Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkasso

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Amadeus63
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Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkasso

Beitrag von Amadeus63 »

Du hast also den Recorder 6 Wochen verspätet Ende Januar zurückgeschickt. (lt. Deiner Info, DHL-Beleg liegt ja vor). Insofern darf KDG auf keinen Fall nach Anfang Februar 2014 das Inkasso-Büro beauftragt haben, die Kosten für das Gerät "einzutreiben", da es ja zu diesem Zeitpunkt bereits wieder in deren Besitz war. Frage also mal beim Inkassounternehmen an, wann SIE den Auftrag erhalten haben. --- Zudem müsste KDG DIR das Gerät wieder zurückgeben, wenn es schon in Rechnung gestellt wird. Das Gerät retour erhalten (wenn auch verspätet) und dafür zusätzlich den Kaufpreis nehmen, ist rechtlich nicht in Ordnung. Maximal können dafür Verzugsgebühren anfallen, die in aller Regel schriftlich genannt werden! Aber die Kernfrage bleibt, wann wurde das Büro beauftragt? Meines Erachtens wird frühestens mit der 1. Mahnung darauf hingewiesen, dass das Entschädigungs-Geld durch einen Dritten einkassiert werden wird. Da Du aber sofort nach der Mahnung reagiert hast, erscheint das Vorgehen der KDG hier zweifelhaft. Ich vermute mal ganz stark, die haben die Geräte-Rücksendung nicht ordnungsgemäß in die Kundenhistorie (wie so oft gehört / erlebt!) eingestellt und alles lief "automatisch" seinen Gang.
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Greta2014
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Re: Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkass

Beitrag von Greta2014 »

KD beruft sich auf die 14 Tage Rücksendefrist. Das die beides haben wollen (Gerät & Strafgeld) halte ich für umverschämt.
Wann das Inkassobüro beauftragt wurde, war nicht rauszufinden.

Die Antwort von KD:

,, vielen Dank, dass Sie uns unsere Geräte zurückgesendet haben. Leider haben Sie das aber nicht fristgemäß (innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende) getan. Daher haben wir Ihnen - wie angekündigt und in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt - unsere Geräte berechnet.

Bitte beachten Sie außerdem: Unsere Forderungen gegen Sie wurden in der Zwischenzeit an ein Inkassobüro übergeben. Das Inkassobüro wird Sie in Kürze anschreiben. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen direkt an das Inkassobüro - vielen Dank! ''
Amadeus63
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Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkasso

Beitrag von Amadeus63 »

Rufe daher bitte beim Inkassobüro an, wann der Auftrag erteilt wurde! Die müssen doch exakt wissen, wann mit Ihnen Kontakt aufgenommen wurde.

Ich kenne jetzt den AGB-Passus nicht aber Gerät und volle Gebühr kann eigentlich nicht o.k. sein.
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Greta2014
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Re: Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkass

Beitrag von Greta2014 »

Okay, danke für deine Antwort! Ein Versuch ist es wert. Der Forderung der Büros habe ich widersprochen. Ich ahne aber nichts gutes & denke, ich werde mich noch eine Weile mit denen rumärgern müssen.
Amadeus63
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Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkasso

Beitrag von Amadeus63 »

Hat KDG die AGB mit dem entsprechenden Passus zugeschickt? Wenn nein, anfordern! Es kann eigentlich nicht sein, dass das Unternehmen schon nach 6 Wochen Fristüberziehung so drastisch zuschlagen darf.

P.S. Sondiere den gesamten Schriftwechsel seit Deiner Kündigungsbestätigung auf all das hier. Viel Erfolg!

Allein vom Gleichbehandlungsgrundsatz darfst Du nicht schlechter gestellt sein als jemand, der das Gerät behält.

Edit: AGB-TV kurz geprüft: Ich kann darin nichts finden, was dieses Vorgehen rechtfertigt.

