupt nicht erreichbar
Finde ich persönlich irrelevant, da ich nicht jedem die "neue" Nummer durchgeben will, schließlich ist das auch mit Zeit = Kosten verbunden, jede wichtige Person/Firma die "neue" Nummer zu nennen.Scraby hat geschrieben:Ich sehe hier einen Unterschied zu Kabel Deutschland und zwar in der Begründung des Urteils
So wie es formuliert wird, war der Kunde aufgrund des Routingproblems überhaupt nicht erreichbar (abgesehen aus dem Netz des neuen Anbieters). Ein Beispiel hierfür wäre, dass der Kunde beim DSL-Anbieter nur eine Telefonnummer hatte - nämlich die Portierte.Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages sei die mehrwöchige Nichterreichbarkeit des Anschlusses, ein wesentlicher Teil (Telefonie) der zugesagten Leistungen des abgeschlossenen Vertrags wurde nicht erfüllt.
Allerdings vergibt Kabel Deutschland immer mindestens eine eigene Telefonnummer. Somit wäre der Anschluss des Kunden - wenn auch nicht über die gewünschte Telefonnummer - immer aus allen Netzen erreichbar, womit auch der Teil der Telefonie erfüllt wird.
Dass das Urteil somit auf Kabel Deutschland angewandt werden kann, halte ich für fraglich.