Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 20.11.2014, 18:20
Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Hallo!
Bin grad etwas am Zweifeln. Habe heute meinen vor 3 Wochen geschalteten Internet&Telefon100 Vertrag mit Hinweis auf die Testphase gekündigt. Dies habe ich per Kontaktformular gemacht. Der Eingang und die Bearbeitung wurden mir bestätigt und ich werde in Kürze eine schriftliche Bestätigung erhalten. Um jedoch auf sicher zu gehen habe ich dann noch die Hotline bemüht, um nachzufragen ob die Kündigung tatsächlich im System hinterlegt ist. Dort sagte man mir das die Zufriedenheitsgarantie kein Bestandteil meines Vertrages sei, da ich telefonisch bestellt habe.
Ist es wahr das die Zufriedenheitsgarantie nur bei Onlinebestellungen gilt und nicht bei telefonischen Bestellungen?
Ich kann jedoch keinen Hinweis auf der Website finden das bei der Bestellart differenziert wird.
Bitte um Meinungen bzw. Erfahrungen hier von der Community.
Grüße Falk
Bin grad etwas am Zweifeln. Habe heute meinen vor 3 Wochen geschalteten Internet&Telefon100 Vertrag mit Hinweis auf die Testphase gekündigt. Dies habe ich per Kontaktformular gemacht. Der Eingang und die Bearbeitung wurden mir bestätigt und ich werde in Kürze eine schriftliche Bestätigung erhalten. Um jedoch auf sicher zu gehen habe ich dann noch die Hotline bemüht, um nachzufragen ob die Kündigung tatsächlich im System hinterlegt ist. Dort sagte man mir das die Zufriedenheitsgarantie kein Bestandteil meines Vertrages sei, da ich telefonisch bestellt habe.
Ist es wahr das die Zufriedenheitsgarantie nur bei Onlinebestellungen gilt und nicht bei telefonischen Bestellungen?
Ich kann jedoch keinen Hinweis auf der Website finden das bei der Bestellart differenziert wird.
Bitte um Meinungen bzw. Erfahrungen hier von der Community.
Grüße Falk
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Ich fürchte fast, die hotline hat ausnahmsweise mal recht. Diese Zufriedenhaitsgarantie muss irgendwie extra gebucht werden, was zwar auch telefonisch gehen sollte, aber wer macht das schon, wenn er nicht darauf hingewiesen wird? Schau dir mal deine Auftragsbestätigung an, was da steht.
Vielleicht meldet sich noch jemand, der meine Aussage als falsch zurückweist, und dafür auch einen Beleg hat. Ich wünsch es dir jedenfalls, Sonst musst du auf eine Antwort von KDG warten, oder dich bei den Kabelhelden https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ melden.
Vielleicht meldet sich noch jemand, der meine Aussage als falsch zurückweist, und dafür auch einen Beleg hat. Ich wünsch es dir jedenfalls, Sonst musst du auf eine Antwort von KDG warten, oder dich bei den Kabelhelden https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ melden.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 20.11.2014, 18:20
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Ich glaube nicht dass die Zufriedenheitsgarantie explizit nachgefragt werden muss. Auf der Internetseite steht es ja groß da und in den Fußnoten wird es ja auch nochmal geschrieben. Alles andere wäre Irreführung des Kunden. Nun ja, werde heute nochmal bei der Hotline nachfragen und dann auf die schriftliche Bestätigung warten.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Hast du mal in die Auftragsbestätigung geschaut?
Ich wünsch dir natürlich, dass ich falsch liege. Aber du informierst uns sicher hier.
Ich wünsch dir natürlich, dass ich falsch liege. Aber du informierst uns sicher hier.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 20.11.2014, 18:20
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Während der telefonischen Bestellung wurde ich auf nix hingewiesen was die Zufriedenheitsgarantie betrifft. In der Auftragsbestätigung steht natürlich nichts von einer Zufriedenheitsgarantie. Muss es auch nicht. Es steht ja schon auf der Seite von KD inklusive Erklärung in der Fußnote. Sonst wird doch immer auf die Fußnoten verwiesen. Und diesmal soll es nicht richtig sein was dort steht? Das Ganze hat einen komischen Beigeschmack.
