Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

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probyte
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von probyte »

mason hat geschrieben:Hmm, wie oft gab´s denn in den letzten Jahren überhaupt eine Preiserhöhung für Altverträge?
Ich kann mich an keine erinnern.
Das macht man auch eigentlich nicht, denn normal wird es ja günstiger statt teurer und da lässt man die Altverträge ja gerne mal unangetastet.
Es sieht ehr nach einer "wir brauchen jetzt noch für 2014 eine Gewinnsteigerung für unsere Aktionäre" Aktion aus.

Wenn man gerne mehr haben möchte, dann macht man das Nachfolgeprodukt attraktiv. Das aber hat KD nicht hinbekommen, weshalb viele eben nicht in das vermeintlich bessere Angebot wechseln sondern einfach das behalten was sie im Augenblick haben.
Die Neuen Angebote haben auch entscheidende Nachteile wie Zwangsrouter und Routermiete. Das ist im Detail betrachtet damit dann auch teuer und es mag da wohl auch Leute geben die sich nicht gerne Bevormunden lassen indem was sie wie benutzen sollen.

Also eine gute PR darf KD mit sowas mal nicht erwarten.
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berlin69er
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Wo gibt's denn bei KDG Zwangsrouter nur für die neuen Pakete? Ich fürchte du bist nicht auf dem aktuellen Stand. Suche mal nach Bridge Mode...dann hast du den gleichen Stand Modem/Homebox 1! Im übrigen: für ca. 1,49€ mehr, ca. 2/3 mehr Ggeachwindigkeit, ist wirklich nicht schlecht, wenn man aufs neue Paket umstellt.
Bei den Kabelhelden wird auch schon berichtet, dass Leute sonderkündigen konnten. KDG war da sehr kulant. Also kann es mit der Gewinnsteigerung auch nicht ganz stimmen... ;)
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von probyte »

berlin69er hat geschrieben:Wo gibt's denn bei KDG Zwangsrouter nur für die neuen Pakete? Ich fürchte du bist nicht auf dem aktuellen Stand. Suche mal nach Bridge Mode...dann hast du den gleichen Stand Modem/Homebox 1! Im übrigen: für ca. 1,49€ mehr, ca. 2/3 mehr Ggeachwindigkeit, ist wirklich nicht schlecht, wenn man aufs neue Paket umstellt.
Bei den Kabelhelden wird auch schon berichtet, dass Leute sonderkündigen konnten. KDG war da sehr kulant. Also kann es mit der Gewinnsteigerung auch nicht ganz stimmen... ;)
Ne ne ne das ist die übliche Propaganda.
Also wenn du mehrere Nummer brauchst, sagen wir mal drei, dann geht das nur mit den von KD gelieferten Boxen.
Ich kann nicht in den Laden marschieren, mir eine beliebige Fritzbox oder was auch immer greifen und dann diese nutzen um zu telefonieren.
Bin ich, sagen wir mit der der Fritzbox 6360 zufrieden, dann muss ich sie für 5EUR im Monat mieten...es gibt keine absolut keine Möglichkeit diese zu betreiben, weil KD Zugangsdaten zu den VOIP accounts geheim hält. Das wird wohl nicht mehr lange währen weil der Gesetzgeber da ja hoffentlich mal einen Riegel davor schieben wird aber im Augenblick ist das der IST Zustand.
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berlin69er
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Sorry, das ist Mist! Es geht doch hier um Bestandskunden! Und wenn der mehrere getrennte Leitungen hat (ich denke das meinst du mit Numnern), bleiben die auch bei einem Produktwechsel erhalten. Wenn er jetzt aber schon keine getrennten mehr hat, ändert sich daran auch nichts. Das mit den Telefoniedaten mag stimmen, hat aber mit dem Fred hier nichts zu tun...
Und wenn du nur eine Leitung nutzt, kannst du sehr wohl "jede x beliebige" Fritte aus dem Laden nutzen...
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von probyte »

berlin69er hat geschrieben:Sorry, das ist Mist! Es geht doch hier um Bestandskunden! Und wenn der mehrere getrennte Leitungen hat (ich denke das meinst du mit Numnern), bleiben die auch bei einem Produktwechsel erhalten. Wenn er jetzt aber schon keine getrennten mehr hat, ändert sich daran auch nichts. Das mit den Telefoniedaten mag stimmen, hat aber mit dem Fred hier nichts zu tun...
Und wenn du nur eine Leitung nutzt, kannst du sehr wohl "jede x beliebige" Fritte aus dem Laden nutzen...
Nein Mist ist es nicht, ja es geht um Bestandskunden und zwar um die die nicht in einen der Neuen Tarife gewechselt sind, sonst hätten sie ja jetzt die Erhöhung nicht.

