Schnell zu Kabel Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 35
- Registriert: 09.02.2011, 17:09
Schnell zu Kabel Deutschland
Hallo zusammen!
Ich möchte so schnell wie nur irgendwie Möglich zu Kabel Deutschland wechseln. Würde gerne Internet und Telefon 32.000er Tarif beziehen!
Nun aber leider zu meinem Problem!
Bin leider noch an einem Vertrag gebunden bei einem anderen Anbieter und komme auch nicht vorher aus dem Vertrag. Bereits versucht dadurch das ich von meiner 16.000er Leitung zur Zeit noch 11.000 bekomme aus dem Vertrag zu kommen. Aber jeder kennt sicher die Antwort: bis zu 16.000
Nun die Frage an Euch: Kennt Ihr noch eine Möglichkeit aus einem Vertrag raus zu kommen? Geht das nicht auch, wenn man einen bestimmten Betrag zahlt?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruss
Joke
Ich möchte so schnell wie nur irgendwie Möglich zu Kabel Deutschland wechseln. Würde gerne Internet und Telefon 32.000er Tarif beziehen!
Nun aber leider zu meinem Problem!
Bin leider noch an einem Vertrag gebunden bei einem anderen Anbieter und komme auch nicht vorher aus dem Vertrag. Bereits versucht dadurch das ich von meiner 16.000er Leitung zur Zeit noch 11.000 bekomme aus dem Vertrag zu kommen. Aber jeder kennt sicher die Antwort: bis zu 16.000
Nun die Frage an Euch: Kennt Ihr noch eine Möglichkeit aus einem Vertrag raus zu kommen? Geht das nicht auch, wenn man einen bestimmten Betrag zahlt?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruss
Joke
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- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Aus Deinem alten Vertrag wird man Dich nicht früher herausbekommen.
Aber bei der KDG kannst Du bis zu 6 Monate ohne Grundgebühr (während der Überlappung) surfen.
Vielleich reicht die Zeit ja.
MB-Belin
Aber bei der KDG kannst Du bis zu 6 Monate ohne Grundgebühr (während der Überlappung) surfen.
Vielleich reicht die Zeit ja.
MB-Belin
VBE-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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- Insider
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- Registriert: 16.11.2009, 21:46
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
also mein anbieter lässt mich früher raus, wenn ich die restlichen beiträge meiner mindesvertragslaufzeit auf einmal zahle. frag doch mal nachJoke hat geschrieben: Geht das nicht auch, wenn man einen bestimmten Betrag zahlt?
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- Newbie
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Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Das habe ich mir schon fast gedacht!
Sicher würden mir die 6 Wochen reichen, aber wenn ich dir schreibe wann das Vertragsende ist, wirst du sicher antworten: Was fragt er denn schon jetzt danach?
Vertrag läuft bis zum 21.11.14
Dann müsste ich wie bei weihnachtsmann fast 600 Euro zahlen.
Aber ich möchte einfach nur weg vom jetzigen Anbieter!!!
Gruss
Joke
Sicher würden mir die 6 Wochen reichen, aber wenn ich dir schreibe wann das Vertragsende ist, wirst du sicher antworten: Was fragt er denn schon jetzt danach?
Vertrag läuft bis zum 21.11.14
Dann müsste ich wie bei weihnachtsmann fast 600 Euro zahlen.
Aber ich möchte einfach nur weg vom jetzigen Anbieter!!!
Gruss
Joke
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- Insider
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- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Hoffentlich kommst du dann nicht von Regen in die Traufe... Auch bei KDG gilt das "bis zu"...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Ich bin der Meinung, eine dauerhafte Bandbreite von 11MBit bei einem 16MBit-Tarif ist nicht durch die Formulierung "bis zu" gedeckt. Wenn zudem feststeht, dass auf deiner Seite alles getan wird, um das Bestmögliche zu erreichen (Anschluß üner LAN, etc.) und die schlechte Leistung eindeutig beim Anbieter liegt, würde ich wie folgt vorgehen:
Schreiben an den Anbieter mit knapper, aber präziser Schilderung der Störung
Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist (zwei Wochen sollten ausreichend sein) die Störung zu beseitigen und die vertragsgemäße Leistung zu erbringen
Hinweis, dass du nach Ablauf der Frist und wenn der Mangel weiterhin besteht, fristlos kündigen wirst (§§ 313, 314 BGB)
Wenn nach Fristablauf keine Besserung eingetreten ist, die fristlose Kündigung aussprechen (eine Bestätigung des Anbieters ist nicht erforderlich, lediglich der Zugang)
und Zahlung einstellen.
