Nein das liegt nicht in meinem Aufgabenbereich. Ich darf am Eigentum anderer nichts verändern. Ich muss warten, dass das hier in Ordnung gebracht wird und die Anfrage habe ich weitergegeben. Mehr darf ich rechtlich nicht machen.Flole hat geschrieben: ↑03.11.2020, 15:55Doch:Ich gehe mal davon aus das du diese akzeptiert hast und da für dich keine Ausnahme gemacht wurde (gibt es aber auch). Du hast also für eine rückkanalfähige Hausverteilanlage zu sorgen bzw. diese bereitzuhalten. Die jetzige Anlage ist nicht rückkanalfähig (denn der Rückkanal kommt nicht durch), da musst du also nachbessern. Wenn der Techniker dich dabei unterstützt ist das zwar schön, aber es ist weder seine Aufgabe noch seine Pflicht, dessen solltest du dir bewusst sein. Am Übergabepunkt wird das Signal korrekt anliegen, da muss also nichts "geschaltet werden".Vodafone AGBs, Punkt 1.1 hat geschrieben:...
Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage
....
Zudem ist die Anlage Rückkanalfähig. Dass das Signal nicht durchkommt, bedeutet nicht, dass die Fähigkeit nicht vorhanden ist. Ich bin auch fähig Auto zu fahren, selbst wenn die Schranke unten ist. Nur mal als kleines Beispiel. Rechtlich ist das sehr wage mit der Fähigkeit.
Anders sieht es aus, wenn dort stehe, dass der Rückkanal von meiner Dose aus funktioniere.
HÜP, Rückkanalverstärker, MMD sind vorhanden, ergo Rückkanalfähig.
Nur der Auszug reicht leider nicht. Wenn da differenziertere Angaben stehen, habe ich nichts gesagt, aber so wie dass da steht, lässt es zu viel Spielraum.
Ich weiß was du mir sagen willst, das soll reichen. Darüber zu diskutieren hilft uns auch nicht weiter.
Das muss hier alles durchgeprüft werden und ich muss warten bis die Hausverwaltung wen herschickt.