Es gibt durchaus Tarife bei Vodafone, die ein spezifisches Gerät explizit im Vertrag benannt haben und bei denen dieses Gerät auch im Webinterface als Vertragsposition (nicht änder- oder abbuchbar) aufgeführt ist.reneromann hat geschrieben: ↑10.05.2018, 19:28Gleiches wird bei VF wahrscheinlich so nicht passieren, weil VF halt jedem Kunden ein Leihgerät zur Verfügung stellt.
Wenn VF die Netze auf DOCSIS3.1 umstellen will, verschicken sie vorher an jeden Kunden ein neues Leihgerät (in Kombination mit der Rückforderung des Altgerätes - wie hier) und zum Tag X wird umgeschaltet.
Alle Kunden, die am Tag X noch nicht das neue Leihgerät benutzen und/oder eigene Hardware einsetzen, die DOCSIS3.1 nicht unterstützt, sind dann von jetzt auf gleich offline - und anders als bei der Telekom bedarf es dazu noch nicht mal einer Änderungskündigung seitens VF (solange die neuen Geräte weiterhin die alten Tarife bereitstellen können).
Wenn VF also der Meinung ist ihr Netz dahingehend zu ändern, sodass diese spezifischen Geräte NICHT mehr funktionieren, stehen sie vor dem Problem, dass die Kunden das Austauschgerät, sofern es nicht dem gleichen Modell entspricht, ablehnen und auf das vertraglich benannte Modell bestehen können.
Wenn ein spezifisches Modell explizit im Vertrag genannt wird, reicht es eben nicht aus, ein vergleichbares Modell bereitzustellen auch wenn dieses besser/neuer ist. VF muss diese Verträge ebenfalls fristgerecht kündigen. Entsprechend trifft deine letzte Aussage eben nicht auf ALLE Kunden zu.
VF kann das gerne mal ohne vorherige Kündigung durchexerzieren, ich würde mich ungemein auf den unerwarteten Geldsegen freuen. Ein Vertrag ist keine Einbahnstraße was das kündigen von Vertragsbestandteilen oder ganzen Verträgen angeht.