Da du inzwischen ein offizielles Schreiben deiner neuen Hausverwaltung hast solltest du damit ohne Probleme deinen Vertrag ab diesem Datum umstellen können.Etojok hat geschrieben: ↑13.03.2021, 14:51 1. Eigentümer hat zwei benachbarte Häuser mit je 10 Wohnungen. Nur für ein Haus, "A" hat er einen Vertrag mit KDG und zahlt nur für dieses Haus Kabelgebühren an KDG. Für die 10 Wohnungen in Haus "B" hat er keinen Vertrag mit KDG, diese Mieter zahlen daher ihre Grundgebühr selbst. Für Haus B rechnet er daher auch nichts über die Betriebskosten ab. Soweit richtig.
2. Eigentümer entschließt sich Jahre später, nun auch für Haus B einen Vertrag mit KDG abzuschließen, teilt dies aber den Mietern im Haus B nicht mit und rechnet erstmal auch nicht über
die Betriebskosten ab. Seit diesem Zeitpunkt erhält KDG also jeden Monat die Kabelgrundgebühr zweimal, nämlich einmal über den Vertrag mit dem Vermieter und einmal von den Mietern über deren eigene Verträge.
Das heißt, KDG hat mit dem Eigentümer einen Vertrag geschlossen und lässt sich von diesem monatlich Kabelgebühren für 10 Wohnungen bezahlen, obwohl für diese Wohnungen die Nutzer schon viel länger bestehende Verträge mit KDG haben und ihre Grundgebühr selbst bezahlen. Sowas hätte bei KDG bei Vertragsabschluss mit dem Vermieter doch auffallen müssen?
Dein Vermieter hat dir zwar den alten Vertrag für Haus B gezeigt, was er letztendlich an KDG dafür wirklich überwiesen hat weißt du aber nicht.
Glaubst du wirklich der hat 5 Jahre Kabelgebühren gezahlt, ohne diese weiterzureichen?
Vermieter werden sicher auch keine Namen von Mietern an den Provider weitergeben. Ich sehe es hier wie @ berlin69er, da liegt das Problem für die
letzten 5 Jahre liegt da beim Eigentümer/ Vermieter.
Ich bin mir nicht mal sicher ob (inzwischen) Vodafone Kabel Kunden darauf hinweisen muss, das es für ein Objekt überlappende Verträge gibt?
Lasse mich da aber gerne belehren! In der Vergangenheit, als die Verschlüsselung der Privaten in SD beendet wurde, gab es in diesem Paket
noch ein paar (unwichtige?) Sender bei denen die Verschlüsselung beibehalten wurde. Wie auch hier im Forum zu lesen war, hatten viele Kunden
dieses Paket noch Jahre später an der Backe und erhielten auch kein Geld zurück.
Solange dein Vermieter wirklich nichts für die letzten Jahre nach kassieren möchte würde ich daran keinen Gedanken mehr verschwenden.