Die Meinung des Rechtsanwaltes muss nicht zwangsläufig auch die Meinung des befassten Gerichtes sein.4element hat geschrieben:du hast Probleme ....hast es noch immer nicht verkraftet oder bist von KD^^guenter24 hat geschrieben:Auf den Vergleich bin ich gespannt.<br abp="707">Bitte informiere uns über das Ergebnis.
richtig, so sieht es die Rechtsberatung auch, die Bereitstellung der Tel.Daten auf dem Moden alleine genügt nicht, da gibt's es auch schon ein Urteil.Fabian hat geschrieben:<br abp="678"><br abp="679">Mit einer defekten Homebox 1 (Fritzbox 7270) können die vertraglichen Leistungen bezüglich Telefonie nicht erbracht werden.<br abp="680">Die Homebox 1 ghört nach derzeitiger Regelung noch zum KDG Netz, obwohl sie Eigentum des TE ist.<br abp="681"><br abp="682">Die vertraglichen Leistungen können deshalb nur erbracht werden, wenn eine funktionierende Homebox 1 beim TE bereitgestellt wird.<br abp="683"><br abp="684">Da KDG aber nicht bereit ist eine FB 7270 als Homebox 1 freizuschalten und nur eine Vertragsänderung anbietet, ist eine außerordentliche Kündigung m.E. gerechtfertigt.4element hat geschrieben:<br abp="677">Nein, ich will raus aus den Vertrag und das ist möglich in Rahmen eines Vergleiches.
somit ist es für mich erledigt, Rest übernimmt die RS.
Also bitte den Ausgang des Verfahrens hier mitteilen!
Hast Du zu diesem Urteil auch ein Aktenzeichen, dass man das mal nachlesen kann?
Oftmals wird ja DSL und DOCSIS in einen Topf geworfen.
Nebenbei: Ein Rechtsanwalt verdient immer bei solchen Streitigkeiten, egal wie es letztendlich entschieden wird.