Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
"Unsere" Auslegung wirst du ja gelesen haben. Halt uns auf dem Laufenden, wie es bei dir abläuft. Die BNetzA macht da rein gar nichts. Dazu habe ich ja schon was geschrieben.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Nur seltsam, dass ständig Kunden schreiben, sie würden zum Anwalt, der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur rennen und nie einer von den Ergebnissen berichtet.
Scheuen die alle letztendlich doch den Aufwand oder wollen sie nicht zugeben, dass sie unrecht mit ihrer Auslegung hatten?
Scheuen die alle letztendlich doch den Aufwand oder wollen sie nicht zugeben, dass sie unrecht mit ihrer Auslegung hatten?
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Guten Morgääähn,
Habe heute Morgen eine Bstätigung für einen Umzug usw. bekommen, wo auch gleich eine Technikerfirma beauftragt wurde.
Ich hatte gerade jemanden sehr nettes und kompetentes von KD am Apparat. Lustigerweise wollten die mir heute den Hahn zudrehen obwohl ich erst in drei Monaten umziehen werde usw. Scheinbar versucht es die Beschwerdeabteilung von KD auf die miese Tour.
Nun gut, ich hab mit der Dame ein wirklich vernünftiges Gespräch geführt und sie hat zugegeben, das KD sich schwachsinnig verhält, da der Techniker Hausfriedensbruch begehen würde, wenn er die Leitung verlegen will. Somit habe ich auf anraten von KD den Techniker telefonisch storniert und denen das Verbot der Eigentümerin unter die Nase gehalten. Die haben das promt akzeptiert und werden jetzt Rückmeldung an KD geben, das eine Verlegung nicht möglich ist. Die Dame bei KD meinte, wenn die Rückmeldung bei KD eintrifft, wird das automatisch dazu führen, dass ich nicht mehr versorgt werden kann usw.
Grundsätzlich galube ich, dass das noch ein Rattenschwanz dranhängt, aber mal abwarten.
Habe heute auch mit der Bundesnetzagentur telefoniert. Allerdings leider mit der falschen Dienststelle. Ich werde das heute noch mit der richtigen (Berlin) nachholen. Zumindest frag ich die mal, wie der §46 in Bezug darauf interpretiert wird, ab wann die Kündigungsfrist zu zählen ist und ob die mir das schriftlich geben können. Sollte ich von denen was bekommen, hätte ich was in der Hand.
Ich weiß, das Ganze ist zum aber vielleicht kommt ja was raus ohne die Rechtschutz zu bemühen.
So long
Habe heute Morgen eine Bstätigung für einen Umzug usw. bekommen, wo auch gleich eine Technikerfirma beauftragt wurde.
Ich hatte gerade jemanden sehr nettes und kompetentes von KD am Apparat. Lustigerweise wollten die mir heute den Hahn zudrehen obwohl ich erst in drei Monaten umziehen werde usw. Scheinbar versucht es die Beschwerdeabteilung von KD auf die miese Tour.
Nun gut, ich hab mit der Dame ein wirklich vernünftiges Gespräch geführt und sie hat zugegeben, das KD sich schwachsinnig verhält, da der Techniker Hausfriedensbruch begehen würde, wenn er die Leitung verlegen will. Somit habe ich auf anraten von KD den Techniker telefonisch storniert und denen das Verbot der Eigentümerin unter die Nase gehalten. Die haben das promt akzeptiert und werden jetzt Rückmeldung an KD geben, das eine Verlegung nicht möglich ist. Die Dame bei KD meinte, wenn die Rückmeldung bei KD eintrifft, wird das automatisch dazu führen, dass ich nicht mehr versorgt werden kann usw.
Grundsätzlich galube ich, dass das noch ein Rattenschwanz dranhängt, aber mal abwarten.
Habe heute auch mit der Bundesnetzagentur telefoniert. Allerdings leider mit der falschen Dienststelle. Ich werde das heute noch mit der richtigen (Berlin) nachholen. Zumindest frag ich die mal, wie der §46 in Bezug darauf interpretiert wird, ab wann die Kündigungsfrist zu zählen ist und ob die mir das schriftlich geben können. Sollte ich von denen was bekommen, hätte ich was in der Hand.
Ich weiß, das Ganze ist zum aber vielleicht kommt ja was raus ohne die Rechtschutz zu bemühen.
So long
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ich kann Aus Gedacht nur folgen:
Da wird immer wieder mal großes Gedöhns gemacht, willkürlich irgendjemand um Hilfe gebeten, weil man meint eine entsprechende Vorschrift gefunden zu haben, aber bis heute habe ich nichts über ein dementsprechendes Verfahren gelesen. Für die Auslegung von Gesetzestexten ist in Deutschland einzig und allein die Rechtsprechung zuständig und sonst niemand.
