Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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reneromann
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von reneromann »

Fabian hat geschrieben:[...]
reneromann hat geschrieben:Stillschweigende Verlängerungen sind dabei KEINE Veränderung des Vertrages, weil der bisherige Vertrag halt wie geschlossen unter den ursprünglichen Bedingungen fortgesetzt wird.
Das ist deine Meinung. Die Bundesnetzagentur sieht das anders, war für mich auch nicht selbstverständlich.
Es klingt aber logisch, denn der Netzabschlußpunkt ist die Multimediadose und nicht mehr ein Punkt hinter dem Kabelmodem oder Router. Wesentliche Bedingungen haben sich zum Vorteil des Kunden verbessert.
Da widersprichst du dir gerade erfolgreich selbst.
Die BNetzA kann meinen was sie will - rechtlich bindende Wirkung hat dies nicht, denn die hat alleine der Gesetzestext.
Und Fakt ist, dass im Gesetz KEINE rückwirkende Einführung für Altverträge vorgesehen ist. Somit MUSS VF gar nichts bei Altverträgen - sie können es aber freiwillig [analog zur Situation mit den Kündigungen bei Umzug in nichtversorgte Gebiete vor Einführung der TKG-Änderung].
reneromann hat geschrieben: Und die Umstellung von VoC auf VoIP wäre eine solche Veränderung, der VF jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zustimmen muss. Geschuldet ist laut Vertrag die Telefonie über VoC und nicht über VoIP - ergo muss dir VF auch keinerlei VoIP-Zugangsdaten zuschicken, weil Telefonie über VoIP nicht geschuldet ist.
Nun ist es aber so, daß ich bei einer Vertragsverlängerung der Telefonie über VoC nicht weiter zustimmen möchte. Was nun ?
Solange dann KD noch VoIP anbietet, und davon gehe ich aus, bestimme ich, mit was für einem Endgerät ich bei mir VoIP empfange. Ich erwarte dann auch die dafür notwendigen Zugangsdaten.
Da ich den Optimismus der Bundesnetzagentur nicht ganz teile, werde ich eine entsprechende Änderungskündigung auf den Weg bringen.
Du schreibst es ja schon selbst: Wenn du an den bisherigen Vertragsgegebenheiten nicht festhalten willst, bleibt dir nichts anderes als eine (Änderungs-)Kündigung.
Und da ist völlig unerheblich, ob KD derzeit schon Telefonie per VoIP anbietet oder nicht - du hast einen Vertrag mit VoC, ergo gilt VoC als geschuldet und nicht VoIP. Ansonsten könnte ich ja auch zur Telekom gehen und sagen, dass sie mir gefälligst 'nen ISDN-Signal auflegen sollen, da ich ein ISDN-Telefon habe, was am VoIP- bzw. Analoganschluss nicht funktioniert.

reneromann hat geschrieben:Heißt: VF kann nicht nach einem Gesetz zu etwas gezwungen werden, was erst nach Vertragsschluss gesetzlich geregelt wurde, sofern nicht explizit im Gesetz eine rückwirkende Anwendung FÜR ALLE Verträge vorgesehen ist. Und diese sieht die entsprechende Verordnung nicht vor - dort sind lediglich Neuverträge behandelt, nicht aber Altverträge!
Vertragsverlängerungen sind keine Altverträge, sondern eher Neuverträge, die bei Mobilfunkbetreibern deshalb auch mit kostengünstigen Smartphones belohnt werden.
Hier solltest du jetzt aber sauber unterscheiden:
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung [wie bei KD, sofern nicht gekündigt wird] ist ein Altvertrag!
Eine explizite Vertragsverlängerung [wie bei den Mobilfunkanbietern, wo du nochmal explizit unterschreibst, dich wieder auf 2 Jahre zu binden] ist ein Neuvertrag/eine explizite Vertragsveränderung!

Da KD derzeit keinerlei solche expliziten Verlängerungen wie beim Mobilfunk vornimmt, gibt's auch keine Chance dafür, dass darüber die neuen Bedingungen in den Vertrag einfließen. Ohne explizite Veränderung am Vertrag (und sei es "nur" die explizite Verlängerung wie beim Mobilfunk) ändert sich am Vertrag gar nichts.

reneromann hat geschrieben:Heißt also: Wer nach den neuen Regeln spielen will, MUSS kündigen/upgraden oder zumindest mit VF verhandeln, da automatisch gar nichts passieren wird.
Nein, er muß entweder ab 1.8. 2016 einen neuen Vertrag abschließen, oder er muß nach der Mindestvertragslaufzeit nach dem 1.8. 2016 die Bedingungen für die Verlängerung entsprechend dem neuen Gesetz aushandeln.
Ein Upgrade ist denkbar, aber nicht notwendig.
Viel Spaß beim Schreiben an VF mit einer Verlängung mit irgendwelchen Bedingungen. Die werden nämlich geflissentlich ignoriert.
Entweder du kündigst und gehst auf ein Rückholangebot ein -oder- du machst ein Upgrade.
Explizite Verlängerungen sieht KD derzeit nämlich nicht vor.
Denkbar wäre auch die Verwendung eigener Wunschhardware ohne Upgrade. Dafür wurde das Gesetz in erster Linie gemacht.
Dazu wäre aber eine explizite Vertragsveränderung notwendig - und der muss KD während der Vertragslaufzeit NICHT zustimmen [wohlgemerkt: Sie müssen nicht, sie können aber]. KD könnte hier die Zustimmung auch von einem Geldbetrag X abhängig machen (Wechselgebühr ähnlich der Tauschgebühr o.ä.), da sie während des laufenden Vertrages halt keine explizite Zustimmung geben müssen.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

