Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Und da würde mich interessieren, wo das steht bzw. das würde bedeuten, dass die AGB-Klausel rechtswidrig ist. Solange das aber nicht angefochten wird, bleibt wohl nur der Biss in den sauren Apfel.
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- Insider
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Woher nehmt ihr denn die Kenntnis, dass die Preiserhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit erfolgt ist? Habe die Postings jetzt noch einmal überflogen, aber irgendwie kann ich diese Information nicht finden.slang hat geschrieben:Aber es wurde ein Vertrag über 24 Monate gemacht, da kann man nicht innerhalb von 24 Monate den Preis erhöhen.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 884
- Registriert: 20.11.2011, 20:33
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wieso fragt er dann nach der Sonderkündigung?
Sollte der Vertrag auslaufen und dann mit der Preiserhöhung verlängert werden dann ist das okay und der TE kann dann wie gewünscht wechseln!
Sollte der Vertrag auslaufen und dann mit der Preiserhöhung verlängert werden dann ist das okay und der TE kann dann wie gewünscht wechseln!
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- Insider
- Beiträge: 2271
- Registriert: 17.02.2010, 00:39
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Ob die Preiserhöhung in der Mindestvertragslaufzeit erfolgt ist, wird daraus aber nicht ersichtlich. Genauso wäre es möglich, dass die Mindestvertagslaufzeit von 24 Monaten bereits abgelaufen ist und sich der TE mit seinem Vertragsverhältnis in einer Folgelaufzeit befindet. Aber egal, vielleicht berichtet er ja, was dabei herausgekommen ist.
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Auch in der Folgezeit verlängert sich der Vertrag zu den genannten Bedingungen. KDG muss die Preisanpassung rechtzeitig vor Beginn der automatischen Verlängerung anzeigen, wenn sie zur Verlängerung wirksam werden soll. Somit bleibt dem Kunden Zeit, zu reagieren. Das könnte vorliegend der Fall sein. Der 1. Juli könnte der Beginn der automatischen Verlängerung sein.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 854
- Registriert: 18.02.2011, 08:09
- Wohnort: Berlin
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
schaut doch einfach mal in die AGB.
Bei Preiserhöung von 5 % kann bei Bekanntgabe der Erhöhung mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
Unabhängig von Vertragslaufzeiten.
Bei Preiserhöung von 5 % kann bei Bekanntgabe der Erhöhung mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.
Unabhängig von Vertragslaufzeiten.
MfG
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- Insider
- Beiträge: 14835
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Wenn ich die AGB aber richtig interpretiere, ist eine Erhöhung unter 5% unabhängig von Laufzeiten, egal ob in der Mindestvertragslaufzeit oder der späteren Verlängerung. Der Kunde hätte dann zu keiner Zeit ein Sonderkündigungsrecht, weil es ja, wie geschrieben unter den 5% liegt. Soweit die AGB. Wie das rechtlich zu bewerten ist, kann ich nicht sagen.Bielo hat geschrieben:Auch in der Folgezeit verlängert sich der Vertrag zu den genannten Bedingungen. KDG muss die Preisanpassung rechtzeitig vor Beginn der automatischen Verlängerung anzeigen, wenn sie zur Verlängerung wirksam werden soll. Somit bleibt dem Kunden Zeit, zu reagieren. Das könnte vorliegend der Fall sein. Der 1. Juli könnte der Beginn der automatischen Verlängerung sein.
In jeden Fall würde ich zum Laufzeitende kündigen, WENN ich mit der Erhöhung nicht einverstanden bin, um KDG das dann auch damit zu signalisieren...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Fortgeschrittener
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- Registriert: 06.02.2010, 13:57
Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Hallo,
ich lese hier immer nur "ich denke, ich meine, ich glaube, ich vermute, meiner Meinung nach, ..." aber nichts aussagekräftiges. Trotzdem versucht jeder seine Meinung als Tatsache darzustellen. Fakt ist, dass ein Großteil der AGB (allgemein auf alle Firmen bezogen) ungültig sind und sich nicht mit deutschem Recht decken. Wie oft ich in den letzten Jahren schon gelesen habe, dass mal wieder die AGB von Anbieter XY für rechtswidrig erklärt wurden.... unzählbar.
Übrigens, erst heute las ich davon, dass nun einige Streaminganbieter durch die VBZ abgemahnt wurden wegen unerlaubter AGB.
Die genannte KD Klausel in den AGB halte ich für fragwürdig (beachte: nur meine persönliche Meinung). Da könnten sie ja alle 2 Monate um <5% erhöhen und niemand könnte etwas dagegen machen.
Bezogen auf die Preiserhöhung (wenn du es auf eine Kündigung anlegst) würde ich erstmal widersprechen und dann die Reaktion des Anbieters abwarten. Vielleicht bieten sie dir ja von sich aus schon die Beendigung an.
ich lese hier immer nur "ich denke, ich meine, ich glaube, ich vermute, meiner Meinung nach, ..." aber nichts aussagekräftiges. Trotzdem versucht jeder seine Meinung als Tatsache darzustellen. Fakt ist, dass ein Großteil der AGB (allgemein auf alle Firmen bezogen) ungültig sind und sich nicht mit deutschem Recht decken. Wie oft ich in den letzten Jahren schon gelesen habe, dass mal wieder die AGB von Anbieter XY für rechtswidrig erklärt wurden.... unzählbar.
Übrigens, erst heute las ich davon, dass nun einige Streaminganbieter durch die VBZ abgemahnt wurden wegen unerlaubter AGB.
Die genannte KD Klausel in den AGB halte ich für fragwürdig (beachte: nur meine persönliche Meinung). Da könnten sie ja alle 2 Monate um <5% erhöhen und niemand könnte etwas dagegen machen.
Bezogen auf die Preiserhöhung (wenn du es auf eine Kündigung anlegst) würde ich erstmal widersprechen und dann die Reaktion des Anbieters abwarten. Vielleicht bieten sie dir ja von sich aus schon die Beendigung an.
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- Fortgeschrittener
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?
Nein, 4,98 %. Ein Schelm...Bielo hat geschrieben:Sind das mehr als 5%?
Gruß Gastanmeldung