Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

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Sommergoldhaehnchen
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Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von Sommergoldhaehnchen »

Hallo, liebe Community,

ich bin wirklich auf eure Hilfe angewiesen. Es geht, kurz gesagt, darum, dass sich KDG weigert, ihre Vertragsbestimmungen einzuhalten und mich zu höheren Tarifentgelten zwingen will.

Im Frühjahr 2014 (um den Mai herum) gab es ein preisgünstiges Online-Angebot für Neukunden: 1 Jahr lang Internet & Telefon 100 für 19,99€ und ab dem 2. Jahr steht einem frei, ob man bei 100Mbit/s bleiben oder zur halben Geschwindigkeit (50Mbit/s) wechseln will. Halbiert man die Geschwindigkeit, bleibt der Preis mit 19,99€ gleich. Bleibt man bei 100Mbit/s, steigt der Preis.
Könnt ihr das bestätigen? Dieses Angebot existierte wirklich nur online.
Auf jeden Fall rief ich an und vereinbarte, dass mein Vertrag zum September 2014 beendet und ein neuer Vertrag mit den eben beschriebenen Neukundenkonditionen geschlossen werden solle.
Ich sagte ausdrücklich, dass ich auf 50Mbit/s herabgesetzt werden möchte nach einem Jahr, damit der Preis gleich bleibt.
Die KDG-Kollegin am Telefon hatte einen Fehler gemacht und nur die Kündigung vermerkt, sodass ich, als es mir im September auffiel, erneut anrufen musste. Allerdings hatten sich die Konditionen da dann bereits geändert. Sie wurden deutlich schlechter. Aber aus "Kulanz" und weil die Kollegin vom Mai 2014 offensichtlich einen Fehler gemacht hatte, wurde mir der neue Vertrag zu den online-Konditionen vom Mai 2014 geschlossen. So wurde es mir am Telefon zumindest gesagt. Eine Auftragsbestätigung hatte ich nie erhalten.
Als jetzt im September 2015 das 1. Jahr um war, liefen die 100Mbit/s einfach weiter und ich wurde statt 19,99€ mit 39,90€ belastet.
Ich rief erneut an und der Fehler wurde behoben. Ich surfe jetzt mit 50Mbit/s.
Beim Tarifentgeld stellt sich KDG jedoch auf stur: Kulanterweise belasten sie mich mit 32,90€, jener Preis vom Oktober 2014, welcher angeblich auch in einer Auftragsbestätigung steht, die ich ja nie erhalten hatte. Aber sie wollen nicht akzeptieren, dass ich einen Vetrag abgeschlossen habe zu den Konditionen vom Mai 2014, nämlich 19,99€ für 50Mbit/s.
Der Schriftwechsel geht nun schon ein paar Wochen und KDG will mir nicht entgegenkommen.

Könnt ihr mir helfen? Meint ihr, ich soll mit Anwalt drohen? Meine Freundin ist übrigens Zeugin von dem Telefonat vom Mai 2014.

Bitte helft mir.

Liebe Grüße
das Sommergoldhähnchen. ;-)
Zuletzt geändert von HH-TV-Fan am 08.10.2015, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Threadtitel geändert, siehe auch Anmerkung von Trebo
Silverio
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von Silverio »

Hallo Sommergoldhaehnchen,

dein Thread war doppelt erstellt, einen der beiden Threads habe ich gelöscht.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
reneromann
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von reneromann »

Erst einmal: Wenn du vor deinem Vertragabschluss im Oktober '14 nicht mindestens 3 Monate KEIN Kunde warst, bist du kein Neukunde. Punkt...

Weiterhin: DU hättest AKTIV selbst den 100er auf den 50er kündigen müssen - hast du wohl nicht rechtzeitig genug gemacht.

Und weiterhin gelten NICHT die Preise irgendwelcher Angebote aus Mai '14, wenn du im Oktober '14 einen Vertrag schließt.
Schau in deinen Vertragsunterlagen vom Oktober '14 nach, was dort für Preise genannt wurden - denn Mitte '14 wurden die Preise angepasst.
Und die I&P-50 MBit/s-Leitung gab's noch nie für 19,95 Euro - die kostete mindestens mal 29,95 (nach Ablauf der Sonderkonditionen von 19,95 Euro), wurde aber Mitte '14 auf 32,95 angehoben.

