Ich bin da nicht festgefahren, aber man muss mir die Rechtsgrundlage zeigen damit ich es akzeptiere, das es keine gibt kann ich ja nur zeigen indem ich auf alle gesetze zeige und sage "da steht nichts drin". Grundsätzlich musst du ja aber nachweisen wenn du etwas willst (Aktivierung der Box vom Provider) das es einen Rechtsanspruch darauf gibt und du den auch durchsetzen kannst, und das ist nicht so.
Welches Gesetz stellt darauf ab? Es gibt keins woraus du einem Anspruch ableiten kannst.
Du willst etwas durchsetzen bzw. sagst das du einen Rechtsanspruch darauf hast, verrätst aber nicht woher der kommen soll. Ich kann belegen das es keinen Anspruch gibt weil er in keinem Gesetz steht, soll ich als Link jetzt einmal alle Gesetze verlinken oder reicht dir das so? Oder welchen Beleg wünscht du dir da?
Die UG ist seit 2015 eingetragen mit einem Grundkapital von €2000, also erstmal seriös (bei €1 und vor ner Woche eingetragen wäre das was anderes). Die Frage ist trotzdem ob du aus der Beschreibung einen Anspruch ableiten kannst, der volle Funktionsumfang ist ja zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gegeben, eine Umstellung (das ist ja die Zusammenführung der Datenbanken technisch gesehen) nimmt die Funktionen dann weg, nach 12 Monaten ist das aber ja auch vorbei, dann ist die Gewährleistung ja auch zuende. Wie ist denn der genaue Wortlaut deiner Box in der Beschreibung?
Du kannst das mit einem Auto vergleichen: Wenn es morgen nicht mehr in die Umweltzone fahren darf weil ein Verbot dafür erlassen wurde hast du keinen Anspruch gegen den Händler, zum Zeitpunkt des Kaufs durfte das Auto es ja, was danach passiert ist die Verantwortung des Käufers. Oder woher soll der Händler wissen was in Zukunft passiert? Das Risiko kannst du doch keinem Händler zumuten, das würde ja weitreichende Folgen haben.
Kompatibel ist die Box technisch gesehen, nur du hast keinerlei Ansprüche gegenüber Vodafone oder einem anderen Kabelprovider auf Aktivierung, die sind einfach nirgends vorgesehen. Die BNetzA wird dir das gerne bestätigen.
Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Ich denke das Gesetz zur Routerfreiheit gibt ihm das Recht auf Freischaltung der Box. Die Boxen entsprechen technisch dem Stand der freien Boxen und da Vodafone sie derzeit anstandslos aktiviert wird sich das wahrscheinlich nie ändern.
Ich behaupte einfach mal wieder das Vodafone die Unitimedia Boxen nie in ihre Listen aufnehmen wird auch wenn das irgendwann ein Konzern ist.
Im Grunde wieder alles unnötige Panikmache. Natürlich sollte jeder Wissen das es mit diesen Boxen irgendwann Probleme gibt und das Geld abschreiben für diesen Fall. Trotzdem bleibt es eben unwahrscheinlich in meinen Augen.
Von daher preiswerte Box nutzen und entspannt zurücklehnen. Über Probleme kann man sich Gedanken machen wenn sie da sind.
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Die Box wird ja mit 7.00 geliefert laut eBay. Konntest du ganz normal über den update Button auf 7.01 updaten?
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Das Gesetz zur Routerfreiheit gibt dem Endkunden aber nicht diesen Anspruch, sondern dem Herrsteller, und AVM wird da keinen Finger krumm machen. Ist das selbe wie beim TC4400.
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Mal so nebenbei: Ich habe Mitte Oktober (wahrscheinlich beim gleichen Händler wie @Breymja)
eine weiße UM Box gekauft. Herstelldatum der Box 31.08.2018. Sie kam originalverpackt
und in einem Zustand, der darauf schließen lässt, dass sie vorher nie ausgepackt und installiert
wurde. Ich vermute, der Händler hat da legal irgendwelche Restbestände/Überschüsse eingekauft.
@spooky
eine weiße UM Box gekauft. Herstelldatum der Box 31.08.2018. Sie kam originalverpackt
und in einem Zustand, der darauf schließen lässt, dass sie vorher nie ausgepackt und installiert
wurde. Ich vermute, der Händler hat da legal irgendwelche Restbestände/Überschüsse eingekauft.
@spooky
So war es jedenfalls bei meiner Box. Und Branding "AVM".
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn die Boxen aus der Insolvenzmasse eines Insolvent gegangenen Subs kommen, so könnten die Boxen legal den Besitzer wechseln. Ändert aber nichts an der Nicht-Durchsetzbarkeit der Freischaltung.
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Hallo - ja das konnte ich.
