Rechte trotz Kündigung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Insider
- Beiträge: 2245
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Re: Rechte trotz Kündigung?
In diesen Extremfällen, wird der alte Wohnsitz wohl zum Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) und es besteht auch kein Kündungsrecht gem, § 46(8)TKG
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
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Re: Rechte trotz Kündigung?
Wenn du meinst......
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
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Re: Rechte trotz Kündigung?
Es ist aber hier auch so, dass nicht der Vertragsinhaber den Anschluß an der alten Adresse noch weiter nutzt, sondern den Anschluß Dritzten zur Nutzung überlässt.
Dieses Überlassen ist doch nach den AGB nicht erlaubt, wenn ich nicht irre.
Dieses Überlassen ist doch nach den AGB nicht erlaubt, wenn ich nicht irre.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
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Re: Rechte trotz Kündigung?
@mason
genau so ist es.
Der Vertrag ist zum 31.12.14 beendet und nicht, wie alle denken am 31.3.15.
genau so ist es.
Der Vertrag ist zum 31.12.14 beendet und nicht, wie alle denken am 31.3.15.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Rechte trotz Kündigung?
Es geht nicht darum, was der Kunde verbotenerweise macht, sondern wann der Vertrag endet. Und das ist, anders NoNewbie meint, der 31.3.15
Würde er am 31.12.14 ändern, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage mehr, um Gebühren zu zahlen.
Man muss die Sache wirklich losgelöst von allen "Wenn und Aber" betrachten und ganz einfach auf die rechtliche Grundlage abstellen.
Und wie schon mal gesagt: Kabel Deutschland macht überhaupt keine Probleme, wenn jemand auf Vertragserfüllung besteht.
@mason
Ich habe bereits in meinem erstem Beitrag darauf hingewiesen, dass es lt. AGB nicht erlaubt ist, was die Vertragsnehmerin macht.
An den Ausführungen zum Vertrag ändert dies aber nichts. Ob KDG das Recht hat, den Anschluß still zu legen, wenn man Kenntnis von der Verletzung der AGB erlangt wäre auch noch eine Variante, die man betrachten könnte. Vielleicht würde sich dann herausstellen, dass diese AGB nicht mal rechtmäßig ist. Denn möglich ist alles.
Würde er am 31.12.14 ändern, gäbe es auch keine Rechtsgrundlage mehr, um Gebühren zu zahlen.
Man muss die Sache wirklich losgelöst von allen "Wenn und Aber" betrachten und ganz einfach auf die rechtliche Grundlage abstellen.
Und wie schon mal gesagt: Kabel Deutschland macht überhaupt keine Probleme, wenn jemand auf Vertragserfüllung besteht.
@mason
Ich habe bereits in meinem erstem Beitrag darauf hingewiesen, dass es lt. AGB nicht erlaubt ist, was die Vertragsnehmerin macht.
An den Ausführungen zum Vertrag ändert dies aber nichts. Ob KDG das Recht hat, den Anschluß still zu legen, wenn man Kenntnis von der Verletzung der AGB erlangt wäre auch noch eine Variante, die man betrachten könnte. Vielleicht würde sich dann herausstellen, dass diese AGB nicht mal rechtmäßig ist. Denn möglich ist alles.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: Rechte trotz Kündigung?
@kabel_fan
Das angestrebte und vom Kunden gewünschte Vertragsende war der 31.12.14.
Danach greifen die 3 Monate wobei die Grundgebühr weitergezahlt werden muss.
Das angestrebte und vom Kunden gewünschte Vertragsende war der 31.12.14.
Danach greifen die 3 Monate wobei die Grundgebühr weitergezahlt werden muss.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Rechte trotz Kündigung?
Auch für dich gilt: Wenn du meinst
Nur: Eine Rechtsgrundlage, warum der Kunde weiterbezahlen soll, wenn es keinen vertrag gibt, wirst auch du mir nicht nennen können. Und auch keine, warum entgegen der korrekten Kündigsbestätigung von KDG mit dem Datum 31.3.15 du behaupten kannst, Vertragsende wäre der 31.12.14. Nur weil der Kunde des wollte, geht das natürlich nicht, denn es gilt § 46 Abs. 8 TKG zu beachten. Aber wer keinerlei Lust verspürt über irgendwelche Gesetzestexte nachzulesen oder -denken, behauptet halt einfach etwas.
Und darum hab ich keine Lust mehr hier weiter zu diskutieren. Jeder kommt mit irgendetwas daher, ohne zu beachten, dass hinter dem Ganzen Rechtsnormen stehen.
Ich habe fertig
Nur: Eine Rechtsgrundlage, warum der Kunde weiterbezahlen soll, wenn es keinen vertrag gibt, wirst auch du mir nicht nennen können. Und auch keine, warum entgegen der korrekten Kündigsbestätigung von KDG mit dem Datum 31.3.15 du behaupten kannst, Vertragsende wäre der 31.12.14. Nur weil der Kunde des wollte, geht das natürlich nicht, denn es gilt § 46 Abs. 8 TKG zu beachten. Aber wer keinerlei Lust verspürt über irgendwelche Gesetzestexte nachzulesen oder -denken, behauptet halt einfach etwas.
Und darum hab ich keine Lust mehr hier weiter zu diskutieren. Jeder kommt mit irgendetwas daher, ohne zu beachten, dass hinter dem Ganzen Rechtsnormen stehen.
Ich habe fertig
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 166
- Registriert: 28.05.2011, 08:40
Re: Rechte trotz Kündigung?
Die Grundlage beruht darauf, das man die Leute vorzeitig aus dem Vertrag lässt.
Sprich Wohnortwechsel ohne möglichkeit der weiterversorgung am neu Wohnort.
geregelt durch das Telekommunikationgesetz. Es gibt hier im Forum irgendwo ein Tread dazu.
Sprich Wohnortwechsel ohne möglichkeit der weiterversorgung am neu Wohnort.
geregelt durch das Telekommunikationgesetz. Es gibt hier im Forum irgendwo ein Tread dazu.
Anbindung: Kabel Deutschland Internet & Telefon 100 Business
Router: Homebox 3 (Fritzbox 6490) und FRITZ!Box 7490
Telefon: Fritz!Fon MT-F, Fritz!Fon C3, Frtiz!Fon C4.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Rechte trotz Kündigung?
Richtig, und die Grundlage ist § 46 Abs. 8 Satz 3 Trelekommunikationsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
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- Insider
- Beiträge: 14835
- Registriert: 14.08.2012, 19:24
- Wohnort: Berlin-Charlottenburg
Re: Rechte trotz Kündigung?
Der leider sehr schwammig formuliert ist... Eine Aussage vom Gericht bzw.
dem Gesetzgeber gab's ja dazu etwa in der Form, dass sie nicht für Vertragsausgestaltung zuständig sind. In meinen Augen ein Unding, das nicht eindeutig und wasserdicht zu formuieren! Etwa in der Form: der Vertrag endet mit Datum Umzug. Dem Anbieter steht eine Ausgleichszahlung i.H.v. zu... Aus!
dem Gesetzgeber gab's ja dazu etwa in der Form, dass sie nicht für Vertragsausgestaltung zuständig sind. In meinen Augen ein Unding, das nicht eindeutig und wasserdicht zu formuieren! Etwa in der Form: der Vertrag endet mit Datum Umzug. Dem Anbieter steht eine Ausgleichszahlung i.H.v. zu... Aus!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
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