Der gehört aber dem Messstellenbetreiber...
Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Insider
- Beiträge: 7571
- Registriert: 30.11.2010, 15:09
- Bundesland: Berlin
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
Da gibt es einen kleinen Unterschied.
Vodafone gehört das Netz bis einschließlich ÜP.
Beim Stromnetz gehört das Netz dem Grunddienstleister nur bis zum Hausanschlusskasten.
Das abgehende Hauskabel einschließlich Zählerplatz gehört bereits dem Kunden.
Nur den Zähler muss er mieten und gehört ihm nicht.
Vodafone gehört das Netz bis einschließlich ÜP.
Beim Stromnetz gehört das Netz dem Grunddienstleister nur bis zum Hausanschlusskasten.
Das abgehende Hauskabel einschließlich Zählerplatz gehört bereits dem Kunden.
Nur den Zähler muss er mieten und gehört ihm nicht.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 758
- Registriert: 28.02.2020, 09:52
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
Das ist sogar sehr vergleichbar. Der Hausanschlusskasten ist in dem Vergleich der HÜP, ob man vom Übergabepunkt oder Anschlusskasten spricht ist austauschbar. Und ab da gehört fast alles dem Hauseigentümer. Der Stromzähler ist geliehen, das Kabelmodem ist geliehen. Sogar die Routerfreiheit ist fast vergleichbar. Man kann inzwischen einen Messstellenbetreiber seiner Wahl einen anderen Stromzähler einbauen lassen.NoNewbie hat geschrieben: ↑18.06.2020, 08:37 Da gibt es einen kleinen Unterschied.
Vodafone gehört das Netz bis einschließlich ÜP.
Beim Stromnetz gehört das Netz dem Grunddienstleister nur bis zum Hausanschlusskasten.
Das abgehende Hauskabel einschließlich Zählerplatz gehört bereits dem Kunden.
Nur den Zähler muss er mieten und gehört ihm nicht.
Schon aus Sicherheitsgründen ist aber der Umgang mit Elektroanlagen streng limitiert, während der Laie prinzipiell an TK Anlagen basteln darf wie er will, er ist dann halt in der Haftung wenn er Mist baut der Dritte beeinträchtigt.
Wie man es auch dreht und wendet, hinter dem HÜP darf der Hauseigentümer machen was er will, er muss aber auch für Mist den er baut dann selbst gerade stehen.
Wenn man gerade nicht bastelt sondern sogar Installationen reduziert, indem man ein Kabelmodem mit einem zertifizierten A+ Koaxialkabel direkt über einen ordnungsgemäß geerdeten Verbinder mit dem ordnungsgemäß durch Vodafone installierten Koaxialkabel aus dem HÜP verbindet und die Finger vom HÜP lässt, dann sehe ich nicht was man falsch machen könnte, außer sich selbst zu schaden indem die Eingangspegel möglicherweise zu schwach sind. Aber weder der KNB, noch Dritte, können dadurch beeinträchtigt werden. Soweit korrekt? Falls ja ist das dann einfach Privatsache.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 484
- Registriert: 03.11.2018, 18:21
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
ist schon interessant das hier bei uns immer alles generell hinter den Verstärker muss.
In den USA kommt das Modem vor den Verstärker.
In den USA kommt das Modem vor den Verstärker.
Speed Probleme mit deinem Gigabit Anschluss unter Windows ?
Lade dir diese Tool runter > Download
Als Admin starten.
Oben den Regler Connection Speed ganz nach rechts.
Unten Choose Settings auf Windows Default alternative Optimal
Apply Changes und reboot
Lade dir diese Tool runter > Download
Als Admin starten.
Oben den Regler Connection Speed ganz nach rechts.
Unten Choose Settings auf Windows Default alternative Optimal
Apply Changes und reboot
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1951
- Registriert: 01.01.2012, 18:26
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
Du irrst dich weiterhin.SenfKabelHer hat geschrieben: ↑18.06.2020, 11:45Das ist sogar sehr vergleichbar. Der Hausanschlusskasten ist in dem Vergleich der HÜP, ob man vom Übergabepunkt oder Anschlusskasten spricht ist austauschbar. Und ab da gehört fast alles dem Hauseigentümer. Der Stromzähler ist geliehen, das Kabelmodem ist geliehen. Sogar die Routerfreiheit ist fast vergleichbar. Man kann inzwischen einen Messstellenbetreiber seiner Wahl einen anderen Stromzähler einbauen lassen.NoNewbie hat geschrieben: ↑18.06.2020, 08:37 Da gibt es einen kleinen Unterschied.
Vodafone gehört das Netz bis einschließlich ÜP.
Beim Stromnetz gehört das Netz dem Grunddienstleister nur bis zum Hausanschlusskasten.
Das abgehende Hauskabel einschließlich Zählerplatz gehört bereits dem Kunden.
Nur den Zähler muss er mieten und gehört ihm nicht.
Schon aus Sicherheitsgründen ist aber der Umgang mit Elektroanlagen streng limitiert, während der Laie prinzipiell an TK Anlagen basteln darf wie er will, er ist dann halt in der Haftung wenn er Mist baut der Dritte beeinträchtigt.
Wie man es auch dreht und wendet, hinter dem HÜP darf der Hauseigentümer machen was er will, er muss aber auch für Mist den er baut dann selbst gerade stehen.
Wenn man gerade nicht bastelt sondern sogar Installationen reduziert, indem man ein Kabelmodem mit einem zertifizierten A+ Koaxialkabel direkt über einen ordnungsgemäß geerdeten Verbinder mit dem ordnungsgemäß durch Vodafone installierten Koaxialkabel aus dem HÜP verbindet und die Finger vom HÜP lässt, dann sehe ich nicht was man falsch machen könnte, außer sich selbst zu schaden indem die Eingangspegel möglicherweise zu schwach sind. Aber weder der KNB, noch Dritte, können dadurch beeinträchtigt werden. Soweit korrekt? Falls ja ist das dann einfach Privatsache.
