Vertrag 'Internet & Telefon 32' wurde im August 2011 abgeschlossen. Dieser verlängerte sich ja immer um weitere 12 Monate bei Untätigkeit seitens des Kunden.
Nun wurde dieser fristgerecht (Mitte Juni, ...also 9 Wochen vorher) von mir schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit (...Anfang September 2015) gekündigt.
Jetzt schreibt KD kackfrech zurück, daß der Vertrag erst September 2016 endet.
In den zum Auftragszeitpunkt vorliegenden AGB (Stand August 2011) hieß es dort:
Mal ganz davon abgesehen, daß ja lt. Urteil von November 2013 des Amtsgerichts München die automatische Verlängerung von KD-Verträge nicht zulässig ist, da "...weder die Auftragsbestätigung, noch die AGBs eine Klausel über die automatische Verlängerung enthalten", und eine Kündigung damit jederzeit möglich wäre, fällt mein Kündigungsschreiben darüber hinaus sogar noch in die Kündigungsfrist von 6 Wochen.10.1 Der Vertrag ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Ich meine mich darüber hinaus felsenfest erinnern zu können, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages laut der ominösen LB/PL eine Kündigungsfrist von 6 Wochen angegeben war.
Hat zufällig jemand die LB/PL von Kabel Deutschland von 2011 verfügbar ...oder kann ein Vertragsinhaber, dessen Vertrag ebenfalls aus dem 3./4. Quartal 2011 stammt, bestätigen, daß die Kündigungsfrist bei den damals abgeschlossenen Verträgen bei 6 Wochen lag bzw. liegt ?
Habe mich schon totgesucht nach diesem "Zusatz-Dokument LB/PL (Werbeflyer)", aber nichts gefunden, obwohl ich eigentlich damals jeden "Mist" abgeheftet habe.
Dankeschön im voraus, Guys...
KDnichtmehrganzrichtig ?