Seit dem 3. April können wir nicht mehr über unsere portierten drei Telefonnummern erreicht werden.
Wir können ausgehende Telefonate auf allen Nummern tätigen, aber eingehende nur auf der von KD zugewiesenen neuen Nummer.
Die Portierung fand bereits im November statt (wenn wir auch bereits damals 2 Wochen keine Anrufe empfangen konnten!). Seit November haben also alle Nummern ein- und ausgehend einwandfrei funktioniert.
Seit nun über drei Wochen rufen wir fast täglich bei KD an, da mehrmals unser Service Request wieder storniert wurde, da ja eine Nummer funktioniert - unglaublich! Keiner der KD Mitarbeiter kann mir sagen, ob an dem Problem gearbeitet wird und auch nicht wann es gelöst wird.
Das letzte Mal als ich im "Exklusiven Kundenservice" eine Anfrage gestellt habe, haben Sie mit einer automatischen Email nach ca. einer Woche den Erhalt quittiert und dann zwei Monate (!) später mit einer Platitüde geantwortet...
Hat jemand eine Idee, wie man KD dazu bewegen kann, das Problem zu lösen, bevor ich gerichtlich vorgehen muss?
Mit freundlichen Grüßen von einem EXTREM unzufriedenen KD Kunden.
Portierte Nummern können nicht angerufen werden
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Portierte Nummern können nicht angerufen werden
Willkommen im Club. Das Problem was du hast hatten schon etliche vor dir auch. Sogar ich. Das einzige was du nur machen kannst immer wieder eine
Störung schreiben an KD. Wenn es nicht besser wird musst du ein wenig lauter schreiben. Gedauert hat das ganze bei mir,ich glaube 2 Wochen.
Hier der Link - http://www.kabeldeutschland.de/service- ... gsmeldung/
Ich würde alle 2 Tage anschreiben bist du eine vernünftige Lösung bekommen hast.
Nur aus Interesse warst du vorher bei Arcor ?
Hier müsste auch einiges zu deinen Problem stehen - http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... hme#p38234
Viel Erfolg!
Störung schreiben an KD. Wenn es nicht besser wird musst du ein wenig lauter schreiben. Gedauert hat das ganze bei mir,ich glaube 2 Wochen.
Hier der Link - http://www.kabeldeutschland.de/service- ... gsmeldung/
Ich würde alle 2 Tage anschreiben bist du eine vernünftige Lösung bekommen hast.
Nur aus Interesse warst du vorher bei Arcor ?
Hier müsste auch einiges zu deinen Problem stehen - http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... hme#p38234
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Re: Portierte Nummern können nicht angerufen werden
Meiner Meinung nach hilft da keine "brave" vorgehensweise. Eine gütliche Einigung scheint da durch unterschiedliche Bearbeitungsweisen und Ansichten innerhalb von KDG nicht wahrscheinlich ...
Da bleibt tatsächlich nur die Androhung und nach Ablauf der gesetzten Frist auch die Durchführung der juristischen Möglichkeiten. Demnach unter, nach Möglichkeit beweisfähigen, eingelegten Störungsmeldungen und Ausfällen mit Verweis auf deren AGB´s (bzgl. Informationspflicht , Leistungsgewährung und -Umfang) eine Frist zur Behebung setzen, die allerdings nicht unrealistisch sein darf, mit der Folgeankündigung der Vertragsbeendigung aus besonderem Grund. Die (ohnehin aus Frust ) Kündigung zum Ende der MVLZ direkt beifügen...
Das dann nach Erfurt (Fax mit Sendebericht oder Einschreiben) mit Vermerk "Beschwerde HSI ".
Es besteht die Hoffnung, das wenn sich die Technik schon nicht wie gewünscht rührt, deren Wunsch zum Erhalt der Kundenbindung Aktivität auslöst, wenn eine fundierte Beschwerde und Kündigung reinflattert.
Schade ist, das der Vertrag noch weit vom Ende der MVLZ zu stehen scheint, als das deswegen bei KDG Hektik ausbrechen müßte...
Vorsicht: Eine Kürzung der Zahlungen des Monatsbetrages ist erst nach Ablauf einer gesetzten Frist möglich - Nichtzahlung führt lediglich zum Start des automatisierten Mahnlaufes... dem Buchungskonto ist es wurscht, weshalb ein Betrag offen steht, mahnt an und führt dann ggf. zu Teil- und Vollsperrungen!
(Klingt albern, wenns eh nicht 100% läuft, ist aber für die Vorraussetzung den Vertrag nach Ablauf von Mahnfristen wegen fehlender Zahlung zu kündigen)
Da bleibt tatsächlich nur die Androhung und nach Ablauf der gesetzten Frist auch die Durchführung der juristischen Möglichkeiten. Demnach unter, nach Möglichkeit beweisfähigen, eingelegten Störungsmeldungen und Ausfällen mit Verweis auf deren AGB´s (bzgl. Informationspflicht , Leistungsgewährung und -Umfang) eine Frist zur Behebung setzen, die allerdings nicht unrealistisch sein darf, mit der Folgeankündigung der Vertragsbeendigung aus besonderem Grund. Die (ohnehin aus Frust ) Kündigung zum Ende der MVLZ direkt beifügen...
Das dann nach Erfurt (Fax mit Sendebericht oder Einschreiben) mit Vermerk "Beschwerde HSI ".
Es besteht die Hoffnung, das wenn sich die Technik schon nicht wie gewünscht rührt, deren Wunsch zum Erhalt der Kundenbindung Aktivität auslöst, wenn eine fundierte Beschwerde und Kündigung reinflattert.
Schade ist, das der Vertrag noch weit vom Ende der MVLZ zu stehen scheint, als das deswegen bei KDG Hektik ausbrechen müßte...
Vorsicht: Eine Kürzung der Zahlungen des Monatsbetrages ist erst nach Ablauf einer gesetzten Frist möglich - Nichtzahlung führt lediglich zum Start des automatisierten Mahnlaufes... dem Buchungskonto ist es wurscht, weshalb ein Betrag offen steht, mahnt an und führt dann ggf. zu Teil- und Vollsperrungen!
(Klingt albern, wenns eh nicht 100% läuft, ist aber für die Vorraussetzung den Vertrag nach Ablauf von Mahnfristen wegen fehlender Zahlung zu kündigen)