32 Vertrag - Fritzbox defekt

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guenter24
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von guenter24 »

4element hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:Auf den Vergleich bin ich gespannt.<br abp="707">Bitte informiere uns über das Ergebnis. :fahne:
du hast Probleme ....hast es noch immer nicht verkraftet oder bist von KD^^
Fabian hat geschrieben:
4element hat geschrieben:<br abp="677">Nein, ich will raus aus den Vertrag und das ist möglich in Rahmen eines Vergleiches.
<br abp="678"><br abp="679">Mit einer defekten Homebox 1 (Fritzbox 7270) können die vertraglichen Leistungen bezüglich Telefonie nicht erbracht werden.<br abp="680">Die Homebox 1 ghört nach derzeitiger Regelung noch zum KDG Netz, obwohl sie Eigentum des TE ist.<br abp="681"><br abp="682">Die vertraglichen Leistungen können deshalb nur erbracht werden, wenn eine funktionierende Homebox 1 beim TE bereitgestellt wird.<br abp="683"><br abp="684">Da KDG aber nicht bereit ist eine FB 7270 als Homebox 1 freizuschalten und nur eine Vertragsänderung anbietet, ist eine außerordentliche Kündigung m.E. gerechtfertigt.
richtig, so sieht es die Rechtsberatung auch, die Bereitstellung der Tel.Daten auf dem Moden alleine genügt nicht, da gibt's es auch schon ein Urteil. :grin:



somit ist es für mich erledigt, Rest übernimmt die RS. :grin:
Die Meinung des Rechtsanwaltes muss nicht zwangsläufig auch die Meinung des befassten Gerichtes sein.
Also bitte den Ausgang des Verfahrens hier mitteilen!
Hast Du zu diesem Urteil auch ein Aktenzeichen, dass man das mal nachlesen kann? :kaffee:
Oftmals wird ja DSL und DOCSIS in einen Topf geworfen.

Nebenbei: Ein Rechtsanwalt verdient immer bei solchen Streitigkeiten, egal wie es letztendlich entschieden wird. :wink:
4element
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von 4element »

Der/die Rechtsanwälte gehören zu der Rechtsschutzversicherung, sind also Angestellte oder unter Vertrag. Mich kostet es nichts, daher kann ich nur gewinnen. Das eine Versicherung bei einen so kleinen Streitwert diese Sache übernimmt, finde ich in Ordnung. :grin:

Mir geht es ums Prinzip. Werde mir einen VDSL-Vertrag besorgen und gut ist es, ganz egal wie die Sache ausgeht. Im schlimmsten Fall verliere ich 200 Euro, wo beide Verträge gemeinsam laufen. Dachte einfach, das es hier schon mehrmals um dieses Thema ging, war von meiner Seite eine Fehleinschätzung. :kaffee:

Hätte ich keine Versicherung , würde ich einfach KD auslaufen lassen und die 200 Euro abschreiben....der Aufwand (Telefonie und hier) ist es eigentlich nicht wert und daher passiert in den meisten Fällen nichts. :|

so Long

PS der Mac-Trick funktioniert einwandfrei und sowas kommt von KD-Support :wink2: Aber bald hab ich einen Monatsvertrag bei einen VDSL-Anbieter und gut ist es. :grin:
guenter24
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von guenter24 »

4element hat geschrieben:(...) Werde mir einen VDSL-Vertrag besorgen und gut ist es, ganz egal wie die Sache ausgeht. Im schlimmsten Fall verliere ich 200 Euro, wo beide Verträge gemeinsam laufen.
Jetzt wissen wir endlich, um was es Dir wirklich geht! :D
Da hat berlin69er gleich erkannt! :wink:
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Krummlasche
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von Krummlasche »

4element hat geschrieben: Werde mir einen VDSL-Vertrag besorgen und gut ist es
Oh, da wird man aber traurig sein, dich als Kunden zu verlieren :fahne: .

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Harris
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von Harris »

Noch ein kleiner Tipp/Hinweis:

Wende dich doch an die Bundesnetzagentur... dein Beispiel ist ein 1A Beispiel wieso es schwachsinnig ist das Endgerät durch KDG vorgeben zu lassen...

