Vertrag kündigen ?

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Martin91652
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Vertrag kündigen ?

Beitrag von Martin91652 »

Also ich hab eine Frage.
So leid es mit tut aber ich hab vor den Vertrag von KD zu kündigen, da seid fast 1 Jahr eine Störung in der Leitung besteht und die in erst 4-5 Monaten repariert werden kann laut KD Mitarbeitern.
Da die Leitung einfach nichtmehr zumutbar ist, sehe ich keine andere Wahl ( 600kbs und krasse einbrüche, anstatt 100k ist kein Internet mehr )

Nun meine Frage.
Der Vertrag läuft erst in ca 7 Monaten aus, kann ich da vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen ?
Und wenn ja muss ich da extra nochmal eine Frist setzen dass ich kündige wenn die Störung nicht in 2 Wochen behoben ist ( was ja leider erst in ca 5 Monaten machbar ist )
Und zweitens ( Kann ich das per Telephon ? )
reneromann
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Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von reneromann »

Martin91652 hat geschrieben:Also ich hab eine Frage.
So leid es mit tut aber ich hab vor den Vertrag von KD zu kündigen, da seid fast 1 Jahr eine Störung in der Leitung besteht und die in erst 4-5 Monaten repariert werden kann laut KD Mitarbeitern.
Da die Leitung einfach nichtmehr zumutbar ist, sehe ich keine andere Wahl ( 600kbs und krasse einbrüche, anstatt 100k ist kein Internet mehr )
Hört sich nach Segmentüberlastung an. Das wird nicht "repariert" und ist auch kein "Schaden", sondern schlichtweg eine Überbuchung des Segments, an dem du hängst.
KD hat dort also zu viele Kunden angeschlossen...
Nun meine Frage.
Der Vertrag läuft erst in ca 7 Monaten aus, kann ich da vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen ?
Ein "Sonderkündigungsrecht" gibt es nicht.
Das auf was du höchstwahrscheinlich hinaus willst, ist eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 314 BGB).
Und wenn ja muss ich da extra nochmal eine Frist setzen dass ich kündige wenn die Störung nicht in 2 Wochen behoben ist ( was ja leider erst in ca 5 Monaten machbar ist )
Sofern bisher noch keinerlei (erfolglose) Fristsetzung erfolgte, musst du nochmal eine Frist zur Entstörung setzen.
Erst wenn diese (angemessene) Frist angelaufen ist, kannst du aufgrund § 314 BGB kündigen.
Und zweitens ( Kann ich das per Telephon ? )
Kündigungen bedürfen ZWINGEND(!!!!!!!) der Schriftform(!!!!!).
Heißt: Entweder per Brief -oder- per Fax -oder- per Kontaktformular auf der Homepage.

Übrigens gilt dies auch für die Fristsetzung - eine Fristsetzung über das Telefon kann später nämlich nicht mehr nachvollzogen werden, was bei Streitfällen dazu führt, dass diese Fristsetzung hinfällig ist.
Und sollte keine (schriftliche) Fristsetzung erfolgt sein, ist eine Kündigung aus wichtigem Grund nicht haltbar.

Und noch was: Sollte dieser Zustand schon länger andauern, du ihn aber bisher "ignoriert" oder mit Gutschriften "ausgesessen" haben, kann eine jetzige Kündigung nach § 314 BGB problematisch werden - denn hier könnte ggfs. der wichtige Grund (die erhebliche Einschränkung der Leistung) wegfallen, da diese ja dann durch z.B. die Gutschriften -oder- fehlende (schriftliche) Störungsmeldungen nicht mehr als so wichtig anerkannt werden könnte.
kabel_fan
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Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von kabel_fan »