Auszug:
2.2. Empfangsgeräte
2.2.2. Kauft der Kunde ein Empfangsgerät, verbleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung durch den
Kunden im Eigentum von Kabel Deutschland. Kabel Deutschland ist im Falle eines Mangels des
Gerätes berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist
Kabel Deutschland berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als neuwertig
einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit
des Gerätes.
2.2.3. Wird dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes ein Empfangsgerät vermietet,
so bleibt das Empfangsgerät im Eigentum von Kabel Deutschland. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Kabel Deutschland
zurückzugeben. Für Mängel, die während der Dauer des Mietverhältnisses am Empfangsgerät
auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurückgehen, haftet Kabel
Deutschland nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Haftung
gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen.
2.2.4. Überlässt Kabel Deutschland dem Kunden im Rahmen des von ihm gewählten Produktes während
der Vertragslaufzeit unentgeltlich ein Empfangsgerät (Leihe), so verbleibt das Empfangsgerät im
Eigentum von Kabel Deutschland. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen
Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Kabel
Deutschland zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses
am Empfangsgerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung des Empfangsgeräts
zurückgehen, trifft Kabel Deutschland nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei
Übergabe des Gerätes (Gefahrübergang). Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes
während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Kabel Deutschland die Beschädigung
oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.
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slang
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Re: Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkass

Beitrag von slang »

Ähm, ich glaube da stimmt was nicht: Greta hat das Gerät nicht gekauft! Die Strafgebühr entsteht weil das Gerät nicht zurückgeschickt wurde innerhalb von 14 Tagen! Es ist und bleibt Eigentum von KD!

@Greta
Hattest du keinen Lastschrifteinzug bei KD? Wird dadurch nun etwas komplizierter, da normalerweise der Betrag eingezogen wird und dann darf man sein Geld hinterherlaufen....
Amadeus63
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Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkasso

Beitrag von Amadeus63 »

In den AGB für Kabelfernsehen liest man davon definitiv nichts. KDG kann somit nicht das geliehene Gerät zurückfordern und zusätzlich eine derart hohe Verzugs-Strafgebühr verlangen. ---- Im Bestätigungsschreiben zur Kündigung steht zudem eindeutig FOLGENDES : KOSTEN BEI NICHTRÜCKSENDUNG des Gerätes / der Geräte, der Smartcard(s) X EUR! Kein Wort, dass bei verspäteter Retoure das Gerät und das Geld fällig sind, wäre wohl auch "Wucher"!

@Greta - Tipp: Im Übrigen sind entscheidende Willenserklärungen per Einschreiben abzugeben, um z.B. die Zustellung vor Gericht beweisen zu können. KDG verschickt in aller Regel Standardbriefe und kann deren Zugang dadurch nicht verbindlich nachweisen. Beharre einfach darauf, dass Du entscheidende Post nicht erhalten hast und erst mit der Zustellung der 1. Mahnung im Januar über den Sachverhalt detailliert informiert wurdest. Passt doch wegen des Umzuges auch prima ins Bild. Danach hast Du sofort reagiert, den Kundendienst angerufen und auf deren Anraten das Gerät mit Zubehör zurückgeschickt. Damit war für Dich die Angelegenheit ordnungsgemäß erledigt. Gutes Gelingen!
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danyb
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Re: Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkass

Beitrag von danyb »

Die Inkassogebühren des ext Inkassobüros sind zwar erlaubt aber i.d.r. überhaupt nicht durchsetzungsfähig und werden selbst im Verzugsfall mangels Erfolgsausichten nicht expl eingeklagt

http://rechtsprechung.over-blog.com/201 ... osten.html

Mental würde ich mich auf einige böse Briefe einstellen

Am Besten schriftlich zurückweisen um etwaige Eintragungen zu unterbinden

Etwa so :
(Formulierungsvorschlag)

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig
Greta2014
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Re: Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkass

Beitrag von Greta2014 »

Der Tipp mit dem KD Forum war gut! Es hat geklappt. Ich habe dort mein Problem geschildert und ein Mitarbeiter von KD hat sich darum gekümmert. Der Betrag wird wieder ausgebucht.
Das mich die entscheidene Rechnung nicht erreicht hat, fand ich auch merkwürdig. Die Mahnung kam an...
Danke für eure Hilfe! :) :anbet:
slang
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Re: Receiver vor 3 (!) Monaten zurückgeschickt, jetzt Inkass

Beitrag von slang »

Und das Inkassobüro?