Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abgebuc
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Ehrenmitglied
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
DIeses "Argument" ist vollkommen sinnfrei. Das gleiche bringen auch Befürworter der Vorratsdatenspeicherung.
"Sorry"
Wenn ein Kunde mir sagt er würde das Gespräch aufzeichnen, lege ich auf. Sagt er es mir nicht und macht es trotzdem, sind die Aufnahmen vollkommen hinfällig weil sie nicht verwendet werden dürfen. Wie Anudeath schon vollkommen richtig sagte, haben auch Hotliner Rechte die zu wahren sind und dort gehört soetwas vollkommen richtig auch dazu.
"Sorry"
Wenn ein Kunde mir sagt er würde das Gespräch aufzeichnen, lege ich auf. Sagt er es mir nicht und macht es trotzdem, sind die Aufnahmen vollkommen hinfällig weil sie nicht verwendet werden dürfen. Wie Anudeath schon vollkommen richtig sagte, haben auch Hotliner Rechte die zu wahren sind und dort gehört soetwas vollkommen richtig auch dazu.
Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Wo ist denn der Unterschied zu einem Schriftsatz? Da ist doch auch über längere Zeit belegbar, was derjenige "gesagt" hat.
Verstehe jetzt auch euer Problem nicht. Es geht hier nicht um die privaten Dinge des Mitarbeiters. Deshalb ist das Beispiel mit der Vorratsdatenspeicherung nicht so passend, wie ich finde.
Verstehe jetzt auch euer Problem nicht. Es geht hier nicht um die privaten Dinge des Mitarbeiters. Deshalb ist das Beispiel mit der Vorratsdatenspeicherung nicht so passend, wie ich finde.
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- Ehrenmitglied
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Das Beispiel ist schon richtig, es wird reflexartig angewandt wenn jemanden die Argumente ausgehen. Es geht darum das der Mitarbeiter auflegen kann, wenn er damit nicht einverstanden ist das jemand das Gespräch mitschneidet, es gibt dieses Recht ja nun nicht umsonst und es ist überall anwendbar, es gibt keine Ausnahme, es gilt für alle.
Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Ich glaube ihr wollt mich nicht verstehen. Ich rede hier von einer Aufnahme, die seitens KDG gesteuert wird und nicht vom Kunden. Es muss KDG doch wichtig sein, dass er dem Kunden bestimmte Dinge nachweisen kann.
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
So eine Aufnahme gibt es doch scheinbar schon, zumindest sieht man hier öfters mal Posts bei denen berichtet wird das sowas bei Bestellungen gemacht wird. Bei einer Kündigung wäre mir das aber neu.
Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Mir auch. Aber da kann man das doch auch einführen. Ich finde, wenn man mündlich Verträge machen kann (dort wird ja bei vielen Anbietern aufgezeichnet), dann sollte man das auch (beweissicher) mündlich kündigen können.
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
widerspricht sich das nicht schon in sich?Bielo hat geschrieben: (beweissicher) mündlich kündigen
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Nicht, wenn man diese Gespräche auch aufzeichnet.
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Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Sicher könnte man das machen, aber die Kündigung soll nun mal lt. AGB schriftl. erfolgen. Wo ist das Problem?Bielo hat geschrieben:Mir auch. Aber da kann man das doch auch einführen. Ich finde, wenn man mündlich Verträge machen kann (dort wird ja bei vielen Anbietern aufgezeichnet), dann sollte man das auch (beweissicher) mündlich kündigen können.
Es kann mir keiner erzählen das er nicht wusste, dass man schriftl. kündigen muss...jedes Zeitschriften-Abo oder andere Sachen wie Versicherungen und Co. muss man auch schritfl. kündigen. Bei dem KDG-Vertrag (und sei es nur eine Option) ist das nichts anderes.
Und zum Thema Gesprächsaufzeichnung bei Bestellung. Auch hier erstellt KDG die Aufzeichnung nicht einfach so. Der potenzielle Neukunde wird darauf hingewiesen, dass eine Aufzeichnung erforderlich ist. Der Kunde kann dem widersprechen, kann aber folglich nicht übers Telefon bestellen. Dann muss er eben im Internet, Handel oder über nen MB abschließen.
So einfach ist das. Wer nicht will, dass Gespräche aufgezeichnet werden, kann auf das Recht zur Verweigerung der Aufnahme bestehen. Und es ist egal, ob Kunde oder Mitarbeiter.
Re: Kosten für´s Sicherheitspaket wird einfach weiterhin abg
Nun hat sich der Kreis geschlossen.
Mir ist bewusst, dass dies die AGB vorschreiben. Ich komme auch nicht auf die Idee, irgendwas über eine Hotline zu machen. Ich schließe auch Verträge min. per Emailantrag ab. Für mich ist die Hotline leider keine gute Wahl, da man halt das gesprochene Wort nicht nachweisen kann.
Darum ging es hier ja anfangs auch. Der TE hat (offenbar) telefonisch gekündigt und (offenbar) hat der Mitarbeiter diese Kündigung so hingenommen. Nun ist der Kunde der dumme, der Mitarbeiter wird alles bestreiten und KDG alles auf die AGB abwälzen.
Mir ist bewusst, dass dies die AGB vorschreiben. Ich komme auch nicht auf die Idee, irgendwas über eine Hotline zu machen. Ich schließe auch Verträge min. per Emailantrag ab. Für mich ist die Hotline leider keine gute Wahl, da man halt das gesprochene Wort nicht nachweisen kann.
Darum ging es hier ja anfangs auch. Der TE hat (offenbar) telefonisch gekündigt und (offenbar) hat der Mitarbeiter diese Kündigung so hingenommen. Nun ist der Kunde der dumme, der Mitarbeiter wird alles bestreiten und KDG alles auf die AGB abwälzen.