Wenn du nachweisen kannst, dass KD/VF erst in einigen Monaten die vertraglichen Pflichten erfüllen will (z.B. durch einen Brief) braucht es meiner Meinung nach keine Fristsetzung. Wozu auch? Und auch Schriftform ist nicht vorgeschrieben, denn das würde bedeuten, die Kündigung müsse eigenhändig unterschrieben sein.
Ein klein wenig übertreibt hier der geschätzte Vorschreiber schon.
Viel wichtiger ist der Hinweis, dass KD/VF gerne Kündigungsbestätigungen verschickt, die als Endedatum das reguläre Vertragsende ausweisen. EIn unfairer Taschenspielertrick, den man nicht beachten muss. Die Kündigung uist mit Zugang wirksam und ich kann mir nicht vorstellen, dass in Fällen von anhaltender Bandbreitenbeeinträchtigung KD/VF das Risiko eingeht, den Rechtsweg zu beschreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass du für die Vergangenheit Gutschriften erhalten haben solltest.
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben:Wenn du nachweisen kannst, dass KD/VF erst in einigen Monaten die vertraglichen Pflichten erfüllen will (z.B. durch einen Brief) braucht es meiner Meinung nach keine Fristsetzung.
Sofern KD vorher aufgefordert wurde, die vertraglich zugesicherten Pflichten einzuhalten und KD dies schriftlich herausgibt, ist eine weitere Fristsetzung auch meiner Meinung nach entbehrlich.
Schließlich hat das Gegenüber dann ja klar zu erkennen gegeben, dass es den vertraglichen Pflichten (auf Zeit) nicht nachkommen will - was durchaus ein wichtiger Grund sein dürfte.
Hier ist aber wichtig, dass man diese Aussage wirklich beweiskräftig hat - ein Telefonmitschnitt der HL reicht dafür nicht aus, da die HL-Mitarbeiter keinesfalls zu solchen Aussagen berechtigt sind/wären, zumal einem Telefonmitschnitt im Vorfeld des Telefonats zugestimmt werden müsste. Auch die Ausstellung von Gutschriften reicht noch nicht als Beweis aus, da diese Gutschriften i.d.R. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
Wozu auch?
Wenn du dir § 314 BGB durchgelesen hättest, wüsstest du auch, dass eine angemessene Frist zur Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (=> d.h. Geschwindigkeit) gesetzt werden muss, vorausgesetzt das Gegenüber verweigert die Leistung nicht endgültig.
Gerade zu Beweiszwecken müsste eine solche Mangelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung alleine schon schriftlich erfolgen (egal ob per Fax/Brief oder Kontaktformular) - wichtig ist, dass der Beweis über den Eingang beim Gegenüber erbracht werden kann.
Und auch Schriftform ist nicht vorgeschrieben, denn das würde bedeuten, die Kündigung müsse eigenhändig unterschrieben sein.
Neben der gesetzlichen Schriftform (welche der eigenhändigen Unterschrift bedarf und somit Fax und Kontaktformular explizit ausschließt) gibt es noch die Textform (bedarf keiner Unterschrift) oder die vereinfachte Schriftform (bei der zwar eine Unterschrift vorhanden sein muss, diese jedoch auch per Fax oder elektronisch übertragen werden darf).
Die Kündigung bedarf jedoch mindestens der Textform, ergo ist eine Kündigung per Telefon -wie es der TO angefragt hatte- nicht möglich.
Alleine schon zu Beweiszwecken wäre eine telefonische Kündigung der reinste "Horror".
Viel wichtiger ist der Hinweis, dass KD/VF gerne Kündigungsbestätigungen verschickt, die als Endedatum das reguläre Vertragsende ausweisen. EIn unfairer Taschenspielertrick, den man nicht beachten muss. Die Kündigung uist mit Zugang wirksam und ich kann mir nicht vorstellen, dass in Fällen von anhaltender Bandbreitenbeeinträchtigung KD/VF das Risiko eingeht, den Rechtsweg zu beschreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass du für die Vergangenheit Gutschriften erhalten haben solltest.
Die Frage ist, wer das Vertragsende oder die weitere Vertragsbindung nachweisen muss.
Insbesondere die Kündigung nach § 314 BGB (=> Kündigung aus wichtigem Grund) muss seitens KD keinesfalls akzeptiert werden. Es ist auch keinesfalls ein Taschenspielertrick, die Kündigungsbestätigung mit dem regulären Endedatum zu versehen. Kündigungen entfalten zwar mit Zugang ihre Wirkung, jedoch kann KD deren Wirksamkeit auch per se bestreiten (was sie mit der Kündigung zum regulären Endtermin ja auch tun).
KD wird sich jedoch dreimal überlegen, ob sie weitere Forderungen aus einer solchen Kündigung per RA einklagen wird (was sie theoretisch tun könnten) oder ob sie es, gerade aufgrund des Risikos im Prozess zu verlieren, einfach sein lassen.
Martin91652
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Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von Martin91652 »

