Wiederruf wird nicht anerkannt

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
ameliaa
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 21.06.2013, 08:52

Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von ameliaa »

Hallo an alle!

Hier mein Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen..

Ein Kabelvertreter stand unaufgefordert vor meiner Tür und wollte die Kabel "kontrollieren". Ich ließ ihn herein (ja ich habe aus der gaaaanzen Situation gelernt! Niemals mehr unangemeldet jemanden rein lassen, nichts unterschreiben!).
Er überprüfte die Kabel uns stellte fest, dass wir ja Kabeltv beziehen aber nichts zahlen!
Ich bin dort nämlich neu im Februar eingezogen.
Er sagte, damit wir keine Strafe zahlen müssen schließen wir einen Vetrag ab und dann ist auch alles gut! Ich frug ob dies die günstigste Variante wäre? (nee, ganz abschalten wär am günstigsten, wurde natürlich nicht erwähnt).
Ich fühlte mich unter Druck gesetzt hatte aber Angst vor der Strafe.. Also unterschrieb ich.
Schnell fand ich heraus, dass ich gar nicht Kabel beziehen muss! Ich erstellete einen Wiederruf, packte die Smart Card die mir kurz darauf gesendet wurde mit rein und versand die Post per einschreiben.

Hier die Daten:
Am 28.05. war der Kabelmensch da
am Samstag den 08.06. versendete ich die Post per einschreiben.

Anscheinend kam diese aber erst nach dem 11.06. an!

Welche Frist zählt denn nun? § 355 Abs 1 BGB wo es im letzten Satz heißt: "... zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."
Also Absendedatum oder Posteingang bei Kabel? Aber was kann ich dafür wenn die ihre Post nicht annehme oder sonst was? Es dauert doch keine 4 Tage normalerweise...


Freundliche Grüße,

Amelia
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Anudeath
Kabelexperte
Beiträge: 833
Registriert: 01.11.2011, 18:14

Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von Anudeath »

ameliaa hat geschrieben:Hallo an alle!

Hier mein Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen..

Ein Kabelvertreter stand unaufgefordert vor meiner Tür und wollte die Kabel "kontrollieren". Ich ließ ihn herein (ja ich habe aus der gaaaanzen Situation gelernt! Niemals mehr unangemeldet jemanden rein lassen, nichts unterschreiben!).
Er überprüfte die Kabel uns stellte fest, dass wir ja Kabeltv beziehen aber nichts zahlen!
Ich bin dort nämlich neu im Februar eingezogen.
Er sagte, damit wir keine Strafe zahlen müssen schließen wir einen Vetrag ab und dann ist auch alles gut! Ich frug ob dies die günstigste Variante wäre? (nee, ganz abschalten wär am günstigsten, wurde natürlich nicht erwähnt).
Ich fühlte mich unter Druck gesetzt hatte aber Angst vor der Strafe.. Also unterschrieb ich.
Schnell fand ich heraus, dass ich gar nicht Kabel beziehen muss! Ich erstellete einen Wiederruf, packte die Smart Card die mir kurz darauf gesendet wurde mit rein und versand die Post per einschreiben.

Hier die Daten:
Am 28.05. war der Kabelmensch da
am Samstag den 08.06. versendete ich die Post per einschreiben.

Anscheinend kam diese aber erst nach dem 11.06. an!

Welche Frist zählt denn nun? § 355 Abs 1 BGB wo es im letzten Satz heißt: "... zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung."
Also Absendedatum oder Posteingang bei Kabel? Aber was kann ich dafür wenn die ihre Post nicht annehme oder sonst was? Es dauert doch keine 4 Tage normalerweise...


Freundliche Grüße,

Amelia
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung, welche der Auftragsbestätigung beigelegt ist.
Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
KDG aber weiß, dass die Post bis zum Kunden manchmal etwas braucht. Daher werden ab Versenden der Auftragsbestätigung 21 Tage gezählt. Wird dein Widerruf innerhalb dieser 21 Tage(ab Datum der Auftragsbestätigung) versendet, so ist alles i.O. und der Widerruf wird entsprechend bearbeitet.

