Lest euch doch selbst die zuständige Verordnung durch und postet hier, warum es eben nicht notwendig ist.
Aber ihr blubbert hier blos rum und macht euch z.Z. auch noch lustig, aber die Sachlage verkennt ihr vollständig.
Was glaubt ihr, warum die Techniker dass so bauen und die Vodafone es auch noch bezahlt... mit Sicherheit deswegen, weil ich mir das einfach mal überlegt habe.
[VFKD] Vodafone Kabel über FTTH + RFoG firbre micronode?
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Re: [VFKD] Vodafone Kabel über FTTH + RFoG firbre micronode?
Kurz OT:
Super, dann kann ja ein Bauingenieur wie ich, wenn er ne Sporthalle in einem Bergdorf plant, auch nur die Schneelast für <1000 Meter über NN ansetzen, weil es sonst vom Design und von den Kosten nicht hinkommt. Die DIN EN Normen sind ja nur Empfehlungen und keine Vorschriften...
Ich hatte Baurecht an der Hochschule, da gibt es den Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“. Die liegen dann vor, wenn die Regeln in den Normen in der technischen Wissenschaft als richtig anerkannt, im Kreis der Beteiligten durchweg bekannt und aufgrund der durchgeführten Praxis als angemessen und notwendig erachtet werden. All das sind solche Normen für gewöhnlich.
Und jetzt geht es noch weiter: Man muss in den entsprechenden Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer diese „anerkannten Regeln der Technik“ noch nicht mal explizit vereinbaren, da der Auftragnehmer diese automatisch stillschweigend zusichert, zumal eine Abweichung nach unten für gewöhnlich einen Sachmangel nach sich zieht, womit wir beim Vertragsrecht wären.
Es ist daher schon richtig, dass Normen nicht denselben Rang wie Gesetze und Vorschriften haben, aber ganz so einfach ist es dann halt doch nicht.
EDIT: „Anerkannte Regeln der Technik“ können übrigens auch ungeschriebene, nur mündlich überlieferte Erfahrungsregeln sein.
Super, dann kann ja ein Bauingenieur wie ich, wenn er ne Sporthalle in einem Bergdorf plant, auch nur die Schneelast für <1000 Meter über NN ansetzen, weil es sonst vom Design und von den Kosten nicht hinkommt. Die DIN EN Normen sind ja nur Empfehlungen und keine Vorschriften...
Ich hatte Baurecht an der Hochschule, da gibt es den Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“. Die liegen dann vor, wenn die Regeln in den Normen in der technischen Wissenschaft als richtig anerkannt, im Kreis der Beteiligten durchweg bekannt und aufgrund der durchgeführten Praxis als angemessen und notwendig erachtet werden. All das sind solche Normen für gewöhnlich.
Und jetzt geht es noch weiter: Man muss in den entsprechenden Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer diese „anerkannten Regeln der Technik“ noch nicht mal explizit vereinbaren, da der Auftragnehmer diese automatisch stillschweigend zusichert, zumal eine Abweichung nach unten für gewöhnlich einen Sachmangel nach sich zieht, womit wir beim Vertragsrecht wären.
Es ist daher schon richtig, dass Normen nicht denselben Rang wie Gesetze und Vorschriften haben, aber ganz so einfach ist es dann halt doch nicht.
EDIT: „Anerkannte Regeln der Technik“ können übrigens auch ungeschriebene, nur mündlich überlieferte Erfahrungsregeln sein.
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Re: [VFKD] Vodafone Kabel über FTTH + RFoG firbre micronode?
Das war (mir zumindest) schon klar, nur sollte man die VDE Normen keineswegs als Vorschriften oder gar Verordnungen bezeichnen. Dann weiß nämlich niemand wovon man nun eigentlich redet, wenn man sie als Normen bezeichnet dann weiß wenigstens jeder was gemeint ist. Das es sinnvoll ist sie einzuhalten (oder einen gleichwertigen Schutz auf andere Art und Weise zu gewährleisten) steht außer Frage.
Um bei deinem Schneelast-Beispiel zu bleiben: Wenn er zum Beispiel eine Heizung einbaut/einplant die dafür sorgt das alles was dort an Schnee runter kommt sofort/schnell schmilzt dann ist das Ziel auch erstmal erfüllt (solange diese Anlage ausfallsicher ist). Ob es sinnvoll ist muss man immer im Einzelfall selbst beurteilen und entscheiden. Wenn ein Gebäude einstürzt und diese Heizung korrekt funktioniert hat dann wird niemand auf die Idee kommen da jemandem einen Strick draus zu drehen, auch wenn es vielleicht eine doch eher ungewöhnliche Anlage ist.
Um bei deinem Schneelast-Beispiel zu bleiben: Wenn er zum Beispiel eine Heizung einbaut/einplant die dafür sorgt das alles was dort an Schnee runter kommt sofort/schnell schmilzt dann ist das Ziel auch erstmal erfüllt (solange diese Anlage ausfallsicher ist). Ob es sinnvoll ist muss man immer im Einzelfall selbst beurteilen und entscheiden. Wenn ein Gebäude einstürzt und diese Heizung korrekt funktioniert hat dann wird niemand auf die Idee kommen da jemandem einen Strick draus zu drehen, auch wenn es vielleicht eine doch eher ungewöhnliche Anlage ist.
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Re: [VFKD] Vodafone Kabel über FTTH + RFoG firbre micronode?
Möglich ist so etwas tatsächlich. Gerade wegen der Bedingung, dass sowas ausfallsicher sein muss, darf das aber nicht ohne Bedenkenhinweis seitens des Auftragnehmers erfolgen, wo er den Auftraggeber detailliert auf die dadurch evtl. verbundenen Risiken hinweist. Andernfalls macht sich der Auftragnehmer sich im Zweifel haftbar, und eine rechtsgültige Vereinbarung käme auch nicht zustande.Flole hat geschrieben: ↑02.11.2020, 14:33 Wenn er zum Beispiel eine Heizung einbaut/einplant die dafür sorgt das alles was dort an Schnee runter kommt sofort/schnell schmilzt dann ist das Ziel auch erstmal erfüllt (solange diese Anlage ausfallsicher ist). Ob es sinnvoll ist muss man immer im Einzelfall selbst beurteilen und entscheiden. Wenn ein Gebäude einstürzt und diese Heizung korrekt funktioniert hat dann wird niemand auf die Idee kommen da jemandem einen Strick draus zu drehen, auch wenn es vielleicht eine doch eher ungewöhnliche Anlage ist.
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Re: [VFKD] Vodafone Kabel über FTTH + RFoG firbre micronode?
Ob eine Norm man als Vorschrift bezeichnet oder nicht...
halten muss man sich trotzdem dran
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Re: [VFKD] Vodafone Kabel über FTTH + RFoG firbre micronode?
Nein muss man nicht zwangsläufig, siehe oben.... Der Auftraggeber des Technikers ist aber hier oftmals Vodafone und nicht der Internet/TV Kunde. Oder aber die Wohnungsbaugesellschaft oder das Bauunternehmen wenn es beim Gebäudebau mit eingebaut wird. Der Nutzer letztendlich weiß also in der Regel gar nichts davon wenn solche Absprachen getroffen wurden oder solche Hinweise gegeben wurden.