Wenn nun der Anbieter etwas will, ist er am Zug, bis hin zur gerichtlichen Klärung, ob die Kündigung rechtmäßig war.
Es gibt einige Urteile, in denen die Amtsgerichte dies bejahten.
Dies ist meine Meinung, evtl. recherchierst du noch genauer, welche Bandbreitenminderung über welchen Zeitraum im allgemein als Schlechtleistung gesehen wird.
Im übrigen hat berliner69er schon recht, auch bei KDG ist längst nicht alles Gold was die Werbung verspricht.
Schreiben an den Anbieter mit knapper, aber präziser Schilderung der Störung
Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist (zwei Wochen sollten ausreichend sein) die Störung zu beseitigen und die vertragsgemäße Leistung zu erbringen
Hinweis, dass du nach Ablauf der Frist und wenn der Mangel weiterhin besteht, fristlos kündigen wirst (§§ 313, 314 BGB)
Wenn nach Fristablauf keine Besserung eingetreten ist, die fristlose Kündigung aussprechen (eine Bestätigung des Anbieters ist nicht erforderlich, lediglich der Zugang)
und Zahlung einstellen.
Wenn nun der Anbieter etwas will, ist er am Zug, bis hin zur gerichtlichen Klärung, ob die Kündigung rechtmäßig war.
Es gibt einige Urteile, in denen die Amtsgerichte dies bejahten.
Dies ist meine Meinung, evtl. recherchierst du noch genauer, welche Bandbreitenminderung über welchen Zeitraum im allgemein als Schlechtleistung gesehen wird.
Im übrigen hat berliner69er schon recht, auch bei KDG ist längst nicht alles Gold was die Werbung verspricht.
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Hast du für deine Meinung auch irgendetwas, was diese These stützt? Ich meine mal von Urteilen gelesen zu haben, die deine These unterstützen, jedoch bei dauerhaft 50%iger Leistung. In diesem Fall liegen wir bei über 60%. Gibt es dazu neuere Rechtsprechung?
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Ich kann leider kein konkretes Urteil nennen, das eine eindeutige Angabe zu den %-Zahlen macht.
Allerdings bin ich persönlich der Meinung, auch eine dauerhafte Reduzierung um 40% der Leistung rechtfertigt die Kündigung.
Interessant wäre auch, in Erfahrung zu bringen, ob überhaupt eine höhere Bandbreite möglich ist und welche Tarife sonst noch angeboten werden.
Evtl. käme dann statt der Kündigung auch ein Wechsel in einen z.B 12Mbit-Vertrag in Frage.
Allerdings bin ich persönlich der Meinung, auch eine dauerhafte Reduzierung um 40% der Leistung rechtfertigt die Kündigung.
Interessant wäre auch, in Erfahrung zu bringen, ob überhaupt eine höhere Bandbreite möglich ist und welche Tarife sonst noch angeboten werden.
Evtl. käme dann statt der Kündigung auch ein Wechsel in einen z.B 12Mbit-Vertrag in Frage.
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- Fortgeschrittener
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Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Genau so habe ich das mit der Telekom gemacht. Allerdings kamen bei Mir von 16000 nur 3000 an. Nach der fristlosen Kündigung kam erst eine Reaktion seitens Telekom mit dem Hinweis, man könnte dem Wunsch nicht entsprechen und der Vertrag läuft bis 2014. Ich habe dann die ganze Geschichte meinen Rechtsverdreher übergeben mit 2 Urteilen aus dem Netz wo es um so eine Geschichte ging, Rechtsverdreher schreibt ein Brief und siehe da, telekom antwortet: "Gerne entlassen wir zu sofort Ihren Kunden aus den Vertrag und zahlen Ihre Kostennote".kabel_fan hat geschrieben: Schreiben an den Anbieter mit knapper, aber präziser Schilderung der Störung
Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist (zwei Wochen sollten ausreichend sein) die Störung zu beseitigen und die vertragsgemäße Leistung zu erbringen
Hinweis, dass du nach Ablauf der Frist und wenn der Mangel weiterhin besteht, fristlos kündigen wirst (§§ 313, 314 BGB)
Wenn nach Fristablauf keine Besserung eingetreten ist, die fristlose Kündigung aussprechen (eine Bestätigung des Anbieters ist nicht erforderlich, lediglich der Zugang)
und Zahlung einstellen.
Wenn nun der Anbieter etwas will, ist er am Zug, bis hin zur gerichtlichen Klärung, ob die Kündigung rechtmäßig war.
Re: Schnell zu Kabel Deutschland
Magst du die zitierten Urteile nennen? Aktenzeichen reicht mir.