Ich habe übrigens bei meinem Händler jetzt einfach mal angerufen - der behauptet, die wären direkt als Posten gekauft worden, man hat mir Fotos geschickt vom Lager, dort stehen unzählige Paletten wo jeweils hunderte solche Boxen drauf sind.
Wie auch immer man da rankam - die hat er sicher nicht von ehemaligen Kunden, die sie unterschlagen haben aufgekauft. Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Boxen sind sein Eigentum und damit jetzt auch meines. Und sofern das so zutrifft, ist auch Unitymedia verpflichtet, meine Box zu aktivieren,
denn sie ist ja eben keine Hehlerware, sondern tatsächlich mein Eigentum - und zu deren Netz definitiv kompatibel - da sind wir uns doch mal einig, oder nicht? Dass es am Ende dann vielleicht nicht mehr gibt, als eine Sonderkündigung bzw. den Fakt, dass man mich nicht mehr als Kunden haben wollen würde, ist mir klar. Aber wenn das genug Leute machen, ändern die ihre Meinung ganz schnell.
Das sehe ich exakt genauso.Ich denke das Gesetz zur Routerfreiheit gibt ihm das Recht auf Freischaltung der Box. Die Boxen entsprechen technisch dem Stand der freien Boxen und da Vodafone sie derzeit anstandslos aktiviert wird sich das wahrscheinlich nie ändern.
Ich behaupte einfach mal wieder das Vodafone die Unitimedia Boxen nie in ihre Listen aufnehmen wird auch wenn das irgendwann ein Konzern ist.
Im Grunde wieder alles unnötige Panikmache. Natürlich sollte jeder Wissen das es mit diesen Boxen irgendwann Probleme gibt und das Geld abschreiben für diesen Fall. Trotzdem bleibt es eben unwahrscheinlich in meinen Augen.
Von daher preiswerte Box nutzen und entspannt zurücklehnen. Über Probleme kann man sich Gedanken machen wenn sie da sind.
Das stimmt nicht und steht da auch nicht. Das Netz endet jetzt VOR meinem Router, nicht mehr danach. Was ich da hinhänge, ist absolut meine Sache, solange die Geräte technisch kompatibel sind - und die Fritz!Box ist das zweifellos - das hast du ja nicht mal angezweifelt.Das Gesetz zur Routerfreiheit gibt dem Endkunden aber nicht diesen Anspruch, sondern dem Herrsteller, und AVM wird da keinen Finger krumm machen. Ist das selbe wie beim TC4400.
Aber der Vergleich ist schon wieder haarsträubend, weil eine nachträgliche - hoheitliche - Änderung eintritt. Vodafone hat jedenfalls aktuell noch keine hoheitlichen Befugnisse und sich daher an Verträge und geltendes Gesetz zu halten. Und ich hab dir doch jetzt schonmal erklärt, dass du selbst den Nachweis geliefert hast, mit deiner Argumentation, dass der Mangel schon seit Kaufbeginn besteht, nur Vodafone aktuell darauf verzichtet, mir die Nutzung zu untersagen. Im Übrigen hat der Händler sicher nicht damit geworben, dass sein Auto auch in der Innenstadt Dresden verwendet werden kann.Du kannst das mit einem Auto vergleichen: Wenn es morgen nicht mehr in die Umweltzone fahren darf weil ein Verbot dafür erlassen wurde hast du keinen Anspruch gegen den Händler, zum Zeitpunkt des Kaufs durfte das Auto es ja, was danach passiert ist die Verantwortung des Käufers. Oder woher soll der Händler wissen was in Zukunft passiert? Das Risiko kannst du doch keinem Händler zumuten, das würde ja weitreichende Folgen haben.
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Die Bundesnetzagentur sieht das aber anders, und das TKG beschreibt es auch anders Du kannst da ja auch anschließen was du willst (solange du das Netz nicht störst), aber wenns nicht funktioniert dann hast du keinen Anspruch darauf laut der BNetzA, und die sind die zuständige Behörde, bei einem TC4400 haben sie dazu übrigens geschrieben:Breymja hat geschrieben: ↑20.12.2018, 14:48Das sehe ich exakt genauso.Ich denke das Gesetz zur Routerfreiheit gibt ihm das Recht auf Freischaltung der Box. Die Boxen entsprechen technisch dem Stand der freien Boxen und da Vodafone sie derzeit anstandslos aktiviert wird sich das wahrscheinlich nie ändern.
Ich behaupte einfach mal wieder das Vodafone die Unitimedia Boxen nie in ihre Listen aufnehmen wird auch wenn das irgendwann ein Konzern ist.
Im Grunde wieder alles unnötige Panikmache. Natürlich sollte jeder Wissen das es mit diesen Boxen irgendwann Probleme gibt und das Geld abschreiben für diesen Fall. Trotzdem bleibt es eben unwahrscheinlich in meinen Augen.
