Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

DarkStar hat geschrieben:Modem ist "immer" VoC und Homebox Voip.
Da braucht nichts Vertraglich vereinbart werden weil es schlicht und ergreifend so im Docsis Standard verankert ist.
Das hat mit dem Standard der Paketübermittlung nichts zu tun
ich rede von einem eigenen Modem ohne Telefonfunktion ....
Und selbst wenn Du dir eine Fritzbox für Kabel kaufst wirst Du keine 2 Leitungen bekommen
wer bisher nur eine "Leitung" vertraglich vereinbart hat, wird auch bei Hardwarewechsel kostenfrei nur eine erhalten
aber zumindest eingehend gibt es genügend kostenlose Alternativen
und ausgehend hat man dann für mobile und Ausland eine wesentlich kostengünstigere Lösung

und ob Du die Voip Daten bekommst, da wäre ich mir nicht so sicher, weil auch die Fritzboxen wie auch die Modems über die MAC Freigeschaltet werden.
und auch dass die Freischaltung/Identifizierung über die MAC läuft hat nichts damit zu tun!
Zuletzt geändert von bug am 15.04.2016, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Soweit ich das sehe, hast du die Homebox-1 mit VoiP.

Du musst ab Sommer nicht mehr diesen Router einsetzen, um VoiP zu betreiben.
Stattdessen kannst du eigene Hardware einsetzen, z.B. auch SIP-Telefone, und du hast Anspruch auf Herausgabe der Zugangsdaten für jede Rufnummer.

Der eventuelle Austausch des Kabelmodems ist davon unabhängig.
DarkStar
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Werden wir ja ab 1.8 sehen :D
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Soweit ich das sehe, hast du die Homebox-1 mit VoiP.

Du musst ab Sommer nicht mehr diesen Router einsetzen, um VoiP zu betreiben.
Stattdessen kannst du eigene Hardware einsetzen, z.B. auch SIP-Telefone, und du hast Anspruch auf Herausgabe der Zugangsdaten für jede Rufnummer.

Der eventuelle Austausch des Kabelmodems ist davon unabhängig.

Edit:
Dein Tarif (Anzahl der Leitungen) ändert sich durch den Hardwarewechsel m.E. nicht.
Zuletzt geändert von Fabian am 15.04.2016, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

Fabian hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Soweit ich das sehe, hast du die Homebox-1 mit VoiP.

Du musst ab Sommer nicht mehr diesen Router einsetzen, um VoiP zu betreiben.
Stattdessen kannst du eigene Hardware einsetzen, z.B. auch SIP-Telefone, und du hast Anspruch auf Herausgabe der Zugangsdaten für jede Rufnummer.

Der eventuelle Austausch des Kabelmodems ist davon unabhängig.
Edit:
Dein Tarif (Anzahl der Leitungen) ändert sich durh den Hardwarewechsel m.E. nicht.
das sehe ich auch so :)
aber wollte auch Möglichkeiten für andere Verträge zur Diskussion stellen...

KD war ja bekannt für gezielte Desinformation und Wortspielereien zur Kundenverunsicherung
Auch die aktuelle Preisoffensive mit verbundener neuer Vertragslaufzeit dient evtl. dem Vorhaben, die Wünsche der Kunden ab August als Bestandskunden abzuweisen.
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berlin69er
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von berlin69er »

Nein, für andere Verträge geht das eben nicht so einfach, da eben standardmäßig VoC genutzt wird.
Und selbst wenn dieser Kunde kurzzeitig die Homebox Option abschließt, wird er, wenn er sie wieder zurück gibt und seine eigene nutzen will, einen "VOIP" Aufschlag zahlen dürfen, der vermutlich, zufälliger Weise genauso hoch ist, wie die jetzige Homeboxmiete.
Wie geschrieben: bezieht sich auf aktuelle Verträge, nicht welche mit HB1.
Womöglich kündigt KDG auch einfach diese Altverträge mit HB1... ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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bug
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von bug »

berlin69er hat geschrieben:Nein, für andere Verträge geht das eben nicht so einfach, da eben standardmäßig VoC genutzt wird.
Und selbst wenn dieser Kunde kurzzeitig die Homebox Option abschließt, wird er, wenn er sie wieder zurück gibt und seine eigene nutzen will, einen "VOIP" Aufschlag zahlen dürfen, der vermutlich, zufälliger Weise genauso hoch ist, wie die jetzige Homeboxmiete.
sehe ich anders :)
Wie geschrieben: bezieht sich auf aktuelle Verträge, nicht welche mit HB1.
Womöglich kündigt KDG auch einfach diese Altverträge mit HB1... ;)
Ende Vertragslaufzeit liegt nach dem 1. August :)
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DarkStar
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von DarkStar »

Auch wenn Du es anders siehst, letztendlich entscheidet nur das was VF sieht.

Modem = VoC = Kein Zugangsdaten
Homebox = Voip = Zugangsdaten möglich (aber nicht zwingend)
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

Mit dem neuen Gesetz wurde festgelegt, daß das Netz des Providers an der Dose endet.
Welche Endgeräte hinter der Dose zum Einsatz kommen, darf ab 1. August der Kunde entscheiden.
Die Endgeräte müssen natürlich geeignet sein.

Es gab hier im Forum die Meinung, daß zunächst mal die Verträge mit ihren langen Laufzeiten auch über den 1. August hinaus zu den alten Bedingungen binden wären.

Dem gegenüber stand die Aussage der Bundesnetzagentur, daß Bestandskunden gegenüber Neukunden nicht benachteiligt seien.

Soweit ich das jetzt beurteile, geht es eigentlch nur noch darum, wie schnell in der Durchführung ein Hardwarewechsel möglich ist.
Im Moment dauert es wohl ein Monat, um eine andere Fritzbox zu bekommen. Diese Zeit ist unabhängig von der Mindest-Vertragslaufzeit.

Bei VoIP Zugangsdaten wird man künftig einige Tage nach Vertragsabschluß bzw. nach Beauftragung warten müssen, weil sie mit der Post zugestellt werden.

Beim Freischalten eines neuen Modems durch den Benutzer wird es m.E. ein Online Verfahren und ein telefonisches Verfahren geben. Beides dauert wenige Minuten, wobei beim telefonischen Verfahren natürlich Voraussetzung ist, daß man zum Bearbeiter durchgekommen ist.
Zuletzt geändert von Fabian am 15.04.2016, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
Fabian
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Re: Wann muss Vodafone Kabel Deutschland nach dem neuen Gesetz den Routerzwang aufgeben?

Beitrag von Fabian »

DarkStar hat geschrieben:Auch wenn Du es anders siehst, letztendlich entscheidet nur das was VF sieht.
Die werden sich hüten, offen gegen das Gesetz zu verstoßen.