Und solange du in dienen Unterlagen nicht schriftlich irgendwelche Konditionen von Mai '14 bestätigt bekommen hast, sind sämtliche mündlichen Nebenabreden völlig irrelevant (steht aber auch in den zugesendeten Unterlagen, dass keine mündlichen Nebenabreden existieren). Denn der Mitarbeiter am Telefon ist nicht berechtigt, irgendwelche mündlichen Nebenabreden zum Vertrag zu treffen - nur das was schriftlich fixiert ist, gilt! Und da kannst du dich so bockig stellen, wie du willst - selbst Zeugen oder eine Gesprächsaufzeichnung von Mai '14 helfen da nicht. Zumal du deinen Vertrag ja nicht im Mai '14, sondern -wie du selbst sagtest- im Oktober '14 geschlossen hast. Ergo müsstest du jetzt auch einen Zeugen benennen, welcher den Vertragsschluss im Oktober '14 bezeugen kann (und ich glaube kaum, dass ein Gericht einem Zeugen Glauben schenken wird, dass dieser sich an den genauen Wortlaut des Gesprächs von Oktober '14 erinnern kann).
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berlin69er
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von berlin69er »

reneromann hat geschrieben:Und die I&P-50 MBit/s-Leitung gab's noch nie für 19,95 Euro - die kostete mindestens mal 29,95 (nach Ablauf der Sonderkonditionen von 19,95 Euro), wurde aber Mitte '14 auf 32,95 angehoben.
Das kann ich bestätigen, denn ich hatte den Vertrag auch: 1. Jahr 100er für 19,90€, dann Wechsel auf 50er, zu 29,90€ möglich oder bei 100er bleiben, für 39,90€.
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Trebo
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von Trebo »

Sommergoldhaehnchen hat geschrieben:KDG begeht Vertragsbruch
Ich bin kein Jurist, aber IMHO geht das über eine freie Meinungsäußerung hinaus.

Hetzparole der anderen Art. Auch dagegen sollte man vorgehen. Es wird langsam Zeit dass die Leute begreifen,
dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

§ 186 Strafgesetzbuch (Üble Nachrede)
§ 187 Strafgesetzbuch (Verleumdung)
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Nicht überall, wo kein Smiley ist, ist auch kein Witz drin
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Sommergoldhaehnchen
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von Sommergoldhaehnchen »

Es ist keine üble Nachrede oder Verleumdung, wenn es auf Tatsachen beruht.
Mag sein, dass man Verträge immer schriftlich abschließen sollte - hinterher ist man immer schlauer - aber wenn ich die Kundenbetreuerin von KDG auf dieses Angebot anspreche, ihr sage, dass ich ja kein Neukunde bin, sie meint, dass das kein Problem sei, dass ich einfach kündigen und den neuen Vertrag mit Neukundenkonditionen für September 2014 sofort abschließen und es im neuen Vertrag hinterlegt werden kann, dass die 100 nach einem Jahr auf 50 reduziert werden, dann glaube ich ihr natürlich und schließe den Vertrag so ab.
Wenn mir hier gesagt wird, dass mündliche Absprachen ungültig sind und die Kundenbetreuer das wissen, dann ist das illegal und nicht in Ordnung.
Mir geht es schlicht darum, dass mir am Telefon Dinge suggeriert werden, die dann so nicht eingehalten werden.
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von reneromann »

Gerade um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, verschickt KD generell die Vertragsunterlagen per Brief an das Gegenüber.
Und in eben jenen schriftlichen Vertragsunterlagen -zu deren Prüfung du ja ein 2-wöchiges Widerrufsrecht hast- steht auch schwarz auf weiß, was vereinbart wurde.

Das die Damen und Herren am Telefon einem gerne das Goldene vom Himmel herab versprechen, sollte aber mittlerweile schon längst bekannt sein und hat nichts mit KD zu tun.
Insbesondere wenn es externe Dienste sind, die ggfs. sogar Provision für Vertragsabschlüsse bekommen, wird es denen immer daran liegen, dass der Vertrag geschlossen wird. Ob du wirklich damit einverstanden bist oder nicht, ist denen völlig egal...

Und was mündliche Nebenabreden anbetrifft:
Ein Kundenberater KANN diese Nebenabreden in den (schriftlichen) Vertrag mit aufnehmen - dann stehen die aber auch genau so in der schriftlichen Auftragsbestätigung drin.
Sollte er dies nicht tun, kann KD von diesen Nebenabreden nichts wissen - und wird sich (logischerweise) auch nicht daran gebunden fühlen.