KDG rechnet also damit, dass du die Auftragsbestätigung spätestens 7 Tage nach dem Versenden in deinen Händen hältst.
Zuletzt geändert von Anudeath am 21.06.2013, 09:41, insgesamt 2-mal geändert.
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HSVMichi
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Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von HSVMichi »

Anudeath hat geschrieben: Das Eingangsdatum zählt für die Fristwahrung.
Wo steht das? :confused:

das wäre total unüblich - entscheidend ist grundsätzlich immer das Datum der Absendung (Poststempel o.Ä.).
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Anudeath
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Beiträge: 833
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Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von Anudeath »

@ HSVMichi

Du hast natürlich Recht, hab den Beitrag entsprechend korrigiert. Die 21 Tage sind für was anderes gedacht. Das hab ich auch nochmal etwas eindeutiger geschrieben.
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Thyrael
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Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von Thyrael »

Wenn es Fragen zu einem speziellen Problem gibt bzw. zu einem Vertrag den man hat, ist es nicht notwendig uralte Threads wieder auszugraben, es darf dann ein eigener erstellt werden.
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von guenter24 »

Es könnte aber auch ganz anders sein, wenn der Vertragsbeginn rüchwirkend auf den Februar datiert wurde, da ja offensichtlich seit da schon die Leistung in Anspruch genommen wird!
Bleibt also immer noch die Frage, ob ein Widerruf in diesem speziellen Fall überhaupt möglich ist! :?
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von kabel_fan »

Warum soll kein Widerruf möglich sein? Was der Klinikenputzer da erzählt hat, von wegen Strafe, ist doch Schwachsinn. Ich empfinde das nahe dran am Tatbestand "Nötigung". Auch dass der Vertrag irgendwie rückdatiert worden sei, ist mir schlecht vorstellbar.

Vielleicht meldet sich die TE ja nochmal und bringt Licht in´s Dunkel. Vor allem, ob es eine Reaktion von KDG gibt, falls ja, welche. Ich glaube zwar zu erahnen, dass die etwas mit dem "nach dem 11.6. ankommen" zu tun haben, aber das könnte entweder Unvermögen des Mitarbeiters von KDG gewesen sein, oder die Masche "probieren wir es halt mal"
Newty
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Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von Newty »

guenter24 hat geschrieben:Es könnte aber auch ganz anders sein, wenn der Vertragsbeginn rüchwirkend auf den Februar datiert wurde, da ja offensichtlich seit da schon die Leistung in Anspruch genommen wird!
Die Klausel mit der vorzeitigen Erfüllung ist nicht mehr durchsetzungsfähig, das sollte dann auch darunter fallen. Die 14 Tage werden grundsätzlich ab Zugang der Widerrufsbelehrung gezählt, egal, zu wann die Vertragserfüllung vereinbart wurde. Ansprüche durch die tatsächliche Nutzung sind natürlich durch den Widerruf nicht vom Tisch.
Mit Glasfaser in den Keller
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blackbluedeath
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Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von blackbluedeath »

Ich habe im Moment auch Probleme mit den Widerruf

Auch bei mir war einer dieser ach so netten Vertreter, ich war in dieser Zeit krank und dank den Tabletten völlig neben der Spur - also hab ich ihn leider reingelassen.
Er meinte er möchte mir ein neues Angebot unterbreiten - mein Vater hat bereit für diese Wohnung einen Vertrag mit Kabel Deutschland - das uns billiger komme würde. So beschissen wie es mir ging, wollte ich nur das er geht und habe unterschrieben und meine Kontodaten angegeben - das blödste was man tun kann.
Ich wusste noch nicht einmal was ich überhaupt alles bestellt hatte und hab als ich die Post von Kabel Deutschland bekam sofort angerufen und Widerruf eingelegt.
Nun erfahre ich einen Monat später, das ich anscheinend nicht nur Internet und Telefon "bestellt" hatte, sonder auch nur ein Russisches Tv Paket - ich spreche kein russisch - von denen ich noch nie etwas gehört hatte.
Also rief ich dort wieder an und mir wurde gesagt das ich bei der Sachlage eine rückwirkenden Widerruf machen sollte. Nun den haben sie natürlich nicht angenommen und ich bin am verzeifeln.

Ich hoffe irgenden jemanden fällt etwas ein, ich weiß langsam echt nicht mehr was ich machen soll.
Newty
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Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Wiederruf wird nicht anerkannt

Beitrag von Newty »

blackbluedeath hat geschrieben: Ich hoffe irgenden jemanden fällt etwas ein, ich weiß langsam echt nicht mehr was ich machen soll.
Den Sachverhalt genau so schildern, entweder bei den Kabelhelden oder per Brief an das Beschwerdemanagement.

Wenn du wirklich kein Russisch sprichst, aber russisch gebucht haben sollst, ist recht offensichtlich, dass du nicht in einem geschäftsfähigen Zustand warst. Ob dies der Vertreter ausgenutzt hat oder du wirklich auf Autopilot warst, lassen wir am besten ungeklärt.
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