reneromann hat geschrieben:Hört sich nach Segmentüberlastung an. Das wird nicht "repariert" und ist auch kein "Schaden", sondern schlichtweg eine Überbuchung des Segments, an dem du hängst.
KD hat dort also zu viele Kunden angeschlossen...
Kann ich nicht genau sagen, mir wurde mehrfach am Telephon gesagt dass eine Störung in meiner Gegend vorliegt, so soll es im PC stehen und auch das die Bauarbeiten erst März anstehen.
So steht es bei ihnen ja auch im pc, und das vor dem 3 nichts gemacht werden kann ( Deswegen auch die Frage ob ich da extra nochmal eine Frist setzen muss )

reneromann hat geschrieben:Und noch was: Sollte dieser Zustand schon länger andauern, du ihn aber bisher "ignoriert" oder mit Gutschriften "ausgesessen" haben, kann eine jetzige Kündigung nach § 314 BGB problematisch werden - denn hier könnte ggfs. der wichtige Grund (die erhebliche Einschränkung der Leistung) wegfallen, da diese ja dann durch z.B. die Gutschriften -oder- fehlende (schriftliche) Störungsmeldungen nicht mehr als so wichtig anerkannt werden könnte.
Na toll ;( Ich hab mich da min 5 mal beschwert und mir wurden immer wieder Gutschriften in den [zensiert] geschoben, und mir wurde immer gesagt das man leider vor dem 3 nichts machen kann )
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Menne
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Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von Menne »

Poste mal die Modemwerte, Modem , PLZ!
Der Glubb is a Depp!
reneromann
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Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von reneromann »

Martin91652 hat geschrieben:
reneromann hat geschrieben:Hört sich nach Segmentüberlastung an. Das wird nicht "repariert" und ist auch kein "Schaden", sondern schlichtweg eine Überbuchung des Segments, an dem du hängst.
KD hat dort also zu viele Kunden angeschlossen...
Kann ich nicht genau sagen, mir wurde mehrfach am Telephon gesagt dass eine Störung in meiner Gegend vorliegt, so soll es im PC stehen und auch das die Bauarbeiten erst März anstehen.
So steht es bei ihnen ja auch im pc, und das vor dem 3 nichts gemacht werden kann ( Deswegen auch die Frage ob ich da extra nochmal eine Frist setzen muss )
Das ist keine Störung! Eine Segmentüberlastung ist KEINE Störung, auch wenn es gerne von der Hotline als solches bezeichnet wird.
Da wurden schlichtweg viel zu viele Leute an das Segment angeschlossen, höchstwahrscheinlich weil kein oder nur langsames DSL in der Region verfügbar war.

Vergleiche es mit einer 2-spurigen Autobahn: Solange dort nur 1000 Fahrzeuge pro Stunde dort fahren, d.h. alle 4 Sekunden ein Auto, kann jeder auch mit 130 über die Bahn fahren, ohne sich in die Quere zu kommen. Wenn jetzt aber 10000 Autos pro Stunde da lang wollen, d.h. alle 0,4 Sekunden ein Auto, gibt's einen riesigen Stau.