Bzw. ich würde alternativ die Klage erweitern um einen Punkt "Herausgabe der IP-Telefonie-Daten". Es kann und darf nicht sein das KDG auf der einen Seite sagt "Telefonie gibt es nur mit der von uns gelieferten Fritzbox" gleichzeitig jedoch keine Fritzbox mehr liefern kann. (Die Miet-Fbox zähle ich als anderes Produkt da anderes Konzept).

Edit: Ich würde sogar NUR auf diesen Punkt der nicht Vertragseinhaltung zielen... im Rahmen eines Vergleichs kann man dann die Kündigung akzeptieren (+ Übernahme der Anwaltskosten (unabhängig von der RV ;) )). Halt uns auf jeden Fall auf dem laufenden. Ich sehe bei mir schon den selben Fall auf mich zukommen...
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berlin69er
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von berlin69er »

Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte die BNetzA oder gar ein Gericht da agieren? KDG kann doch sehr wohl weiter liefern: Telefonie läuft dann über das Modem. Solange das genutzt werden kann, ist der Vertrag erfüllt.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben:Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte die BNetzA oder gar ein Gericht da agieren?
Hierbei geht es um das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
, speziell den § 5 Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber
berlin69er hat geschrieben:KDG kann doch sehr wohl weiter liefern: Telefonie läuft dann über das Modem. Solange das genutzt werden kann, ist der Vertrag erfüllt.
Das wäre ein Vertrag mit einer anderen Netzzugangsschnittstelle mit geringerer Funktionalität, z.B. ohne S0-Schnittstelle für ISDN.

AVM leistet meines Wissens im übrigen 5 Jahre Garantie auf die Fritzbox.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von berlin69er »

Ich sehe da keinerlei Ansatz, da die hintergeschaltete Box ja nicht zum Vertrag gehört, sondern dem Kunden. Ist ISDN Vertragsbestandteil? Und Zukunftsmusik bringt dem TE erstmal nichts.
Ja, es waren 5 Jahre. Da der TE aber an einer Lösung, wie z.B. Erwerb einer gebrauchten Fritzbox, die mal bei KDG gelaufen ist und dann wieder eingepflegt werden könnte ja nicht interessiert ist, haben sich solche Fragen erledigt. Da nicht mal die Frage nach dem Defekt beantwortet wird, gehe ich eher von einem Vertrags- und keinem Technikproblem aus...
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben: Ist ISDN Vertragsbestandteil?
Ja, sicher. Die Schnittstellen mussten auch der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
§ 5 Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind verpflichtet,
1.   genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen
und zu veröffentlichen sowie der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen unmittelbar mitzuteilen und
2.   regelmäßig alle aktualisierten Beschreibungen dieser Netzschnittstellen zu veröffentlichen und der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen unmittelbar mitzuteilen.
Es bleibt aber festzustellen, dass KDG nach der 5 jährigen Garantiefrist bei defekten Homebox-1 nur noch Vertragsänderungen anbietet.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt

Beitrag von guenter24 »

Fabian hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben: Ist ISDN Vertragsbestandteil?
Ja, sicher. Die Schnittstellen mussten auch der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
§ 5 Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind verpflichtet,
1.   genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen
und zu veröffentlichen sowie der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen unmittelbar mitzuteilen und
2.   regelmäßig alle aktualisierten Beschreibungen dieser Netzschnittstellen zu veröffentlichen und der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen unmittelbar mitzuteilen.
Es bleibt aber festzustellen, dass KDG nach der 5 jährigen Garantiefrist bei defekten Homebox-1 nur noch Vertragsänderungen anbietet.
Die ISDN-Schnittstelle ist im zugrundel iegenden Falle aber in der kundeneigenen Fritzbox!
Diese Box hat der TE, wenn auch subventioniert, von KDG gekauft und nicht gemietet.

Die VoC/VoIP-Schnittstelle am KDG-eigenen Modem ist der BNetzA sicherlich mitgeteilt worden und auch genehmigt.

Wieso sollte KDG der BNetzA etwas zu den Schnittstellen/Merkmalen des kundeneigenen Gerätes mitteilen?

KDG hat bei diesem Kunden keine ISDN-Schnittstelle bereit gestellt.
Auch in den Vertragsunterlagen wird sich zu diesem Leistungsmermal nichts finden.

Dürfte wohl so ähnlich sein, wie wenn ein (Alt-)Kunde sich einen Stollmann-Adapter beschafft und damit aus den zwei
analogen Anschlüssen des KDG-Modem ein ISDN-Anschluss macht.