@reneromann
Erst mal vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar.
Ich habe ein Änderungskündigung per Mail an kundeninfo@kabeldeutschland.de geschickt, da nach meinen Unterlagen die Verlängerung schon bald ansteht.
Daß das alles reibungslos klappt, ist mir auch nicht in den Sinn gekommen. Ich kenne KD ja lange genug.

Je nach Antwort, werde ich mich dann eventuell noch mal mit der Bundesnetzagentur auseinandersetzen.
Falls bei der Sache etwas herauskommt, gebe ich hier noch Nachricht.
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Ich wollte nur ausdrücken, dass die Netzagentur nicht dein Anwalt ist und auch nicht für dich sprechen kann! Allenfalls können sie KDG mit einem Bußgeld belegen, aber eben auch nicht mehr. Dein "Fall" wird damit nicht gelöst...

Und nein, ich weiß nicht, ob es für dich dann VoIP Daten gibt. Andererseits, warum sollte es, wenn du doch VoC am Modem nutzt?

Und zur Mail: ich fürchte, da wird keine Antwort kommen, weil die Mailadresse meines Wissen nicht mehr aktiv geschaltet ist, für Erstkontakt. Ich würde an deiner Stelle das Kontaktformular nutzen, denn da kommt direkt eine Eingangsbestätigung.
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Danke, ich habe den gleichen Text nochmal per Kontaktformular abgeschickt. Nach meinen Unterlagen könnte mein Vertrag schon Mitte April verlängert werden. Deshalb war Eile geboten.

Bei der ganzen Sache kann nicht viel schief gehen. Es geht jetzt nur um die vier Rufnummern, von denen jeweils zwei auf einer Leitung liegen. Wenn das hier klappt, geht das aber auch bei anderen Optionen des Gesetzes.

Ein Bearbeiter der Bundesnetzagentur hat mir versichert, daß eben Kunden bei Vertragsverlängerungen nach Ansicht der Bundesnetzagentur keine Nachteile gegenüber Kunden haben, die einen neuen Vertrag abschließen, wohlgemerkt ab August.
Bei einem neuen Vertrag besteht ein Anspruch auf Zugangsdaten für VoIP, wenn man einen VoIP Tarif beim Provider bestellt, ohne daß man einen Router oder Kabelrouter des Providers betreiben muß.

Ich bin seit 2012 mit der Bundesnetzagentur in Kontakt, daß die lästigen Hardwarebeschränkungen beim Kabelprovider langsam mal wegfallen.

Warum soll ich die Sache also nicht für mich zu einem Abschluß führen ?
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Dazu müsstest du aber einen VoIP Tarif bestellen... Bietet KDG die denn explizit an, wenn man nur den Standardrouter nutzt?
Und reicht die Frist bei deinem Vertrag denn noch aus, für eine Änderung?
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

berlin69er hat geschrieben:Dazu müsstest du aber einen VoIP Tarif bestellen... Bietet KDG die denn explizit an, wenn man nur den Standardrouter nutzt?
Voip gibt's nur mit Homeboxen.
(Modem)-Router haben alle VoC.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben:Dazu müsstest du aber einen VoIP Tarif bestellen...
Ja, klar. Das ist Inhalt der Änderungskündigung.
berlin69er hat geschrieben:Bietet KDG die denn explizit an, wenn man nur den Standardrouter nutzt?
Nein.
Die werden wahrscheinlich bis Anfang August damit warten, solche Angebote zu machen, wenn überhaupt.

Ab 1. August ist allerdings die Gesetzeslage so, daß KD VoIP Leistungen nicht mehr mit der Auflage verkaufen dürfen, daß damit ein Router gebucht weren muß. TKG und FTEG sind die maßgeblichen Dokumente
Mein Versuch 2012 wurde ja damit abgeschmettert, daß KD den Netzabschlußpunkt hinter den Router verlegt hat. Der ist aber jetzt als passiver Abschlußpunkt mit der Multimediadose fixiert.
Daher stammt der Name "Routerzwang", der etwas irreführend ist, weil es auch um Zugangsdaten geht.
berlin69er hat geschrieben:Und reicht die Frist bei deinem Vertrag denn noch aus, für eine Änderung?
Es könnte knapp werden. Denkbar ist, daß formale Gründe angeführt werden.
Im Jahre 2009 war mal vom 16.04. die Rede, als ich einen Downgrade in Erwägung zog, den ich wieder verworfen habe.
Zunächst mal wurde es Zeit, in Verhandlung zu gehen.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

