Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
[quote="mabö"] bei dem der Eigentümer uns bescheinigt hat, dass er kein Kabel D hardwaretechnisch installiert haben möchte, quote]
Bei der Kündigung braucht KD dann auch das Schreiben vom Eigentümer, das dieser eben keine Kabeldeutschland Versorgung haben möchte dann wird der Vertrag auch ohne diese Frist beendet.
Bei der Kündigung braucht KD dann auch das Schreiben vom Eigentümer, das dieser eben keine Kabeldeutschland Versorgung haben möchte dann wird der Vertrag auch ohne diese Frist beendet.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Einfach bei KDG einen online Umzugsauftrag machen und dann klärt sich alles!
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich hab jetzt nicht die 37 Seiten durchgelesen, würde gerne meinen konkreten Fall schildern und hoffe auf Antworten....
Wir ziehen zum 1.5.14 in ein nicht mit Kabel Deutschland versorgtes Haus.
Ich habe meinen Vertrag Ende Januar zum 30.4.14 schriftlich (mit Nachweis) gekündigt.
Habe danach unzählige Male angerufen und immer wieder nach der Bestätigung gefragt. Irgendwann teilte mir mal einer mit, dass er als Umzugsbeweis den Mietvertrag benötige. Ich faxte diesen sofort rein.
Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung zum 1.8.14 erhalten.
Ich soll also noch 3 Monate weiter bezahlen, obwohl ich technisch ja auch gar keine Leistung mehr empfangen kann.
Angeblich gäbe es ein Gesetz, welches besagt, dass man erst ab dem Tag der polizeilichen Ummeldung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Was ja ansich total unlogisch ist.
Ich möchte daran erinnern, dass ich im Januar als ich das erste mal anrief, mitgeteilt bekam, dass es gar keine Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht gäbe. Da sagt einem jeder was anderes.... Trotz dieser Aussage habe ich sofort gekündigt, und dann erstmal 2 Monate nichts gehört...
Hat jemand eine Idee oder ein BGH-Urteil zur Hand, auf welches ich mich berufen könnte, damit ich die 3 Monate nicht noch "nachzahlen" muss???
Wir ziehen zum 1.5.14 in ein nicht mit Kabel Deutschland versorgtes Haus.
Ich habe meinen Vertrag Ende Januar zum 30.4.14 schriftlich (mit Nachweis) gekündigt.
Habe danach unzählige Male angerufen und immer wieder nach der Bestätigung gefragt. Irgendwann teilte mir mal einer mit, dass er als Umzugsbeweis den Mietvertrag benötige. Ich faxte diesen sofort rein.
Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung zum 1.8.14 erhalten.
Ich soll also noch 3 Monate weiter bezahlen, obwohl ich technisch ja auch gar keine Leistung mehr empfangen kann.
Angeblich gäbe es ein Gesetz, welches besagt, dass man erst ab dem Tag der polizeilichen Ummeldung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Was ja ansich total unlogisch ist.
Ich möchte daran erinnern, dass ich im Januar als ich das erste mal anrief, mitgeteilt bekam, dass es gar keine Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht gäbe. Da sagt einem jeder was anderes.... Trotz dieser Aussage habe ich sofort gekündigt, und dann erstmal 2 Monate nichts gehört...
Hat jemand eine Idee oder ein BGH-Urteil zur Hand, auf welches ich mich berufen könnte, damit ich die 3 Monate nicht noch "nachzahlen" muss???
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Dann mach das doch.klosy hat geschrieben:Ich hab jetzt nicht die 37 Seiten durchgelesen, würde gerne meinen konkreten Fall schildern und hoffe auf Antworten....
Nö, ist korrekt.klosy hat geschrieben: Ich soll also noch 3 Monate weiter bezahlen, obwohl ich technisch ja auch gar keine Leistung mehr empfangen kann.
Angeblich gäbe es ein Gesetz, welches besagt, dass man erst ab dem Tag der polizeilichen Ummeldung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Was ja ansich total unlogisch ist.
Ja, aber nach dem Urteil, musst du die volle Laufzeit noch zahlen. Eben wegen dieses Urteils, wurde das Gesetz geändert.klosy hat geschrieben: Hat jemand eine Idee oder ein BGH-Urteil zur Hand, auf welches ich mich berufen könnte, damit ich die 3 Monate nicht noch "nachzahlen" muss???
Wie gesagt, lies einfach, steht alles hier mit Paragrafen.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Von mir nur soviel: du bist einen Vertrag eingegangen und willst ihn nun vorzeitig beenden, wegen dem Umzug. Was kann KDG dafür? Normal wäre, dass du bis Ende weiterzahlen müsstest. So ein BGH Urteil. Daraufhin wurde aber ein Kompromiss Gesetz erlassen, welches beiden Vertragspartnern entgegen kommen soll: der Kunde muss nicht die komplette Restlaufzeit bezahlen und der Anbieter bekommt zumindest einen Bruchteil seiner Gebühren ersetzt. Nächstes mal solltest du vielleicht einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit wählen, wenn du dieser gesetzlichen Regelung aus dem Weg gehen willst. So wie jetzt ist jedenfalls alles korrekt abgelaufen.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Im § 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug unter Punkt 8 steht aber nur was von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nichts weiter von einer polizeilichen Ummeldung! Gekündigt habe ich Ende Januar, somit müsste eine Kündigung zum 1.5.14 doch rechtens sein.
Mir kommt es so vor, als ob sich KDG hier ihre eigenen Gesetze modifiziert.
Mir kommt es so vor, als ob sich KDG hier ihre eigenen Gesetze modifiziert.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
noch anmerken möchte ich, dass ich im Januar offensichtlich schon eine falsche Aussage per Telefon (keine Kündigungsfrist) erhalten habe. Das ist Irreführung!
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Auch dazu steht hier genug im Forum. Glaub es oder lass es sein.
Edit. Nur soviel: Für eine Kündigung ist es notwendig, dass du nicht mehr versorgt werden kannst. Dies tritt erst mit Datum des UMzuges ein.
Edit. Nur soviel: Für eine Kündigung ist es notwendig, dass du nicht mehr versorgt werden kannst. Dies tritt erst mit Datum des UMzuges ein.
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
korrekt.... Warum dann für etwas zahlen, für welches man keine Leistung erhält
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Warum? Na weil du einen Vertrag hast.