Da wird immer wieder mal großes Gedöhns gemacht, willkürlich irgendjemand um Hilfe gebeten, weil man meint eine entsprechende Vorschrift gefunden zu haben, aber bis heute habe ich nichts über ein dementsprechendes Verfahren gelesen. Für die Auslegung von Gesetzestexten ist in Deutschland einzig und allein die Rechtsprechung zuständig und sonst niemand.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
hier wird immer wieder die frage nach dem beginn der kündigungsfrist laut:
"...Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
der starttermin für die kündigungsfrist ergibt sich aus dem kontext: in dem moment wo der Provider (also kabel deutschland) nicht mehr versorgen kann, tritt das sonderkündigungsrecht in kraft. ergo ist der umzugstermin der start für die 3-monatige frist. vorher ist ja (hoffentlich) alles in ordung, also besteht kein grund zur gewährung eines sonderkündigungsrechts.
"...Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
der starttermin für die kündigungsfrist ergibt sich aus dem kontext: in dem moment wo der Provider (also kabel deutschland) nicht mehr versorgen kann, tritt das sonderkündigungsrecht in kraft. ergo ist der umzugstermin der start für die 3-monatige frist. vorher ist ja (hoffentlich) alles in ordung, also besteht kein grund zur gewährung eines sonderkündigungsrechts.
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Mahlzeit, hier schon mal ein Anfang:
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Verzögerungen oder Probleme beim Umzug Ihrer Telekommunikationsdienste (Internet, Telefon etc.) beklagen.
Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seinen Anbieter mit dem Umzug seiner Telekommunikationsdienste beauftragt, dann ist dieser gemäß § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In dieser Zeit besteht Anspruch auf Entgeltzahlung.
Bei der Umsetzung der Neuregelungen des § 46 Abs. 8 TKG in der Praxis sind jedoch noch eine Reihe an technischen und rechtlichen Detailfragen aufgetreten, die von den Anbietern uneinheitlich behandelt werden. Um eine einheitliche und damit für den Verbraucher verlässliche Vorgehensweise im deutschen Telekommunikationsmarkt zu erreichen, plant die Bundesnetzagentur eine umfängliche Anhörung der Anbieter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zum Abschluss und der Auswertung des Konsultationsprozesses noch keine gänzlich abschließenden Aussagen getroffen werden können. Dieses gilt insbesondere für die Beurteilung einzelner Aspekte des Sonderkündigungsrechts (z. B. Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel
vielleicht ändert sich ja mal was in Zukunft.
Petition im Bundestag ist auch eingereicht und Frontal21 ist auch angeschrieben.
Bei meinem Umzug wird es sicher nicht mehr helfen
CU
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie Verzögerungen oder Probleme beim Umzug Ihrer Telekommunikationsdienste (Internet, Telefon etc.) beklagen.
Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seinen Anbieter mit dem Umzug seiner Telekommunikationsdienste beauftragt, dann ist dieser gemäß § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In dieser Zeit besteht Anspruch auf Entgeltzahlung.
Bei der Umsetzung der Neuregelungen des § 46 Abs. 8 TKG in der Praxis sind jedoch noch eine Reihe an technischen und rechtlichen Detailfragen aufgetreten, die von den Anbietern uneinheitlich behandelt werden. Um eine einheitliche und damit für den Verbraucher verlässliche Vorgehensweise im deutschen Telekommunikationsmarkt zu erreichen, plant die Bundesnetzagentur eine umfängliche Anhörung der Anbieter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zum Abschluss und der Auswertung des Konsultationsprozesses noch keine gänzlich abschließenden Aussagen getroffen werden können. Dieses gilt insbesondere für die Beurteilung einzelner Aspekte des Sonderkündigungsrechts (z. B. Sonderkündigung bei Umzug ins Ausland).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel
vielleicht ändert sich ja mal was in Zukunft.
Petition im Bundestag ist auch eingereicht und Frontal21 ist auch angeschrieben.
Bei meinem Umzug wird es sicher nicht mehr helfen
CU
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Eine ähnliche Antwort (insb. letzter Absatz) der BNetzA steht hier auch schon.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Und drin stehen tut überhaupt nichts von Belang. Wo hier ein Anfang sein soll?
Auch frage ich mich, was der Petitionsausschuss des Bundestags damit anfangen soll (der wird sich bestimmt für nicht zuständig erklären und auf den Rechtsweg verweisen).
Frontal21 hat sehr viel interessantere Themen als die Auslegung einer Rechtsnorm, wo es noch nicht mal eine Klage gab.
Vielleicht wäre der Vatikan oder die UN-Menschenrechtskommision an der Sache interessiert. Noch besser wäre allerdings eine Klage mit dem Begehr festzustellen, dass der Vertrag dann und dann endet. DAS wäre ein Anfang. Aber nicht meinen, man könne andere für sich einspannen.
Auch frage ich mich, was der Petitionsausschuss des Bundestags damit anfangen soll (der wird sich bestimmt für nicht zuständig erklären und auf den Rechtsweg verweisen).
Frontal21 hat sehr viel interessantere Themen als die Auslegung einer Rechtsnorm, wo es noch nicht mal eine Klage gab.
Vielleicht wäre der Vatikan oder die UN-Menschenrechtskommision an der Sache interessiert. Noch besser wäre allerdings eine Klage mit dem Begehr festzustellen, dass der Vertrag dann und dann endet. DAS wäre ein Anfang. Aber nicht meinen, man könne andere für sich einspannen.
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- Insider
- Beiträge: 14834
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?
Ach, RTL Explosiv wäre für sowas bestimmt zu haben...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.