Der Grund warum viele nicht wechseln ist neben Bequemlichkeit der, das es eben diesen Routerzwang gibt. Du kannst nicht einfach einen Router deines Beliebens in Betrieb nehmen, denn dazu benötigst du die Zugangsdaten und die bekommst du nicht. Davon mal abgesehen ist es auch qualitativ nicht das Gleiche einen analogen Port des Kabelmodems für die Telefonie zu nutzen im Vergleich zum VOIP in der Fritzbox. Allein der Verlust duch das zusätzliche A/D Wandeln ist schon derart hörbar, das es für mich keine Option wäre, selbst wenn man drei Nummern (was nicht geht) so betreiben könnte.

Aber ich gebe Dir Recht, es ist Off-Topic weil es ja darum geht ob man Sonderkündigen kann und dazu gibt es noch keine klare Aussage, die Verbraucher-Organisationen checken das wohl immer noch und solange würde, ich es wenn der Wille besteht, dass einfach mal vorsorglich machen.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Sorry, irgendwie reden wir aneinander vorbei?! Vielleicht nochmal in Ruhe: für Bestandskunden gibt's doch 3 Optionen (eigentlich sogar 4). 1. Entweder den höheren Preis, bei gleichem Paket. 2. Höherer Preis, aber aktuelles Paket, bei gleicher Technik, sprich genauso viel "VOIP" (eigentlich ja eher VOC) wie vorher oder 3. neues Paket und neue Technik und je nachdem 1 oder mehre Leitungen im Modemrouter oder der Mietfritte. 4. Option wäre der Widerspruch bzw. die Kündigung, gegebenenfalls dann vorzeitig, wenn Kulanz oder zum Laufzeitende, mit weiterhin alten Preisen. Also wo liegt das Problem? :(
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von probyte »

berlin69er hat geschrieben:Sorry, irgendwie reden wir aneinander vorbei?! Vielleicht nochmal in Ruhe: für Bestandskunden gibt's doch 3 Optionen (eigentlich sogar 4).
1. Entweder den höheren Preis, bei gleichem Paket.
Genau.
berlin69er hat geschrieben: 2. Höherer Preis, aber aktuelles Paket, bei gleicher Technik, sprich genauso viel "VOIP" (eigentlich ja eher VOC) wie vorher oder
Nein, dazu müssten die Geräte getauscht werden, die alten Homboxen können keine 50 oder 100Mbit und die alten Thomson Modems auch nicht. Einzige Option ist das mieten einer von KD vorgegebenen Box und das dann auch mit 24 Monate Vertragsbindung.
berlin69er hat geschrieben: 3. neues Paket und neue Technik und je nachdem 1 oder mehre Leitungen im Modemrouter oder der Mietfritte.
Es gibt kein separates Kabelmodem (zumindest nicht auf der Webseite und auch nicht wenn man die Hotline fragt)
Du musst einen der drei Router nehmen wobei die Fritzbox 5€ im Monat miete kostet...was echt wucher ist wenn man mal eine Laufzeit von 4 Jahren annimmt, meine 7290 läuft schon seit 6 Jahren...
berlin69er hat geschrieben:
4. Option wäre der Widerspruch bzw. die Kündigung, gegebenenfalls dann vorzeitig, wenn Kulanz oder zum Laufzeitende, mit weiterhin alten Preisen. Also wo liegt das Problem? :(
Richtig, es gibt kein Problem.
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Ich schrieb Modemrouter und nicht Modem, da die aktuellen Geräte sich im Bridge Mode wie ein Modem verhalten.
Die alten Geräte würden sehr wohl auch mit aktuellen Paketen laufen, bis auf die 100000er. Bleibt halt nur, KDG davon zu überzeugen, keinen Tausch zu veranlassen.
Wucher sind die 5€ nur, wenn man sie mit den Ebay Preisen vergleicht. Nur hat die Sache einen Haken: meinst du die Geräte bei Ebay würden 100€ kosten, wenn es nicht unterschlagene Mietgeräte wären? Das mit den 5€ ist halt wie beim Leasing: klar zahlt man letztlich drauf, aber dafür ist der Service und Tausch inkl.! Im übrigen ist die KDG Fritte eine Option, d.h. du kannst sie auch wieder kündigen (meines Wissens 4 Wochen), also nix mit 24 Monaten...
Und du nutzt die 7290? Kann mich garnicht erinnern, dass es die mal von KDG gab. Wie machst du das mit den Telefonnummern? ;)
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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von Akkon »

berlin69er hat geschrieben:Naja, dafür sind die AGB doch aber da. Wenn ich das nicht will, hätte ich den Vertrag nicht abschließen können...
AGBs sind ungültig wenn sie gegen geltendes Recht verstossen. Und zu einseitiger Preiserhöhung hat der BGH entschieden. Nach dem Urteil sieht es nicht so gut aus für die KDG. Dieser Sonderkündigungsspruch dient einzig und allein dazu die Kunden einzuschüchtern.

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Re: Preisanpassung = Sonderkündigungsrecht?

Beitrag von berlin69er »

Hast du einen Link zu dem BGH Urteil?
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