-
- Insider
- Beiträge: 14834
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Ja, das steht auf der Inet Seite für die ONLINEbestellung...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 20.11.2014, 18:20
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Fußnote 5...da steht nichts von Onlinebestellung.
Zumal auf der Internetseite ja auch unüberlesbar die Telefonnummer für Beratung und Bestellung steht.
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 87734f.jpg[/img]
Zumal auf der Internetseite ja auch unüberlesbar die Telefonnummer für Beratung und Bestellung steht.
[img]http://www.bilder-hosting.info/vorschau ... 87734f.jpg[/img]
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Wir können hier ja nichts erreichen, da es zwei unterschiedliche Meinungen gibt. Deine hat nachvollziehbare Argumente und auch die berlin69er sind schlüssig und decken sich mit dem, was ich bisher so mitbekommen habe. Entscheidend ist aber zunächst mal, was Kabel Deutschland meint.
Und wenn nichts davon in deinem Vertrag steht, hast du auch wenig Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen. Ich nehm jetzt mal an, es steht nichts drin bei dir, denn dann gäbe es ja keine Zweifel.
Und wenn nichts davon in deinem Vertrag steht, hast du auch wenig Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen. Ich nehm jetzt mal an, es steht nichts drin bei dir, denn dann gäbe es ja keine Zweifel.
-
- Newbie
- Beiträge: 10
- Registriert: 20.11.2014, 18:20
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Hallo!
Um diesen Thread abzuschließen zu können, hier jetzt die Auflösung meines Problems mit KD.
Nachdem ich KD mitgeteilt hatte, mein Anliegen auf Grundlage des § 263 StGB klären zu lassen, war auf einmal seitens KD die Rede von Kulanz und zufriedenstellender Lösung für mich. Also wurde mir die sofortige Beendigung meines Vertragsverhältnisses angeboten, jedoch ohne Anerkennung einer jeglichen Rechtspflicht. Dieses Angebot habe ich dann natürlich auch angenommen und nichts weiter unternommen. Muss mir ja nicht unnötig Stress machen.
Auf jeden Fall ist festzustellen, daß KD sich seiner irreführender Werbung bewusst ist.
Somit lege ich den Fall KD zu den Akten.
Grüße
Um diesen Thread abzuschließen zu können, hier jetzt die Auflösung meines Problems mit KD.
Nachdem ich KD mitgeteilt hatte, mein Anliegen auf Grundlage des § 263 StGB klären zu lassen, war auf einmal seitens KD die Rede von Kulanz und zufriedenstellender Lösung für mich. Also wurde mir die sofortige Beendigung meines Vertragsverhältnisses angeboten, jedoch ohne Anerkennung einer jeglichen Rechtspflicht. Dieses Angebot habe ich dann natürlich auch angenommen und nichts weiter unternommen. Muss mir ja nicht unnötig Stress machen.
Auf jeden Fall ist festzustellen, daß KD sich seiner irreführender Werbung bewusst ist.
Somit lege ich den Fall KD zu den Akten.
Grüße
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Zufriedenheitsgarantie - FRAGE
Diesen Schluß würde ich jetzt nicht so ohne weiteres ziehen, vor allem nicht vor dem Hintergrund der Drohung mit § 263 StGB (Betrug).FTB hat geschrieben: Auf jeden Fall ist festzustellen, daß KD sich seiner irreführender Werbung bewusst ist.
KDG (wie auch andere Firmen) entlassen gerne Kunden, wenn nicht unbedingt absehbar ist, wie sich ein Streitfall entwickelt. Ist halt kostengünstiger, auf die Einnahmen einer möglichen MVLZ zu verzichten, als ständig sich mit dem Kunden auseinander setzen zu müssen.
Nur meine Meinung.