DarkStar hat geschrieben: Voip gibt's nur mit Homeboxen.
(Modem)-Router haben alle VoC.
Das ist so allgemein nicht richtig. Bei mir gibt es schon lange VoiP von DusNet mit der Fritzbox 7270 hinter einem Thomson-THG540 Modem von KD.
Ab den 1.8.2016 darf KD seine VoIP Leistungen nicht mehr ausschließlich mit eigenen Geräten, also Homeboxen, verkaufen.
Darum geht es hier.
Benötigst du hierfür noch weitere Informationen ?
DarkStar
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Es zählt nicht was man mit freien Anbietern realisieren kann, sondern das was Vodafone anbietet.
Und hier gibt's Voip nur in Verbindung mit Homeboxen.
maniacintosh
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von maniacintosh »

Fabian hat geschrieben:Ab 1. August ist allerdings die Gesetzeslage so, daß KD VoIP Leistungen nicht mehr mit der Auflage verkaufen dürfen, daß damit ein Router gebucht weren muß. TKG und FTEG sind die maßgeblichen Dokumente
In welchem Paragraphen steht denn genau, dass VFKDG keinen Router/Modem mitliefern darf? Ich verstehe die ganze Situation so, dass ab 1.8. eben nicht mehr die Nutzung des mitgelieferten Routers erzwungen werden darf und daher Zugangsdaten und Schnittstellen offen gelegt werden müssen, damit der Kunde andere Hardware nutzen kann. Sonst dürfte künftig ja gar kein Anbieter mehr Hardware mitliefern, die im Paket schon mit drin ist. Dem ist aber gerade nicht so, so wie ich es verstanden habe. Im Zweifel bucht man künftig eben keine Homebox mehr, sondern das Komfort-Paket mit 2 Leitungen und erhält dazu einfach die Fritz-Box. Und das kostet dann nach wie vor 5€ mehr im Monat. Alter Wein in neuen Schläuchen.
Es könnte knapp werden. Denkbar ist, daß formale Gründe angeführt werden.
Im Jahre 2009 war mal vom 16.04. die Rede, als ich einen Downgrade in Erwägung zog, den ich wieder verworfen habe.
Zunächst mal wurde es Zeit, in Verhandlung zu gehen.
Wenn dein aktueller Vertrag erst zum 16.04. ausläuft, hast du ja noch genug Zeit das abzuwarten und zu beobachten, wie VFKDG sich verhält. Kündigst du zum 16.04.2016 gilt das Ende des Routerzwanges für dich noch nicht, da der neue Vertrag dann vor dem 01.08.2016 beginnt.
Fabian hat geschrieben:
DarkStar hat geschrieben: Voip gibt's nur mit Homeboxen.
(Modem)-Router haben alle VoC.
Das ist so allgemein nicht richtig. Bei mir gibt es schon lange VoiP von DusNet mit der Fritzbox 7270 hinter einem Thomson-THG540 Modem von KD.
Ab den 1.8.2016 darf KD seine VoIP Leistungen nicht mehr ausschließlich mit eigenen Geräten, also Homeboxen, verkaufen.
Darum geht es hier.
Benötigst du hierfür noch weitere Informationen ?
Natürlich funktioniert VoIP mit eigener Hardware bei VFKDG schon immer, wenn man einen externen VoIP-Anbieter verwendet. Es geht hier nur um die VFKDG-Rufnummern über VFKDG-VoIP und das gibt es aktuell eben wirklich nur mit Homeboxen. Keine Homebox -> kein VFKDG-VoIP. Ich denke hier wird sich auch nichts dran ändern. Wie oben geschrieben: Ich verstehe das so, dass VFKDG die Nutzung anderer als der mitgelieferten Hardware ermöglichen muss, indem die Schnittstellen und Zugangsdaten offen gelegt werden, aber VFKDG darf weiterhin Hardware innerhalb der Pakete zur Verfügung stellen und in Verbindung mit VoIP ist das halt die Homebox. Auch dürfte VFKDG für das VoIP-Paket weiterhin mehr Geld verlangen als für Pakete ohne VoIP – gerade weil hier der Leistungsumfang mit 2 Leitungen gegen 1 Leitung bei VoC ein anderer ist.

Nach dem 1. August wirst du vorraussichtlich deine eigene Fritzbox mit VFKDG-VoIP-Daten füttern können, wenn du eben bei VFKDG einen Tarif mit VoIP buchst, bekommst aber im Rahmen dieses VoIP-Tarifs weiterhin eine Homebox geliefert. Diese musst du zwar nicht nutzen, aber das alte Modem wird VFKDF wiederhaben wollen.

Letztlich ist es natürlich Spekulation. VIelleicht überrascht uns VFKDG ja mit VoIP ohne Homebox-Tarifen, alleine der Glaube fehlt mir. Man wird bei diesem Verein nicht im Kundensinne nur eine Kleinigkeit mehr tun als gesetzlich zwingend nötig...
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