Was den Preis anbetrifft: Da ist dir ja mittlerweile schon erklärt worden, dass die 19,95 im 2. Jahr definitiv nicht gelten (egal ob 50 oder 100 MBit/s).
Sommergoldhaehnchen
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von Sommergoldhaehnchen »

Aber ich habe doch diese Auftragsbestätigung nie bekommen. Wie kann denn dann überhaupt der bestehende Vertrag beendet worden sein?

Außerdem habe ich bei KD angerufen in der Vertragsabteilung. Wenn die telefonisch dort meinen Vertrag ändern können, sind sie ja offensichtlich schon verpflichtet, die Wahrheit zu erzählen und keine Lockvogelangebote zu machen.

Wenn mir hier bewiesen werden kann, dass die 50 im 2. Jahr 29,90€ kosteten, dann werde ich das akzeptieren.

Dann erwarte ich aber von KD auch, dass sie mir das so sagen und sich an den telefonischen Vertragsabschluss halten und nicht so tun sollen, als hätte es dieses Gespräch nicht gegeben. Denn auch wenn es nur 3€ im Monat sind, an Vertragsabsprachen halt man sich und für die Fehler, die KD macht, muss ich nicht meinen Geldbeutel hinhalten.
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von reneromann »

Wenn du den bestehenden Vertrag (schriftlich!) gekündigt hast, dann muss das Gegenüber gar nichts mehr dazu schreiben.
Kündigungen sind einseitig wirksam werdende Willenserklärungen, welche für beide Seiten bindend sind. Wenn deine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen ist, so wird diese mit Eingang automatisch rechtskräftig. KD brauch dir da auch nichts mehr bestätigen, weil es seitens KD keine Bestätigungspflicht der Kündigung gibt. Du kannst höchstens höflich darum bitten, dass der Eingang der Kündigung mitsamt dem Termin bestätigt wird - aber selbst das muss das Gegenüber nicht machen.

Und ich bin mir zu 99 % sicher, dass KD dir die Vertragsdaten zugeschickt hat.
Da ich jedoch auch weiß, dass diese Schreiben ähnlich wie ein Werbebrief aussehen, könnte es sein, dass du den Brief damals in die "Rundablage P" befördert hast. Denn diesem Schreiben liegt neben dem Anschreiben ein Ausdruck der AGB (relativ dünnes Papier, 1 Seite A4) auch ein Flyer mit den Produktbeschreibungen bei.
Wenn mir hier bewiesen werden kann, dass die 50 im 2. Jahr 29,90€ kosteten, dann werde ich das akzeptieren.
Nicht dir muss bewiesen werden, dass das 2. Jahr 29,90 € kostet, sondern DU musst beweisen, dass der Vertrag über 19,90 Euro geschlossen wurde!
DU bist in der Bringpflicht, nicht KD! KD hat dir eben jene Ausfertigung der Vertragsunterlagen schriftlich per Brief zugeschickt - und alleine diese Vertragsunterlagen (welche auch KD noch vorliegen) gelten!
Wenn du der Meinung bist, dass diese Unterlagen fehlerhaft sind, steht es dir gerne frei, mittels einem Anwalt und ggfs. per Gericht es feststellen zu lassen, dass dir damals etwas anderes verkauft wurde - aber wie gesagt, da bist alleine du erst einmal in der Bringpflicht! Irgendwelche (angeblichen) telefonischen Aussagen sind dabei -sofern im schriftlichen Vertrag nicht fixiert- hinfällig!
Denn auch wenn es nur 3€ im Monat sind, an Vertragsabsprachen halt man sich und für die Fehler, die KD macht, muss ich nicht meinen Geldbeutel hinhalten.
Wenn du dieser Meinung bist, geh zu einem Anwalt deines Vertrauens - der wird dir aber genau auch das sagen, was hier schon mehrfach im Forum stand: Ohne (schriftliche) Beweise/schriftliche Vertragsunterlagen stehen deine Chancen vor Gericht mehr als schlecht, da auch nur einen Cent rauszuholen!
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Re: Hält sich die KDG nicht an vertragliche Zusagen?

Beitrag von HH-TV-Fan »

Trebo hat geschrieben:
Sommergoldhaehnchen hat geschrieben:KDG begeht Vertragsbruch
Ich bin kein Jurist, aber IMHO geht das über eine freie Meinungsäußerung hinaus.

Hetzparole der anderen Art. Auch dagegen sollte man vorgehen. Es wird langsam Zeit dass die Leute begreifen,
dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

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Dein Einwand ist berechtigt, ich habe daher den Threadtitel, und daraus folgend auch den Betreff aller weiteren Beiträge mal etwas abgemildert.
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