Von daher preiswerte Box nutzen und entspannt zurücklehnen. Über Probleme kann man sich Gedanken machen wenn sie da sind.
Das stimmt nicht und steht da auch nicht. Das Netz endet jetzt VOR meinem Router, nicht mehr danach. Was ich da hinhänge, ist absolut meine Sache, solange die Geräte technisch kompatibel sind - und die Fritz!Box ist das zweifellos - das hast du ja nicht mal angezweifelt.Das Gesetz zur Routerfreiheit gibt dem Endkunden aber nicht diesen Anspruch, sondern dem Herrsteller, und AVM wird da keinen Finger krumm machen. Ist das selbe wie beim TC4400.
Also ist das dann eine "Inkompatibilität in der Kommunikation für eine bestimmte Hardware/Software Kombination", das vorher so ein Gerät von VF manuell aktiviert wurde tat da auch nicht zur Sache. Die BNetzA hat also bei einem ähnlichen Fall schon die Ansprüche abgelehnt weil du diese eben nicht hast (sondern nur der Hersteller, den du aber erreichen musst und da führt kein Weg an UM vorbei die das ganze an AVM weitergeben müssten, einer von denen würde es dann definitiv beenden). Das Gesetz ist ja auch ein Gesetz "zur Öffnung des Marktes" und nicht um dem Endkunden den Betrieb zu erlauben.....vielen Dank für Ihre E-Mail. Das vorgetragene Problem ist dem Verbraucherservice bekannt und wurde nach Kommunikation der Fachseite mit dem Netzbetreiber einer rechtlichen Bewertung unterzogen.
Wie Ihnen bereits vom Netzbetreiber mitgeteilt wurde, hat dieser die bestimmungsgemäße Funktion seiner technischen Systeme, sowie eine Inkompatibilität in der Kommunikation für eine bestimmte Hardware/Software Kombination des TC 4400 zu diesen festgestellt. Deshalb hat Vodafone Kabel Deutschland die Beschreibung ihrer netzseitigen Schnittstelle angepasst und so für Hersteller dokumentiert.
Hersteller können Endgeräte passend zu den Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber bauen. Sollte ein Hersteller damit Probleme haben, kann sich dieser an die Bundesnetzagentur wenden.
Der § 41c Telekommunikationsgesetz (TKG) ist hier einschlägig.
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Sowohl Gesetzentwurf als auch Debatte sagen da aber etwas anderes aus. Ein großer Fokus lag sehr wohl darauf, dem Endkunden endlich die Wahl zu lassen, was er nutzen möchte. Sogar deutlich mehr als auf "Öffnung des Marktes". Dir ist sicher auch bekannt, dass die Intention des Gesetzgebers vor Gerichten üblicherweise mitgewürdigt wird.Das Gesetz ist ja auch ein Gesetz "zur Öffnung des Marktes" und nicht um dem Endkunden den Betrieb zu erlauben.....
Im Übrigen schreibt die Agentur hier konkret, dass eine Inkompatibilität auch tatsächlich vorliegt. Das ist bei einem Modell, dass baugleich mit denen ist, die Vodafone selbst einsetzt oder die auf dem freien Markt zu kaufen sind aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerade nicht der Fall.
Wir werden hier einfach nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, da ich deine Ansicht nicht teile. Und die Agentur belegt sie ebenfalls nicht, in diesem Fall wurde ein Kompatibilitätsproblem genannt und eine Schnittstellenanpassung.
Ich habe hier im Endeffekt ein Albino-Gerät, dass rassistisch diskriminiert wird, obwohl es ansonsten exakt gleich wie die anderen technisch akzeptablen Modelle und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich mein Eigentum ist, um es mal auf überspitzte Weise zu sagen
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Re: Darf Vodafone ehemalige Providerhardware ablehnen?
Es gab aber zum Zeitpunkt der Feststellung ein aktiviertes Gerät. Und sie schreiben ja auch "Hersteller können Endgeräte passend zu den Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber bauen. Sollte ein Hersteller damit Probleme haben, kann sich dieser an die Bundesnetzagentur wenden.", woraus sich ja entnehmen lässt das nur der Hersteller sich bei Problemen an die BNetzA wenden kann. Aber ich werde dort einfach mal nachfragen, ob ich als Nutzer einen durchsetzbaren Anspruch auf Aktivierung eines Endgerätes gegenüber meinem Provider habe, oder ob dies nur der Hersteller gegenüber dem Provider hat. Soll ich noch weitere Fragen ansprechen? Wenn dann kann man ja gleich alles klären lassen. Das scheint die einzige Möglichkeit zu sein eine eindeutige Antwort zu bekommen die ich und du dann akzeptieren müssen (egal wie sie ausfällt).