Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Hallo,
da mir bei den Kabelhelden nur geschrieben wird, daß ich einen Fehler mache, aber nicht mal sachlich darauf eingegangen wird, dass ich der Meinung bin, daß KD keine Kündigungsbestätigung brauch, frage ich noch mal hier nach:
1) Ich weiß das KD beim Restlaufzeitprogramm einen Nachweis der Kündigung des Altanbieters brauch
Meine Meinung ist aber,
daß KD die nur benötigt, wenn ich selbst kündige (sprich keine Portierung der Rufnummern wünsche).
Da KD bei mir gekündigt hat, mit Rufnummernübernahme und mir auch schon das Datum bestätigt hat zu wann die Rufnummern geschaltet werden, gehe ich davon aus, daß der Nachweis der Kündigung nicht erbracht werden brauch.
2) Die Telekom hat mir nur eine Kündigungseingangsbestätigung geschickt, in der erklärt wird, daß sie traurig sind, dass ich Wechsel und das man mir zum Ende der VLZ kündigt (das ist das Datum was KD in Seinem Schreiben als Portierungstermin genannt hat)
Das sieht KD aber nicht als Kündigungsbestätigung an.
da mir bei den Kabelhelden nur geschrieben wird, daß ich einen Fehler mache, aber nicht mal sachlich darauf eingegangen wird, dass ich der Meinung bin, daß KD keine Kündigungsbestätigung brauch, frage ich noch mal hier nach:
1) Ich weiß das KD beim Restlaufzeitprogramm einen Nachweis der Kündigung des Altanbieters brauch
Meine Meinung ist aber,
daß KD die nur benötigt, wenn ich selbst kündige (sprich keine Portierung der Rufnummern wünsche).
Da KD bei mir gekündigt hat, mit Rufnummernübernahme und mir auch schon das Datum bestätigt hat zu wann die Rufnummern geschaltet werden, gehe ich davon aus, daß der Nachweis der Kündigung nicht erbracht werden brauch.
2) Die Telekom hat mir nur eine Kündigungseingangsbestätigung geschickt, in der erklärt wird, daß sie traurig sind, dass ich Wechsel und das man mir zum Ende der VLZ kündigt (das ist das Datum was KD in Seinem Schreiben als Portierungstermin genannt hat)
Das sieht KD aber nicht als Kündigungsbestätigung an.
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Ich denke, es bleibt dir nicht viel anderes übrig, als dem "Wunsch" von KDG nachzukommen. Da kann man sich 100x fragen, wozu die Bescheinigung gut sein soll, wenn sie ohne diese einfach auf stur schalten.
Ob du rechtliche Möglichkeiten hast deine Vorstellungen durchzusetzen kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Oder stellst du diese Frage hier nur, weil es dir um´s Prinzip geht?
Dann wäre die Zeit zu schade dafür, sich damit zu beschäftigen.
Ob du rechtliche Möglichkeiten hast deine Vorstellungen durchzusetzen kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Oder stellst du diese Frage hier nur, weil es dir um´s Prinzip geht?
Dann wäre die Zeit zu schade dafür, sich damit zu beschäftigen.
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Wer hat denn nun wem gekündigt, KDG oder hat dir die Telekom gekündigt?spooky hat geschrieben:(...)
Da KD bei mir gekündigt hat, mit Rufnummernübernahme und mir auch schon das Datum bestätigt hat zu wann die Rufnummern geschaltet werden, gehe ich davon aus, daß der Nachweis der Kündigung nicht erbracht werden brauch.
2) Die Telekom hat mir nur eine Kündigungseingangsbestätigung geschickt, in der erklärt wird, daß sie traurig sind, dass ich Wechsel und das man mir zum Ende der VLZ kündigt (das ist das Datum was KD in Seinem Schreiben als Portierungstermin genannt hat)
.
Ist ja sehr verwirrend, was du da schreibst...
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
ein anderer Telefonanbieter hat uns darüber informiert, dass sie zu ihm Wechseln möchten. Sie haben daher den Vertrag bei uns gekündigt. ...
Hiermit Bestätigen wir Ihnen die Beendigung des Vertrages zum Ende der VLZ.
Und Kabel Deutschland schrieb mir:
lhr bisheriger Anschluss wird gekündigt und lhre Rufnummern übertragen - lhr Anbieterwechsel ist damit abgeschlossen.
Wir schalten lhre Rufnummer(n) am 01.06.2015 zwischen 6 und 18 Uhr für Sie frei. Dann stehen lhnen folgende Rufnummer(n) an lhrem Anschluss zur Verfügung:
Hiermit Bestätigen wir Ihnen die Beendigung des Vertrages zum Ende der VLZ.
Und Kabel Deutschland schrieb mir:
lhr bisheriger Anschluss wird gekündigt und lhre Rufnummern übertragen - lhr Anbieterwechsel ist damit abgeschlossen.
