Hallo liebe Gemeinde,
ich habe zurzeit folgendes Problem mit Kabel Deutschland.
Ich wohne zurzeit in einer Wohnung wo Kabel Deutschland der Netzbetreiber ist (Kabel Tv also über Mietnebenkosten).
Nun habe ich das "Vergnügen" umzuziehen in eine Wohnung wo es einen Subunternehmer gibt (Die bieten ihr eigenes Kabel TV und vertreiben die KD Phone&Inet Produkte). Kabel Tv benötige ich nicht, daher dachte ich mir nehm ich einfach nur den Inet Anschluss mit. Puste Kuchen nur für den Anschluss der Mediendose (ohne TV!) soll ich nun 5€ im Monat bezahlen.
Nach Beschwerde bei KD bestätigten diese dass es rechtens sei und ich auch kein Sonderkündigungsrecht besitze da KD nur bis zum Hausanschluss zuständig wär und die Sache des Mieters ist. KD liegt erstmal im Haus an
Nun meine Frag ist das richtig so? Denn aus meiner Sicht ändert sich ja der Vertragsbestandteil da ich 5€ zusätzlich zur Grundgebühr bezahlen muss um Überhaupt meinen jetzigen Vertag zu benutzen.
Ich danke euch für eure Tipps und Ratschläge
Subunternehmer verlangt 5€
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Ich meine ja!
Das Hausnetz wird von einer vom Hauseigentümer beauftragten Firma unterhalten und gewartet.
Damit kann diese Firma auch eine "Durchleitungsgebühr" für das KD-Internetsignal verlangen.
Das Hausnetz wird von einer vom Hauseigentümer beauftragten Firma unterhalten und gewartet.
Damit kann diese Firma auch eine "Durchleitungsgebühr" für das KD-Internetsignal verlangen.
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
KD kann Internet liefern also kommste nicht aus dem Vertrag, die können ja nix dafür das du umziehst! Und das der andere TV Anbieter 5€ für die Nutzung seines Kabels (Netz) verlangt ist auch rechtens!
Du kannst KD fragen ob sie dich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen, was ich aber nicht glaube!
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Der Glubb is a Depp!
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Nur 5€, da kenne ich welche, die bestehen auf vollständige TV-Gebühr, ob genutzt oder nicht.
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Der Anbieter ist schon berechtigt, die 5€ zu kassieren, aber trotzdem sehe ich das etwas anders: es hat sich etwas Entscheidendes an den Vertragsbedingungen geändert, nämlich, dass ein Kabelanschluss von KDG Voraussetzung für die Produkte ist. Da die Netzebene 4 (oder zumindest das Hausnetz) hier aber offensichtlich einem anderen gehört, ist das meiner Meinung nicht mehr durchgehend gegeben. Das gleiche wäre, wenn kein TV mehr in den NK enthalten wäre. Dann könnte man den Kunden auch nicht zwingen, einen Direktvertrag abzuschließen. Allenfalls ein Zusatzvertrag würde weiter laufen, wenn auch nicht nutzbar. In keinem Fall liegen hier aber die gleichen Bedingungen vor, wie am alten Wohnsitz.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
TV: Sony KD-55A1 OLED
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Ich seh das auch so wie berlin69er. Stimmt das eigentlich, dass KDG nur bis zum HÜP zuständig ist? Ich dachte, das wäre nur bei TV so.
Vielleicht wäre eine Anfrage bei https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ hilfreich.
Vielleicht wäre eine Anfrage bei https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ hilfreich.
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Vielen Dank erstmal.
Ja das er nicht berechtigt ist die 5€ zu verlangen ist vllt. falsch ausgedrückt er hat ja immerhin die Leitungen verlegt. Aber trotzdem sehe ich das auch so das sich rechtlich gesehen was am Anschluss ändert und ich kann ja nix für wenn KD nicht die Leitungen verlegt im Haus.
Also lt. heutigen Gespräch mit der Hotline wäre KD nur bis zum HÜP zuständig auch beim Internet, leider habe ich aber bis jetzt bei google nicht´s belegbares finden können das dem wirklich so ist. Die Kabel im Haus wäre lt. Aussage des MA´s mein Problem dafür könne Kabel Deutschland nix.
Edith sagt:
Ich habe mal mein Anliegen im offizielen Forum gepostet mal sehen was da raus kommt
Ja das er nicht berechtigt ist die 5€ zu verlangen ist vllt. falsch ausgedrückt er hat ja immerhin die Leitungen verlegt. Aber trotzdem sehe ich das auch so das sich rechtlich gesehen was am Anschluss ändert und ich kann ja nix für wenn KD nicht die Leitungen verlegt im Haus.
Also lt. heutigen Gespräch mit der Hotline wäre KD nur bis zum HÜP zuständig auch beim Internet, leider habe ich aber bis jetzt bei google nicht´s belegbares finden können das dem wirklich so ist. Die Kabel im Haus wäre lt. Aussage des MA´s mein Problem dafür könne Kabel Deutschland nix.
Edith sagt:
Ich habe mal mein Anliegen im offizielen Forum gepostet mal sehen was da raus kommt
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Bei Internet und Telefon ist Kabel Deutschland bis zur Dose zuständig.
Wenn das eben nicht geht, ruf bei KDG an und lass Dir ein Techniker schicken.
Entweder der schließt dieses an und es läuft oder er kann es nicht anschließen und meldet das zurück. Dann wirst du ggf aus den Vertrag gelassen.
Wenn das eben nicht geht, ruf bei KDG an und lass Dir ein Techniker schicken.
Entweder der schließt dieses an und es läuft oder er kann es nicht anschließen und meldet das zurück. Dann wirst du ggf aus den Vertrag gelassen.
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Re: Subunternehmer verlangt 5€
Bei Kabel Internet/Phone beansprucht KDG das Modem als zum eigenen Netz zugehörig.kabel_fan hat geschrieben: Stimmt das eigentlich, dass KDG nur bis zum HÜP zuständig ist?
Auszug aus der Stellungnahme an das BMWi
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S ... b=true.pdfDabei sind die technologischen Besonderheiten der Kabelnetze zu berücksichtigen
und das Kabelmodem ist als Bestandteil des Netzes anzuerkennen.
Das wird hier aber wahrscheinlich nicht viel helfen. Falls gekündigt werden soll, ist m.E. am besten eine ordentliche Kündigung durchzuführen.