Im Kabelnetz ist Vodafone zur Leistungserbringung bis zum passiven Netzabschluss zuständig.
Wenn Vodafone also dazu eine Installation erbracht hat und dann die installierte Dose als Netzabschluss darstellt, kannst du das nicht einfach ändern.
Außerdem hat die Leistungserbringende Firma auch noch Gewährleistung auf Ihre Arbeit.
Auch das darfst du nicht einfach ändern.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 758
- Registriert: 28.02.2020, 09:52
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
Das sind jeweils Rechte gegenüber anderen, diese ergeben keine Rückverpflichtung. Und es ergibt sich schlicht aus dem BGB, dass alles in das Eigentum des Hauseigentümers übergeht das im Haus eingebaut wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes wirksam vereinbart wurde (deswegen auch die Zustimmungspflicht eines Eigentümers im Falle eines Mietshauses, Veränderungen am Eigentum bedürfen der Zustimmung des Eigentümers). Und mit seinem Eigentum kann der Eigentümer tun und lassen was er will. Sofern du also nicht aus AGB oder Individualvereinbarung eine anderslautende, wirksame Verpflichtung zitieren kannst gilt dies so. So eine Art geheimen Vorbehalt, der nirgendwo vertraglich geregelt ist aber trotzdem wirksam sein soll, existiert nicht.
-
- Insider
- Beiträge: 10456
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
In den AGBs steht drin das die verbauten Komponenten Eigentum von Vodafone bleiben.
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 758
- Registriert: 28.02.2020, 09:52
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 758
- Registriert: 28.02.2020, 09:52
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
In den aktuellen AGB heißt es zur Voraussetzung gleich zu Beginn, dass vom Kunden bereitzuhalten sei:
-eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage
-eine Multimediadose
Unter 1.2 wird bestimmt, dass nach Vertragsende Vodafone nicht zum Rückbau verpflichtet ist falls im Rahmen einer Aktion der Anschluss über einen Verstärker, eine Multimediadose und/oder weitere technische Teile durch Vodafone realisiert werde.
Klartext: alles von Vodafone ab HÜP eingebaute ist im Grunde Kulanz und goodwill, aber vertraglich eigentlich Sache des Kunden. Eine Nutzungspflicht einer MMD ist das ebenfalls nicht, sie ist bereitzuhalten. Auch die Schnittstellenbeschreibung zur Nutzung eigener Endgeräte enthält keine obligate MMD.
Ich will hier niemand an den Nippeln drehen, es wird aber oft einfach in den Raum geworfen, dass etwas schon irgendwo in den AGB stehe. Das muss man dann schon nachprüfen. Und ohne Eigentumsvorbehalt im Vertrag gehen alle Einbauten in das Eigentum des Hauseigentümers über, da ist das BGB unmissverständlich. Nicht nur behält sich Vodafone das Eigentum nicht frei, es wird sogar vereinbart, dass Vodafone nicht zum Rückbau nach Vertragsende verpflichtet ist. Das ist juristisch für "da hast das Glump, ich habe damit nichts mehr zu tun".
-eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage
-eine Multimediadose
Unter 1.2 wird bestimmt, dass nach Vertragsende Vodafone nicht zum Rückbau verpflichtet ist falls im Rahmen einer Aktion der Anschluss über einen Verstärker, eine Multimediadose und/oder weitere technische Teile durch Vodafone realisiert werde.
Klartext: alles von Vodafone ab HÜP eingebaute ist im Grunde Kulanz und goodwill, aber vertraglich eigentlich Sache des Kunden. Eine Nutzungspflicht einer MMD ist das ebenfalls nicht, sie ist bereitzuhalten. Auch die Schnittstellenbeschreibung zur Nutzung eigener Endgeräte enthält keine obligate MMD.
Ich will hier niemand an den Nippeln drehen, es wird aber oft einfach in den Raum geworfen, dass etwas schon irgendwo in den AGB stehe. Das muss man dann schon nachprüfen. Und ohne Eigentumsvorbehalt im Vertrag gehen alle Einbauten in das Eigentum des Hauseigentümers über, da ist das BGB unmissverständlich. Nicht nur behält sich Vodafone das Eigentum nicht frei, es wird sogar vereinbart, dass Vodafone nicht zum Rückbau nach Vertragsende verpflichtet ist. Das ist juristisch für "da hast das Glump, ich habe damit nichts mehr zu tun".
Zuletzt geändert von SenfKabelHer am 18.06.2020, 13:40, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Insider
- Beiträge: 10456
- Registriert: 31.12.2015, 01:11
Re: Eigeninstallation CableMax 1000 im EFH
Stimmt, in den AGBs steht es tatsächlich nicht (mehr) so eindeutig drin.
In der Multimediagestattung ist man da etwas deutlicher. Die wird wiederum ja immer dann gebraucht, wenn Vodafone nicht Betreiber der Hausverteilanlage ist. Interessant ist dann ob Vodafone Betreiber aber nicht Eigentümer sein kann. Andererseits reicht es ja schon aus wenn VF Betreiber ist um Änderungen zu untersagen.
In der Multimediagestattung ist man da etwas deutlicher. Die wird wiederum ja immer dann gebraucht, wenn Vodafone nicht Betreiber der Hausverteilanlage ist. Interessant ist dann ob Vodafone Betreiber aber nicht Eigentümer sein kann. Andererseits reicht es ja schon aus wenn VF Betreiber ist um Änderungen zu untersagen.