Fernsehen für einen Leien
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 9
- Registriert: 26.10.2013, 14:26
Fernsehen für einen Leien
Moin Moin,
da mein Abo für DVBT2 abgelaufen ist, habe ich mir gedacht, nutzt du doch ab jetzt Kabel (Zahle irgendwas um die 13 Euro pro Monat an meine Vermieter). Internet beziehe ich auch über Vodafone.
Sendersuchlauf gestartet, jedoch kommen nur 2 Französiche Sender (Verschlüsselt) und RTL sowie Sat.1 an. Vodafone kontaktiert, die meinen ich müsste eine Servicepauschale zahlen 99.50, das ist es mir jedoch eigentlich nicht wert, kann ich da selber was im Keller oder meiner Dose umstecken/Freischalten der Kasten ist offen und Wohnung steht auch auf dem Kabel.
da mein Abo für DVBT2 abgelaufen ist, habe ich mir gedacht, nutzt du doch ab jetzt Kabel (Zahle irgendwas um die 13 Euro pro Monat an meine Vermieter). Internet beziehe ich auch über Vodafone.
Sendersuchlauf gestartet, jedoch kommen nur 2 Französiche Sender (Verschlüsselt) und RTL sowie Sat.1 an. Vodafone kontaktiert, die meinen ich müsste eine Servicepauschale zahlen 99.50, das ist es mir jedoch eigentlich nicht wert, kann ich da selber was im Keller oder meiner Dose umstecken/Freischalten der Kasten ist offen und Wohnung steht auch auf dem Kabel.
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- Insider
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- Wohnort: Pappenheim
Re: Fernsehen für einen Leien
geh zu deinem Vermieter, der ist zuständig für die Anlage, du zahlst ja auch an ihn!
Der Glubb is a Depp!
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- Kabelexperte
- Beiträge: 841
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Re: Fernsehen für einen Leien
Vielleicht braucht der Fernseher auch ein Werksreset, bevor er DVB-C wieder schluckt.
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- Newbie
- Beiträge: 9
- Registriert: 26.10.2013, 14:26
Re: Fernsehen für einen Leien
Die Vermieter meinten sie sind dafür nicht zuständig, deswegen hab ich mich ja an Vodafone gewendet
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- Kabelexperte
- Beiträge: 841
- Registriert: 21.08.2018, 16:44
Re: Fernsehen für einen Leien
(Nur) Bei einem NE4A Vertrag ist der Vermieter nicht zuständig. Evtl. wurde der NE4A Vertrag auch mit einer Service-Firma wie Cableway gemacht, statt mit Vodafone.
Aber dennoch ist der Vermieter eigentlich der jenige, der einen Mangel weitermelden muss, nicht Du. Oder hast Du einen Vermieter, der von der Hausverwaltung unabhängig ist. Dann wäre es der Hausverwalter/Technik-Hauswart/Hausmeister, der die Störung melden müsste.
Aber versuch es besser vorher mit dem Werksreset vom TV!
Aber dennoch ist der Vermieter eigentlich der jenige, der einen Mangel weitermelden muss, nicht Du. Oder hast Du einen Vermieter, der von der Hausverwaltung unabhängig ist. Dann wäre es der Hausverwalter/Technik-Hauswart/Hausmeister, der die Störung melden müsste.
Aber versuch es besser vorher mit dem Werksreset vom TV!
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: Fernsehen für einen Leien
Was hat eine NE4a mit dem TV des TE zu tun?
Sei doch mal mehr lösungsorientiert und erkläre es einem weniger Wissenden einfach und verständlich.
Sei doch mal mehr lösungsorientiert und erkläre es einem weniger Wissenden einfach und verständlich.
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- Kabelexperte
- Beiträge: 841
- Registriert: 21.08.2018, 16:44
Re: Fernsehen für einen Leien
Lösungsorientiert war der Werksreset!
Wenn aber aus der Dose nichts/nicht mehr genug rauskommt, hilft das nicht! Da hilft dann nur die Hausverwaltung!
Und ein NE4A-Service müsste das dann beheben (ohne Extrakosten).
Du solltest auch mal wirklich lesen, was andere geschrieben haben, bevor Du dich beschwerst.
Wenn aber aus der Dose nichts/nicht mehr genug rauskommt, hilft das nicht! Da hilft dann nur die Hausverwaltung!
Und ein NE4A-Service müsste das dann beheben (ohne Extrakosten).
Du solltest auch mal wirklich lesen, was andere geschrieben haben, bevor Du dich beschwerst.
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- Fortgeschrittener
- Beiträge: 342
- Registriert: 23.08.2016, 07:48
Re: Fernsehen für einen Leien
Wurde vom Kundenservice eigentlich bestätigt, dass ein Gesamtvertrag über den Vermieter oder die Hausverwaltung besteht? Nicht dass dir die Gebühren berechnet werden, es den Vertrag aber schon nicht mehr gibt.
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- Insider
- Beiträge: 5086
- Registriert: 28.06.2015, 13:26
Re: Fernsehen für einen Leien
Was dann aber schlichtweg Betrug wäre...Wurzelzwerg hat geschrieben: ↑21.09.2018, 21:29 Wurde vom Kundenservice eigentlich bestätigt, dass ein Gesamtvertrag über den Vermieter oder die Hausverwaltung besteht? Nicht dass dir die Gebühren berechnet werden, es den Vertrag aber schon nicht mehr gibt.
Denn von der Hausverwaltung/Vermieter dürfen über die Nebenkosten nur Dinge abgerechnet werden, für die auch wirklich eine Rechnung von Dritten gestellt wurde. Sollte also keine Gemeinschaftsantenne -oder- Kabelanschluß bestehen, darf dafür auch kein Geld kassiert werden. Sobald jedoch dafür Geld kassiert wird, hat der Mieter einen Anspruch auf Entstörung - gegenüber der Hausverwaltung/dem Vermieter. Sollte dieser rumzicken, nochmal eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter/Hausverwaltung mit Frist zur Behebung setzen - wenn das nicht greift, kann man die Miete mindern -und/oder- selbst einen Techniker zur Behebung holen (und die Kosten dem Vermieter/der Hausverwaltung in Rechnung stellen bzw. mit der Miete verrechnen).
Nur einfach so den Techniker holen, ohne dass vorher der Vermieter/Verwaltung die Möglichkeit zur Behebung hatte, geht halt nicht.
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: Fernsehen für einen Leien
Nochmal, was hat das mit einer NE4a zu tun? Das ist Unsinn.
Eventuell hat der Eigentümer/Hausverwaltung einen Servicevertrag mit VFKD für die NE4.
Eventuell hat der Eigentümer/Hausverwaltung einen Servicevertrag mit VFKD für die NE4.