Das was KD jetzt so schmeichelhaft als "Störungsbeseitigung" bezeichnet, sind Segmentierungsarbeiten, d.h. man teilt das bestehende Netzsegment in mehrere Teile auf, damit die Anzahl der Kunden pro Teilsegment wieder in einen "vernünftigen" Rahmen fällt. Segmentierungsarbeiten sind aber nichts anderes als Netzausbau (um beim Straßenbeispiel zu bleiben: aus 2-spuriger Autobahn mach eine 3/4/...-spurige Autobahn).
Und ob dieser Netzausbau wirklich in 3...5 Monaten fertig ist, sei jetzt mal dahingestellt - denn zum Fertigstellungstermin wird gerne an der Hotline gelogen bis sich die Balken biegen (da die lieben Hotline-MA nämlich keine Einsicht in den Fortschritt der Segmentierungsarbeiten haben).
reneromann hat geschrieben:Und noch was: Sollte dieser Zustand schon länger andauern, du ihn aber bisher "ignoriert" oder mit Gutschriften "ausgesessen" haben, kann eine jetzige Kündigung nach § 314 BGB problematisch werden - denn hier könnte ggfs. der wichtige Grund (die erhebliche Einschränkung der Leistung) wegfallen, da diese ja dann durch z.B. die Gutschriften -oder- fehlende (schriftliche) Störungsmeldungen nicht mehr als so wichtig anerkannt werden könnte.
Na toll ;( Ich hab mich da min 5 mal beschwert und mir wurden immer wieder Gutschriften in den [zensiert] geschoben, und mir wurde immer gesagt das man leider vor dem 3 nichts machen kann )
Die Leute an der Hotline können da auch nichts machen - KD hat hier schlichtweg zu viele Anschlüsse im Segment geschaltet und gehofft, dass es irgendwie schon klappen wird bzw. jeder die Klappe hält.
Das was KD hier hätte machen müssen wären viel frühere Segmentierungsarbeiten gepaart mit einem Aufnahmestopp für Neuverträge.
Da KD aber nur das Geld der Kunden sieht, machen sie natürlich die Segmentierungsarbeiten erst dann, wenn's viel zu spät ist und versprechen den Kunden aber weiterhin das Blaue vom Himmel.

Für deine Situation gilt jetzt also: nochmalig schriftlich eine Frist setzen und bei erfolglosem Verstreichen der Frist mit Bezug auf §314 BGB kündigen.
Sollte sich KD querstellen, wirst du um einen Anwalt kaum herum kommen.
Menne hat geschrieben:Poste mal die Modemwerte, Modem , PLZ!
Die Modemwerte werden schon in Ordnung sein, ansonsten hätten die Hotliner schon viel früher einen Techniker rausgeschickt... ;-)
Das ist bei denen das Erste, was die prüfen...
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Vertrag kündigen ?

Beitrag von kabel_fan »

@reneromann
Wieso behauptest du, ich hätte § 314 BGB nicht gelesen?
Glaub mir, ich hab ihn nicht nur 1x gelesen.
Mehr will ich hier nicht diskutieren, nur einen Hinweis noch an den TE: KD//VF kann sich nicht quer stellen, die Kündigung ist wirksam sobald sie KD/VF erreicht hat.
Einen Anwalt brauchst du erst dann, wenn KD/VF bzw. ein beauftragtes Inkassounternehmen Klage einreichen sollte.

Nur eines noch, warum ich eine Fristsetzung für entbehrlich halte:
Wenn der Vertragspartner (nachweislich) bereits eingeräumt hat, dass der Mangel erst in einigen Monaten zu beseitigen ist, macht es keinen Sinn, nochmals eine Frist von wenigen Wochen zusetzen. Erfolgte darüber hinaus auch mehrmals eine Störungsmeldung die zu keiner Verbesserung der Situation führte, ist m.E. ein Fall von § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB gegeben.

Das war es jetzt aber wirklich, jede weitere juristische Diskussion gehört in ein anderes forum.

Und was den Vergleich mit der Autobahn angeht, ist der natürlich Unsinn. WENN alle Autos konstant mit 130km/h fahren gibt es keinerlei Stau. Es ist der Autobahn vollkommen egal. ob alle Zehntelsekunde ein Auto kommt, oder alle halbe Stunde.

Gefährlich (oder falsch) ist zudem die Aussage, an der hotline würde gelogen, bis sich die Balken biegen. Als CC-Agent wäre ich jetzt beleidigt, dass jemand ohne Einblick mich der Lüge bezichtigt!