Vertrag erschlichen!

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Scraby
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von Scraby »

Zum Ersten war es kein Techniker, sondern ein Medienberater und zum Zweiten kannst du auch ohne Kunden/Vertragsnummer widerrufen.
Hiermit widerrufe ich alle am - Datum einfügen - durch den Medienberater - Name einfügen - abgeschlossenen Verträge. Meine Adresse lautet: Adresse einfügen. Bitte bestätigen Sie mit den Widerruf schriftlich.
Mach es über das Kontaktformular und fertig.
guenter24
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von guenter24 »

Scraby hat geschrieben:Zum Ersten war es kein Techniker, sondern ein Medienberater und zum Zweiten kannst du auch ohne Kunden/Vertragsnummer widerrufen.
Hiermit widerrufe ich alle am - Datum einfügen - durch den Medienberater - Name einfügen - abgeschlossenen Verträge. Meine Adresse lautet: Adresse einfügen. Bitte bestätigen Sie mit den Widerruf schriftlich.
Mach es über das Kontaktformular und fertig.
Über das Kontaktformular wird wohl nicht gehen, da er sich ohne Kundennummer und aktiven Vertrag im Kundenportal nicht anmelden kann.
Ich würde zur Sicherheit in diesem Falle einen Einschreibebrief wählen.
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berlin69er
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von berlin69er »

Das Kontaktformular kann ich auch aufrufen und ausfüllen, ohne das ich Kunde bin...
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weihnachtsmann
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von weihnachtsmann »

berlin69er hat geschrieben:Das widerspricht aber den eigenen AGB:
https://www.kabeldeutschland.de/rechtli ... recht.html
Verlassen würde ich mich darauf auch nicht, denn ein späterer Nachweis, dass der Widerruf wirklich (und vor allem fristgerecht) erfolgte, ist so gut wie unmöglich...
Absatz 2.4

http://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbrauche ... _node.html

recht hast du aber, lieber alles schriftlich machen.
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berlin69er
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von berlin69er »

Ist das tatsächlich eine neue Regelung und auch gesetzlich festgehalten? Ansonsten steht da ja auch: der Käufer ist in der Beweispflicht, dass er widerrufen hat. Das wird bei einem Anruf schwierig...
Rein technisch gesehen hast du allerdings recht!
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kabel_fan
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von kabel_fan »

Da wird sich einiges ändern!
Eine Übersicht hier http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-wid ... -2014.html
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berlin69er
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von berlin69er »

Ja, das wusste ich schon. Allerdings nicht, dass ein mündlicher bzw. telefonischer Widerruf ausreicht.
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Scraby
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von Scraby »

Ob die Möglichkeit eines telefonischen Widerrufs allerdings sinnvoll ist, wird sich wohl erst zeigen. Ich jedenfalls werde es auch zukünftig schriftlich machen. Immerhin ist man als Verbraucher weiterhin in der Beweispflicht und das dürfte sich bei einem Telefonat wohl mehr als schwierig gestalten.
guenter24
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von guenter24 »

Scraby hat geschrieben:Ob die Möglichkeit eines telefonischen Widerrufs allerdings sinnvoll ist, wird sich wohl erst zeigen. Ich jedenfalls werde es auch zukünftig schriftlich machen. Immerhin ist man als Verbraucher weiterhin in der Beweispflicht und das dürfte sich bei einem Telefonat wohl mehr als schwierig gestalten.
So siehts aus. Überdies hat das mit dem jetzigen Fall nichts zu tun, weil diese Regelung ja noch nicht gilt.
kabel_fan
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Re: Vertrag erschlichen!

Beitrag von kabel_fan »

@guenter24
Schon richtig, aber berliner69er wollte wissen, wo das steht.

@Scraby
widerruft man telefonisch, kann man gleichzeitig eine Bestätigung verlangen. Kommt die nicht innerhalb weniger Tage, ist es noch möglich, schriftlich nachzulegen. Wenn man natürlich erst "fünf vor zwölf" den Widerruf telefonisch bei der hotline kundtut dürfte man schlechte Papiere haben.
Aber jeder kann handeln wie er will, insofern schadet diese Regelung ja nicht.