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Meiner Meinung hast DU ja den Vertrag bei der Telekom gehabt und nicht KDG, weshalb auch du die Kündigungsbestätigung bekommst. DU hast ja sicher auch auf dem Kündigungsformular unterschreiben müssen. KDG leitet das dann nur weiter. Ob und zu wann ein Vertrag dann beendet werden "darf" wissen sie ja eigentlich nicht. Ich denke, dass die Anbieter das mittlerweile sehr gut wissen, mit dem fehlenden Daten und so versuchen, dem Kündiger noch Steine in den Weg zu legen...
Versuche es doch mal damit, die Telekom um eine richtige Kündigungsbestätigung zu bitten. Vom neuen Anbieter würde ich garnichts schreiben...
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Bei mir ist es im April so gelaufen:
am 04.04.14 Anschluss von Kabel Deutschland geschaltet. Portierungsauftrag für Rufnummernmitnahme von der Telekom an KDG gesandt. Der Vertrag wurde, wie es üblich ist, von KDG bei der Telekom gekündigt. Ich war über 3 Jahrzehnte bei Telekom guter Kunde und immer pünktlicher Zahler, trotzdem keinerlei Rückgewinnungsversuche von Seiten der Telekom...
KEINE Kündigungsbestätigung von Telekom (trotz mehrfachen Anrufen erhalten. Diese kam erst wenige Tage vor Vertragsende im Dezember.)
Ende Mai bei KDG anrufen und Situation geschildert. Daraufhin kam mit der nächsten Abrechnung die Gutschrift bezüglich Restlaufzeitprogramm. Es ist also nicht richtig, dass immer und in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung eingereicht werden muss um das Restlaufzeitprogramm nutzen zu können. Zumindest bei mir ging das problemlos OHNE Kündigungsbestätigung.
pfaelzer
am 04.04.14 Anschluss von Kabel Deutschland geschaltet. Portierungsauftrag für Rufnummernmitnahme von der Telekom an KDG gesandt. Der Vertrag wurde, wie es üblich ist, von KDG bei der Telekom gekündigt. Ich war über 3 Jahrzehnte bei Telekom guter Kunde und immer pünktlicher Zahler, trotzdem keinerlei Rückgewinnungsversuche von Seiten der Telekom...
KEINE Kündigungsbestätigung von Telekom (trotz mehrfachen Anrufen erhalten. Diese kam erst wenige Tage vor Vertragsende im Dezember.)
Ende Mai bei KDG anrufen und Situation geschildert. Daraufhin kam mit der nächsten Abrechnung die Gutschrift bezüglich Restlaufzeitprogramm. Es ist also nicht richtig, dass immer und in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung eingereicht werden muss um das Restlaufzeitprogramm nutzen zu können. Zumindest bei mir ging das problemlos OHNE Kündigungsbestätigung.
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Ich lasse aber die Rufnummern portieren, und da erkennt ja KD schon das Kündigungsdatum, der Tag der Portierung... den mir KD bestätigt hatberlin69er hat geschrieben:Meiner Meinung hast DU ja den Vertrag bei der Telekom gehabt und nicht KDG, weshalb auch du die Kündigungsbestätigung bekommst. DU hast ja sicher auch auf dem Kündigungsformular unterschreiben müssen. KDG leitet das dann nur weiter. Ob und zu wann ein Vertrag dann beendet werden "darf" wissen sie ja eigentlich nicht. Ich denke, dass die Anbieter das mittlerweile sehr gut wissen, mit dem fehlenden Daten und so versuchen, dem Kündiger noch Steine in den Weg zu legen...
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Ich will hier nicht alles runterleiern, wie die Leute im anderen Forum... Du musst einfach unterscheiden zwischen Portierung und Vertragsende. Das Vertragsende ist aus der Kündigungsbestätigung ersichtlich. Da KDG aber nur der Überbringer der Kündigung ist und nicht der Empfänger der Bestätigung, können sie zwar sicher "ahnen", wann dein Vertragsende ist, sie wollen es aber eben schwarz auf weiß...
Letztlich willst du ja was bestimmtes erreichen. Mit deiner jetzigen Haltung wirst du das aber nicht erreichen. Das sollte dir doch klar sein, oder?
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Aber ich dummes Ding versteh das nicht, kein Anbieter im Festnetzbereich portiert Rufnummern vorzeitig, dass ist nur im Mobilfunk vorgesehen.berlin69er hat geschrieben:Ich will hier nicht alles runterleiern, wie die Leute im anderen Forum... Du musst einfach unterscheiden zwischen Portierung und Vertragsende. Das Vertragsende ist aus der Kündigungsbestätigung ersichtlich. Da KDG aber nur der Überbringer der Kündigung ist und nicht der Empfänger der Bestätigung, können sie zwar sicher "ahnen", wann dein Vertragsende ist, sie wollen es aber eben schwarz auf weiß...
Letztlich willst du ja was bestimmtes erreichen. Mit deiner jetzigen Haltung wirst du das aber nicht erreichen. Das sollte dir doch klar sein, oder?
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Re: Frage zum Restlaufzeitprogramm und Rufnummernportierung
Es geht ja auch nicht um vorzeitige Portierung. Es geht darum, dass eine Portierungsbestätigung nunmal nicht die Kündigungsbestätigung ersetzen kann, auch wenn es theoretisch immer das gleiche Datum sein müsste.
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